JA die Seite Krankenhaus-aok.de kenne ich...
naja scheinbar gibts die DRG L61Z doch noch....
im offiziellen Katalog ist sie NICHT mehr drin.
laut krankenhaus-aok.de wurde aus der L61Z die L61Z :rotate:
Im Definitionshandbuch steht sie auch noch drin.
Nur im Katalog, der abrechenbaren Leistungen nicht!
Die muss also sicher einzeln verhandelt werden mit den Krankenkassen.