Beiträge von Zabi

    Hallo liebes Forum

    Ich muss das Thema nocheinmal aufreifen.
    Kann/Muß ich den ambulanten Aufenthalt auch einfach in einen stationären umwandeln wenn der Pat. schon zu Hause war.
    Folgener Fall: Pat. bekommt seine geplante ambulante OP,geht nach Hause.
    Kommt 3 Stunden mit Nachblutung wieder, wird nun stationär aufgenommen.
    Ich mache es mir vielleicht auch nur selber schwer,aber in allen Beispielen wird immer sofort in stationär umgewandelt, hier war aber der
    Pat. zu Hause.Der § 7 sagt\" am demselben Tag\",dann wäre es so.Aber was ist
    mit den Stunden die er zu Hause verbracht hat?Fallen die unter den Tisch?
    Wie gesagt vielleicht mache ich es mir selber schwer,aber mein Doc möchte
    gerne ambulant und stationär abrechnen und nach § 7 habe ich so meine zweifel.

    Hoffe auf Antwort

    Zabi

    Hallo liebes Forum,

    Habe folgendes Problem:Pat. wurde stat.aufgenommen wegen
    Nierenstein.Behandlung erfolgt(CT,Infusion u.s.w).Im
    verlauf wird eine zunehmende Dyspnoe mit Stridor und anfalls-
    weiser Luftnot beobachtet.Konsultation HNO-->Recurrensparese.
    Pat.wird in KH B verlegt.
    Hier habe ich als HD N13.2
    Nun wurde uns der Pat. zurück verlegt zur weiteren Mobilisierung.
    HD bleibt doch N 13.2 ,da diese ja hauptsächlich zum eigentlichen
    KH führte.Sehe ich das so richtig?Frage deshalb wegen Ressourcen-verbrauch und deutlicher überschreitung der OGVD.

    Gruß
    Zabi

    Hallo liebes Forum.

    Bin auf der Suche nach den Zeiträumen für die Nachstationäre
    Behandlung.Ist es noch so mit 14 Tage nach stationären Aufenthalt
    und 7 Behandlungen.Mir ist so als ob das erweitert wurde.
    Aber wo steht es???Stehe im Moment auf den Schlauch.

    Gruß
    Zabi

    Hallo,liebes Forum

    Habe mal wieder ein kleines Problem,aber vielleicht ist es
    ja auch keins.Folgendes:Pat. kommt zur geplanten ambulanten
    Abrasio.Pat. wünscht gleichzeitig eine Sterilisation,die
    Kosten für Sterilisation trägt sie selbst.Beide Eingriffe
    werden vorgenommen,Pat. hat dabei Kreislaufprobleme und muß
    nun stationär überwacht werden.Nun wird der ambulante Fall
    ja ein stationärer und die Sterilisation fällt mit in die DRG
    an und wird mitgerechnet.Ist das so korrekt?Ich glaube kaum
    das wir die Steri jetzt von der Kasse bezahlt bekommen.Anderseits
    kann ich die Dg. und Prozedur nicht unter den Tisch fallen lassen.
    Wie geht man in solchen Fällen am besten vor?Muß das Geld welches
    von der Pat. im voraus gezahlt wurde dann wieder zurück gezahlt
    werden,da wenn die Kasse es zahlt,man es sonst doppelt kassieren
    würde??
    Das sind Fragen über Fragen,aber bei uns ist das jetzt zum
    erstenmal aufgetreten und durch die Steri wird es für mich
    irgentwie kompliziert.Aber vielleicht mache ich mir das Leben
    nur wieder selbst schwer und die Antwort ist ganz einfach.

    Viele Grüße
    Zabi

    Hallo K.Stupp

    Also kann ich das so verstehen,wenn wir eine Behandlung
    durchführen die im OPS nicht vorhanden uns aber Mehrkosten
    verursachen sollte man das einreichen.
    Was fällt z.B darunter?Genauer gesagt habe ich die Nachfrage
    einer Ärztin bekommen zwecks
    1.biologische Wundbehanlung(Madentherapie)
    2.Vakuumtherapie
    3.Ultraschall-Wundbehandlung
    Nun bin ich mir nicht sicher ob das nicht jeweils mit
    der erreichten DRG abgegolten ist.
    Wer kann mir hier noch weiterhelfen???

    Viele Grüße

    Zabi

    Hallo libes Forum

    Heute ist mal wieder ein Tag wo ich mich frage,was
    ich nicht noch alles wissen soll.Mache eigentlich
    \"nur\" Kodierung und das reicht mir auch.
    Lt.§ 6 Abs 2 KHEntgG sollen fallbezogene Entgelte oder
    Zusatzentgelte für neue Untersuchungs-und Behandlungs
    methoden vereinbart werden.
    Bezieht sich das auf neu entwickelte Methoden?Oder
    auf neu im KH eingeführte Methoden?
    Wer kann mir mal das Procedere erklären??

    Auf Aufklärung hoffent

    Zabi

    Hallo liebes Forum

    Ich brauche mal wieder eine kleine Schützenhilfe.
    Pat. wird über Notarzt eingewiesen mit einer starken
    Schmerzsymtomatik bei fortgeschrittener Sklerodermie.
    Pat. hat Schmerzpumpe und versorgte sich selbst.
    Pat. wird aufgenommen erhält Schmerztherapie,Laborbefunde
    ergeben akute Niereninsuffizienz sowie V.a.akutes
    Leberversagen.Pat. wird dann verlegt in anderes KH.
    Ich würde hier die Schmerzen als HD anzugeben,da ja
    diese zur Aufnahme führte und auch behandelt wurde.
    (Ich denke da an das Bsp.4 dei der HD)
    Wäre das so korrekt oder gigt es noch andere Möglichkeiten???

    Schönen Gruß
    Zabi

    Hallo liebes Forum,

    Ich habe folgendes Problem.Wir haben einen Fall mit
    der K01A abgerechnet.Die K01A wurde bei uns verhandelt
    am 01.08.2004.Der Pat. wurde aufgenommen am 28.07.2004.
    Nun möchte die Kasse das ich bis 31.07.2004 extra abrechne
    und erst ab 01.08.2004 die K01A.Eigentlich hatte ich es so
    verstanden das bis zur Verhandlung 600,-Euro abzurechnen ist.
    Auf der Abrechnung erscheinen die Tage auch extra,ab 01.08.
    dann das verhandelte.
    Wie sollte denn sonst die Rechnung aussehen??

    Gruß

    Zabi

    Hallo liebes Forum,

    Habe heute mal wieder eine Frage.
    Pat. wird bei uns eingewiesen mit Schmerzen im Fuß
    und allgemein hätte sich der Zustand verschlechtert.
    Sie klagt über Übelkeit und Erbrechen sowie erhöhter
    Temperatur.Pat. ist bekannt mit diab.Fuß.
    Pat. erhält eine Infusionstherapie und das Bein wird
    Ruhiggestellt.Bei einem Nasenabstrich wird ein MRSA Keim
    festgestellt und es erfolgt die entsprechende Therapie.Es
    wird nun von der MRSA Infektion ausgegangen.
    Kann ich hier wirklich die A41.0 als HD ansetzten???
    Es erfolgten kein Verbandswechsel,lediglich die
    Ruhigstellung.Oder ist einmal diab.Fuß immer Diab.Fuß???

    Gruß
    Zabi