Beiträge von SaRo

    Schöne Grüße aus dem frühlingshaften München.

    Ich hätte aus der DKR 007a noch die Z.53 dazu kodiert, damit die KK weiß, dass etwas nicht stattgefunden hat, was eigentlich geplant war. Vielleicht lässt sich die KK damit überzeugen. :d_gutefrage:
    Robert Wolf

    Guten Morgen,
    der einfachheit halber KFPV 2004
    § 2
    Wiederaufnahmen in dasselbe Krankenhaus
    (1) Das Krankenhaus hat eine Zusammenfassung der Falldaten zu einem Fall und eine Neueinstufung in eine Fallpauschale13 vorzunehmen, wenn
    1. ein Patient oder eine Patientin innerhalb der oberen Grenzverweildauer, bemessen nach der Zahl der Kalendertage ab dem Aufnahmedatum des ersten unter diese Vorschrift zur Zusammenfassung fallenden Krankenhausaufenthalts, wieder aufgenommen wird und
    2. für die Wiederaufnahme eine Einstufung in dieselbe Basis-DRG14 vorgenommen wird.
    Eine Zusammenfassung und Neueinstufung nach Satz 1 wird nicht vorgenommen, wenn die Fallpauschalen dieser Basis-DRG bei Versorgung in einer Hauptabteilung in Spalte 13 oder bei belegärztlicher Versorgung in Spalte 15 des Fallpauschalen-Katalogs gekennzeichnet sind.
    (2) Eine Zusammenfassung der Falldaten zu einem Fall und eine Neueinstufung in eine Fallpauschale ist auch dann vorzunehmen, wenn
    1. ein Patient oder eine Patientin innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Aufnahmedatum des ersten unter diese Vorschrift zur Zusammenfassung fallenden Krankenhausaufenthalts wieder aufgenommen wird und
    2. innerhalb der gleichen Hauptdiagnosegruppe (MDC) die zuvor abrechenbare Fallpauschale in die „medizinische Partition“ oder die „andere Partition“ und die anschließende Fallpauschale in die „operative Partition“ einzugruppieren ist.
    Eine Zusammenfassung und Neueinstufung nach Satz 1 wird nicht vorgenommen, wenn einer der Krankenhausaufenthalte mit einer Fallpauschale abgerechnet werden kann, die bei Versorgung in einer Hauptabteilung in Spalte 13 oder bei belegärztlicher Versorgung in Spalte 15 des Fallpauschalen-Katalogs gekennzeichnet ist.

    Grüße
    Robert Wolf

    Hallo Forum,

    wir haben eine wunderbare S83.0 ohne Spontanreposition. Die einzig halbwegs treffende Proz. ist die 8-201.h.
    Gibt es denn wirklich nichts besseres? X(
    Die Patella ist doch nicht das Gelenk!?(

    Vielen Dank
    Robert Wolf

    Na na na Herr Lückert,

    nicht jeder privat Versicherte ist reich. Manche von diesen sind Beamte (das geht bei einem Grundgehalt von 1400 Euro los).
    Schimpfen Sie jetzt bitte nicht auf Beamte ;)
    Nein, im Ernst. Der Weg kann tatsächlich nur über den Versicherten laufen. Bei den Privaten gibt es wie überall im Leben gute und schlechte und die Blender die alles zerstören.
    Was machen Sie denn eigentlich wenn wirklich ein Beamter kommt mit Beihilfeanspruch? Wollen Sie sich mit der Beihilfe auch noch zusätzlich auseinandersetzen???:shock1: 8o
    Räumen Sie den Privaten lieber 60 Tage Zahlungsfrist freiwillig ein und bestehen Sie darauf nur einen Ansprechpartner, nämlich den Versicherten, zu haben.

    Robert Wolf
    PS: Wann wird es es Frühling??

    Hallo Herr Ritter,

    es rechnet sich nur dann, wenn Abschläge zu verbuchen sind. Andere Anfragen würden nur den Wissensdurst der PKV stillen.
    Ob eine PKV zu Ihnen eine rechtliche Verbindung überhaupt aufbauen kann bezweifle ich nachwievor.
    Ich bin selbst privat versichert und gehe davon aus, dass das Krankenhaus mir die Rechnung schickt und selbstverständlich zwangsvollstrecken lässt.;)
    Es kommt auf die vertragliche Ausgestaltung an, die so ein armer privat Versicherter hat. :vertrag:
    Es soll ja von manchen soweas wie Kreditkarten geben, die man nur abgeben muss. Dennoch bleibt eigentlich, selbst wenn ich mich wiederhole, der Patient der Vertragspartner. Im Ernstfall holen Sie sich doch den Unterschiedsbetrag zwischen Ihrem DRG und dem das die PKV zahlen will.
    Zu Drittschuldnerverhältnissen und deren Grenzen berät Sie sicher ihr Haus- und Hofjurist.:egypt:
    Ich bin auf die ersten Prozesse der Versicherten gegen die PKV gespannt. Wo man doch so viele Vorteile davon hat
    Grüße aus München
    Robert Wolf

    Guten Morgen Frau Zierold
    Erster Hinweis:
    § 1 Abs.7 Satz 2 KFPV 2004 "Belegungstage sind der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthalts". Jeder weitere Tag kann sprachlich definiert also nur später sein.
    Zweiter Hinweis:
    Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV 2004 Punkt 8. Vor- und Nachstationäre Behandlungstage zählen AUCH bei Zusammenfassungen nicht als Belegungstage. Durch dieses "auch" kann m.E. sehr legal der Rückschluss gezogen werden.

    Grüße aus München
    Robert Wolf
    Nicht-:smokin:

    Guten Morgen Susanne,

    wenn die Patienten zur Schmerztherapie kommen, können Sie meines Erachtens unter Berücksichtigung der DKR 1806a "chronischer/therapieresistenter Schmerz" durchaus entsprechend kodieren. Es dürfte sich ja bei den von Ihnen beschriebenen Schmerzen nicht um akute sondern um chronische Schmerzen handeln.
    Die akuten Schmerzen sind ja durch die Hauptdiagnose abgebildet.

    Grüße aus München
    Robert Wolf :sleep:

    Guten Morgen,

    ich will hier keine große Lanze für die Bürokratie brechen,
    aber warum wird am Flughafen jeder 42. einer genaueren Kontrolle
    unterzogen? Man folgt als prüfendes Organ gewissen Regeln.8o
    Nicht der Prüfer lechzt nach bürokratischen Verhaltensmustern,
    sondern der der diese aufstellt oder was auch gerne gemacht wird:
    Derjenige der sich am meisten beschwert verlangt diese sogar ausdrücklich. Den Krankenkasslern oder MA anderer Kostenträger wäre
    eine Begleichung ohne Prüfung lieber, den dann konnten sie den Vorur-
    teilen fröhnen (nichts arbeiten, nur Kaffetrinken und Beiträge
    verschleudern). Leider ist es aber so, dass jedes System Kontrolle braucht. Nicht weil absichtlich betrogen wird (ein Schelm wer so was denkt), sondern weil der Gesetz- und/oder Verordnungsgeber unsauber arbeitet und Fehler zuläßt.:jay:

    Meine Erfahrung ist die, dass bei Kleinigkeiten auch in der
    Bürokratie unbürokratisch gearbeitet werden kann. Dies liegt aber
    an der Qualifikation und dem Spielraum der KK´ler.
    Also bitte ich um Verständnis, dass beide Seiten (insbesondere am Anfang einer Karriere) Fehler machen dürfen.

    Verständnisvolle Grüße aus dem tief verschneiten München
    Robert Wolf:sleep: