Beiträge von DRG-Schlumpf

    Guten Tag,

    für den OPS "aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung" wird ab 2018 gefordert:

    Ein Facharzt mit der Zusatzweiterbildung "Intensivmedizin" (die Behandlungsleitung oder ein anderer Facharzt mit der Zusatzweiterbildung "Intensivmedizin") muss täglich mindestens eine Visite durchführen"

    Nun wird bei uns täglich morgens um 8 Uhr vom Intensivmediziner die Visite durchgeführt. Genügt es für die Dokumentation, einen entsprechenden Standard zu formulieren oder muss wirklich in der Kurve stehen "Visite und entsprechende Befunde und abgezeichnet werden vom Intensivmediziner"? Haben Sie schon überlegt, wie Sie das umsetzen?

    Gruß vom

    DRG-Schlumpf

    Guten Tag,

    genauso wie Psych_Code es beschreibt, wird es bei uns gehandhabt. Wobei wir die Checklisten immer von unserem Zweckverband nehmen, die vorher noch einmal genau nachsehen, was wir denn genau unterschreiben. In Nuancen unterscheiden sich die Listen immer. Sind bei den Kostenträgern bisher immer durchgegangen. Hauptproblem ist oft, dass die Kassen einen Vertreter für bestimmte Sachen fordern, der im OPS nicht gefordert wird. Einen Vertreter tragen wir auch nicht ein und das wird akzeptiert.

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende
    der DRG-Schlumpf

    Hallo C-3PO,
    nach Auskunft unserer Rechtsanwältin darf man innerhalb der Vorgaben zur nachträglichen Rechnungskorrektur die Rechnung korrigieren, wenn der Grund der Korrektur nicht der Prüf-Grund war. Also hier: Anfrage VWD, Korrektur Kodierung - kein Problem.

    Gruß vom
    DRG-Schlumpf

    Hallo MK,
    das ist eine einfache Frage mit einer nicht einfachen Antwort.
    Denn selbst die Geriater tun sich in der klinischen Abgrenzung schwer. Nach den Buchstaben des OPS erfordert die Geriatrische Frührehabilitation eine fortbestehende akute Behandlungsbedürftigkeit, aber auch die ist nicht so richtig definiert und - Hand aufs Herz - es bekommt eben nicht jeder geriatrische Patient eine Infusion bis zur Entlassung oder eine Antibiose i. v. oder was auch immer.
    Die Geriatrische Rehabilitation erfordert zumindest die relative Selbstständigkeit des Patienten, wobei hier der Barthelindex von 40 oder 50 gefordert wird. Mit einem Barthelindex von 40 kann man aber auch teilweise noch rechtfertigen, dass ein Patient in der Frühreha landet.
    Ein Stellenanteil Sozialarbeit ist laut OPS nicht gefordert, im klinischen Alltag aber sinnvoll.
    Für die Abrechnung des OPS gibt es keine räumlichen Voraussetzungen, für eine evt. Zertifizierung schon.
    Der Anteil Therapeuten für die Physio-, Logo- und/oder Ergotherapie ist dem OPS zu entnehmen und nicht zu unterschätzen, da ja nur 10% Gruppentherapie gemacht werden dürfen, das sind bei 20 Einheiten nur zwei.
    Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen.

    Gruß vom
    DRG-Schlumpf

    Guten Abend,

    so regelmäßig stellt sich mir die Frage oder wird mir die Frage gestellt, wie viele Kodierfachkräfte benötigen wir eigentlich? Und regelmäßig stelle ich Überlegungen an, wie man so etwas seriös ausrechnet. Natürlich bekomme ich heraus, wie viele Fälle die einzelne Kodierfachkraft kodiert, aber ob das die richtige und zu fordernde Zahl ist, weil ja jede Fachabteilung auch anders ist und unterschiedlich aufwändig kodiert wird, bleibt durchaus fraglich. Nun ist mir vor ca. 1 1/2 Jahren ein Artikel in die Hände gefallen, in dem der Autor die Fachabteilungen gewichtet hat, um so eine gerechtere Verteilung der Fälle zu finden. Ich habe leider keine Ahnung mehr, wie und wo ich den entdeckt hatte. Ich fand die Idee gut, aufwändig zu kodierende Fälle mit einer höheren Gewichtung auszustatten.
    Kennt jemand von Euch/Ihnen diesen oder einen ähnlichen Artikel und kann ihn mir zur Verfügung stellen? Oder gibt es bei Euch/Ihnen Ideen, wie man vorgeht, um solche Berechnungen durchzuführen? Gibt es Vorgaben von der Klinikleitung?

    Ich bin für Tipps und Hinweise sehr dankbar und wünsche allen einen gesegneten 3. Advent

    der DRG-Schlumpf