Beiträge von Zabi

    Hallo alle zusammen

    Nach gemeinsamer Durchsicht der Akte sind es noch 3Tage über
    der OGVD.Der Chefarzt sagt nun ,das es auch aus der Sicht des
    KH nicht vertrettbar ist es das Kind nach Hause zu entlassen.
    Sollte die KK nicht die Tage bezahlen ist er auch gewillt es hin
    zunehmen.(Hofft aber das KK zahlt,da Kind ja bei Kasse bekannt ist)
    Persönlich finde ich das OK,da an das Wohl des Kindes gedacht wird
    und nicht nur immer ans Geld.ABER von der Verwaltungsseite habe
    ich schon die Ansage bekommen,das das Jugendamt die Tage zahlen
    sollte(wenn Kasse nicht zahlt)aber dann nicht nur die 3Tage sondern
    insgesamt 8Tage die das Kind eher Entlassen werden konnte.Ob das
    so geht??Bin da auch gespannt auf das Aufeinandertreffen
    Chefarzt und doch der sehr bissigen Person.

    Gruß
    Zabi

    Guten Morgen liebes Forum

    Folgender Fall bereitet mir Kopfzerbrechen
    Kind(14Jahre)wird stationär aufgenommen,ist
    sehr pflegebedürftigt.Eigentlich könnte nun das
    Kind entlassen werden,nach 10 Tagen,aber das
    Jugendamt sagt nun,das es nicht nach Hause
    entlassen werden soll,sondern in ein Pflegeheim,
    da Eltern überfordert.Diese stimmen nicht zu,der
    richterliche Beschluss soll wahrscheinlich ende
    derWoche vorliegen das das Kind vom KH direkt
    ins Pflegeheim entlassen wird.
    Nun wurde ich gefragt,wer die Kosten trägt,da
    die OGVD schon überschritten ist.Ich bin der
    Meinung das eigentlich ersichtlich ist warum das
    Kind so lange hier lag und das es so keine Probleme
    geben dürfte,wir die Zuschläge bekommen.
    Aber eine Person ist der Meinung man könnte es der
    Pflegekasse oder Jugendamt in Rechnung stellen.
    Ist das richtig.Hat jemand mit soetwas Erfahrung??
    Für das Kind alleine finde ich es schon schlimm
    genug.
    Kann mir jemand helfen?
    Danke Zabi

    Hallo an alle!
    Ich habe mal folgendes Problem.Pat kommt zur stat.Aufnahme
    am 9.Wochenbetttag mit starker Nachblutung.Es erfolgt eine
    Wochenbettcurettage.
    HD:O72.1
    Prodz.:5-756.1
    DRG:O 01Z Vaginale Entbindung mit komplizierender OR-Prozedur

    Jetzt wundere ich mich schon,das ich innerhalb von 14 Tagen
    zwei Entbindungen bei einer Patientin abrechnen kann.
    Oder muss ich andere Diagnosen/Prozeduren nehmen?
    Ich rechne schon damit das die Kasse nachfragt.

    Bin für Antworten dankbar.
    Schönen Gruß
    Zabi

    Hallo lieber Steffen
    In 1.Fallkomme ich durch die Wundversorgung(vom MDK auch
    bestädigt)in die K01C.Als der Pat.beim 2.Fall entlassen
    wurde,wurde gleich das Zeichen für Wiederaufnahme angezeigt.
    Da für uns nun im 1AH eigentlich der diab.Fuß im Vordergrund
    stand(lt.Arztbrief),habe ich die Fälle zusammengeführt.
    Aber durch das Gutachten nun sind es ja eigentlich 2 Fälle.
    Darf bzw. kann ich die Fälle jetzt wieder trennen???

    Bin ein wenig ratlos und allein auf weiter Flur.
    Zabi

    Folgender Fall:1 AH : Pat. kam mit v.a.Thrombophlebitis bei
    diabetischen Fußsyndrom.Er erhielt Antibiotika und
    eine chirug.Wundversorgung.Wir sahen nun den diab.Fuß
    im Vordergrund. K01C.
    2 AH: Pat.kommt nach 31 Tagen wieder,diesmal direkt mit dem
    diab.Fuß.Wieder K01C,also Fälle zusammen gelegt und
    abgerechnet.
    Nun wurde der 1Fall geprüft,und laut Gutachten wäre eine
    Lymphangitis als HD an zugeben,woraus die J08C sich ergibt.
    Da sage ich doch:Ja gerne,und trenne die Fälle von einander.
    So kann ich für den 2.AH extra die K01C abrechnen und kriege
    somit letzendlich unterm Strich mehr raus.Geht das so,oder
    muss ich dann mit viel Ärger rechnen.
    Bin auf Antworten schon gespannt,aber bitte nicht soviel
    Schelte.

    Zabi

    Ich habe mal folgendes Problem.
    Pat. mit therapieresistenten Ulcus cruris re Us
    erhält ein großflächiges Shaving,Nekrosenabtragung und
    eine Spalthauttransplantation.Als Nebendiagnosen
    Diabetes mellitus,dekomp.Herzinsuffizienz.
    Da der Ulcus hier Hauptbehandlungsgrund war,habe ich
    Diesen als HD.Wenn ich auf Fallprüfung gehe,erhalte ich
    eine Fehlermeldung OP des diab.Fußes ohne HD Diabetes.
    Muß ich nun zwangsläufig den Diabetes zur HD machen,obwohl
    m.E es sich nicht um einen handelt???

    Ich komme immer noch nicht so richtig damit klar.
    Bsp.:Pat. hat DRG A13Z,mittlere Verweildauer 19,7Tage.
    Rechne ich nun 20Tage stationär x24Stunden Beatmung
    am Tag,habe ich 480Stunden Beatmung und würde somit in
    die DRG A11B rutschen.Da ist nun wieder die mittlere Verweildauer
    24,2Tage.Mit Berechnung der Beatmung komme ich immer
    automatisch in die nächst höhere DRG.
    Das würde ja heissen das Krankenhäuser die Langzeitbeatmete
    von anderen Krankenhäuser verlegt bekommen immer einen Abschlag
    bekommen.
    Nun habe ich mich ja schon fast mit dem Verlegungsabschlag
    abgefunden,verstehen kann ich es trotzdem nicht,zumal der
    Abschlag recht hoch ist.
    Kann es mir bitte jemand erklären???

    Auf Erleuchtung hoffent
    Zabi

    Guten Tag,
    Nun traue ich mich auch einmal eine Frage zu stellen.
    Fall:
    Pat. wird aus KH A entlassen in ein Pflegeheim.
    Pat hat Tracheostoma und muß beatmet werden.Bei Ankunft im
    Heim,dort die Feststellung das die Beatmung nicht abgesichert
    ist(sollte dort erst Heimbeatmungsgerät erhalten).
    Nun liegt Pat. bei uns(KH B).Bekommt hier die Ersteinstellung
    des Heimbeatmungsgerät.
    Nun meine Frage:
    1.Da zwischen Entlassung KH A und Aufnahme KH B keine 24 Stunden
    liegen,bekomme ich den Verlegungsabschlag auch als aufnehmendes KH.
    Richtig???
    2.Habe ich eine Möglichkeit um den Verlegungsabschlag zu kommen,
    da dieser recht hoch ist.Habe mehrere Varianten probiert,aber
    Abschlag.Wie kodiere ich am besten???


    Bin für Antworten sehr dankbar.
    Gruß Zabi :sterne: :sterne: :sterne: