Beiträge von DRG-Schlumpf

    Hallo MDK-Opfer,

    15 Seiten Patientenfragebogen bei Aufnahme und Entlassung ist aber schon ein echter Aufwand für den Patienten und eigentlich ist das ja ein Anamnesebogen, der zur Aufnahme okay ist, und es sind nur eine Handvoll Fragen, die man tatsächlich für einen Verlauf zur Beurteilung nehmen kann. Als Entlassungsassessment halte ich ihn ehrlich gesagt nur bedingt für geeignet.

    Aber danke für den Hinweis, ich werde das mit unseren Schmerztherapeuten mal besprechen.
    Offensichlich scheint ja dieser Hinweis des MDK auch eher selten zu sein, gemessen an der Anzahl Reaktionen, oder?

    Gruß vom
    DRG-Schlumpf

    Hallo Medicos,

    aber ist die Visuelle Analog Skala nicht auch ein Standard? Ob ich den Bogen ausfülle oder die VAS-Werte nehme, Schmerz ist subjektiv empfunden, so oder so, oder sehe ich das falsch?
    Aber danke, für den Link, finde ich sehr aufschlussreich. Wobei unsere Schmerztherapeuten eine sehr ausführliche Anamnese machen, wenn die anderen Ärzte ein viertel so viel dokumentieren würden, hätte ich den Himmel auf Erden ...

    Gruß vom
    DRG-Schlumpf

    Hallo Forumsmitglieder,
    hat jemand Erfahrung, was der MDk lesen möchte, wenn er im Gutachten mitteilt, dass kein standardisiertes therapeutisches Assessment zur Überprüfung des Behandlungsverlaufs bei multimodaler Schmerztherapie erkennbar sei?
    Es wird regelmäßig mit der Schmerzskala der Schmerverlauf dokumentiert und es findet tägliche Visite und tägliche Besprechung mit allen beteiligten Therapeuten statt und dann wird ggf. die Therapie angepaßt. Was sollen wir da noch dokumentieren?

    Gruß vom
    DRG-Schlumpf

    Hallo, liebe Forumsteilnehmer,

    in dem genannten Urteil geht es darum, dass die Nebendiagnose D62 Blutungsanämie kodiert werden durfte, obwohl weder Blut noch Eisen gegeben wurde, weil Blutkonserven gekreuzt wurden, was ein entsprechender Aufwand ist. In dem Urteil wird nicht erwähnt, ob die Konserven prophylaktisch vor dem Eingriff gekreuzt wurden, wovon ich ausgehen würde oder erst bei Vorliegen der entsprechenden Anämie.

    Wir haben jetzt einen Fall, in welchem wir Blut gekreuzt haben vor der OP und postoperativ trotz niedrigem Hb nicht transfundiert haben. Somit entstand der Aufwand sozusagen vor der Nebendiagnose. Mit dieser Begründung lehnt der MDK die Kodierung der Nebendiagnose ab. Hat er Recht? Mein Verstand sagt ja. Aber da in dem o. g. Urteil gerade dazu nichts steht, ob das Blut prophylaktisch gekreuzt wurde oder nicht, könnte man sich darauf beziehen?

    Hat jemand auch schon mal so ein MDK-Gutachten bekommen?

    Gruß vom
    DRG-Schlumpf

    Hallo Medman2, hallo riol,

    vielen Dank für die Antworten - ja, ich verstehe das BSG-Urteil auch so und habe die Argumentation von Medman2 befürchtet, obwohl ich mit logischem Menschenverstand riol folgen kann und die Argumentation viel schlüssiger finde.
    Aber das ist ja nicht gefordert...

    Vielen Dank für die Beiträge

    der DRG-Schlumpf

    1. Fall vom 13.3 bis 16.3 stationär akute Cholezystitis bei Cholezystolithiasis Therapie: lap. Cholezystektomie
    2. Fall vom 18.3. bis 22.03. wegen Oberbauchschmerzen und acholischer Stühle, sowie duklem Urin bei Verdacht auf Choledocholithtiasis - Papillotomie erfolgt, es wurden allerdings keine Steine gesehen - danach beschwerdefrei, Laborwerte normal

    Eine Choledocholithiasis ist aus meiner Sicht keine Komplikation nach Cholezystektomie, sie kann immer wieder auftreten. Nach Leitlinie muss auch während der Cholezystektomie keine Gallengangsdarstellung erfolgen, um Steine im Gallengang auszuschließen. Gefordert wird eine Fallzusammenführung.

    Was meinen Sie?

    Gruß vom
    DRG-Schlumpf

    Hallo,
    unser Krankenhaus möchte als neue Leistung geriatrische Komplextherapie abrechnen. Wir haben allerdings keine Geriatrie. Die Strukturvoraussetzungen haben wir alle erfüllt.
    Hat jemand Erfahrungen damit? Müssen mit den ersten Rechnungen die Strukturvoraussetzungen übermittelt werden? Was prüft der MDK? Es wird für die Pflegenden ja eine besondere Qualifikation für aktivierende Pflege gefordert. Was soll das sein? Wie wird das überprüft?
    fragt der
    DRG-Schlumpf