Beiträge von Popp

    Lieber Herr Hirschberg,

    grundsätzlich stimme ich Ihrem Vorschlag zu, wir sind auch inhaltlich auch gar nicht soweit entfernt: Wenn gleiche Fälle gleich behandelt und gleich bezahlt werden sollen, setzt dies zwingend auch die gleiche Kodierqualität und die gleiche Interpretation der DKR voraus.

    An dieser Stelle setzt mein Vorschlag an, indem wir ein statistisch gut abgesichertes Repertoire an Musterfällen generieren, die dann nur noch individuell an den realen Fall anzupassen wären. Die Reliabilität und Validität dürfte mit der Stichprobengröße steigen, die ihrerseits u. a. von der Anzahl der mitarbeitenden Häuser abhängig ist.

    Durch die Konsentierung der Ergebnisse wächst möglicherweise auch die Chance auf zukünftig verbesserte Kodierrichtlinien.

    Die von Ihnen formulierten Probleme würde ich teilweise gern etwas relativieren:
    * die Unverbindlichkeit führt tatsächlich nicht automatisch zu einer verbesserten Datenlage, aber schlechter wird sie dadurch ganz bestimmt nicht.
    * warum sollten SV und DRG-Institut nicht dazwischenfunken ? Wenn es der Klärung von Unsicherheiten dient, würde ich es ganz akzeptabel finden. Selbst wenn man (oder frau) dem nicht zustimmt wächst der Verbindlichkeitsgrad. Das "Risiko" ist aber wohl eher gering einzuschätzen.

    Bei der Frage der Datenzusammenstellung (Prosa versus formularbasiert) kann ich mir gut eine Kombination aus "Pflichtfeldern" und einer nachfolgenden Ergänzung/Kommentierung/Erläuterung vorstellen. Dadurch bleibt der Datensatz übersichtlich und strukturiert, Besonderheiten oder Abgrenzungsprobleme könnten aber im "Anhang" ergänzt werden. Hierfür schlage ich auch eher einen separaten Bereich vor. Der Gefahr einer möglichen Zergliederung der Diskussion kann prophylaktisch begegnet werden, indem dieser Bereich nur die im Forum diskutierten Ergebnisse vorhält.

    Herzliche Grüße
    Popp (dr.popp@web.de)

    Nebenbei:
    Das ursprüngliche Posting von Herr/Frau Dr. Popp...: Ich bin Träger eines y-Chromosoms.

    Liebe KollegInnen,

    in einem anderen Beitrag hatte ich die Frage von vorformulierten Diagnose- und Prozedurenkombinationen angesprochen.
    Zwischenzeitlich ist die Idee entstanden, gemeinsam (also klinikübergreifend) Standards für diese Kombinationen zu entwickeln. Ich halte den Gedanken für gut und möchte anregen, hier im Forum das Procedere zu diskutieren. Die Überlegung, die einzelnen Fachbereiche "aufzuteilen" ist aus meiner Sicht angemessen.

    Unter der Voraussetzung, dass die Betriebsleitung und unsere Ärztinnen und Ärzte für diesen Austausch zu begeistern sind, könnten wir uns an der Erarbeitung der neurologischen Fälle beteiligen. Nach Zustimmung der Geschäftsführung würde ich die KollegInnen Anfang nächsten Jahres um die Sammlung der entsprechenden Daten bitten, die natürlich durch Qualitätsangaben, mindestens in Form ihrer statistischen Aussagekraft bereichert werden sollten. Darüber hinaus könnten wir ohne Konflikte mit datenschutzrechlichen Überlegungen auch weitere nicht personenbezogene Angaben übermitteln. Ich denke insbesondere an möglicherweise erlösrelevante Merkmale (Alter, Entlassungsart ...).

    Wir sollten vielleicht auch überlegen, in welcher Form wir den Austausch strukturieren. Wollen wir dies öffentlich für alle Beteiligten, Unbeteiligten und Selbstverwaltungs"partnern" anbieten oder sollte der zugangsberechtigte Personenkreis limitiert bleiben ?
    Vom Grundsatz her dürfte dieses Vorhaben lege artis, qualitätsfördernd und sogar kostensenkend sein, wenn nicht jede Klinik bei jedem Fall das (Kodierungs- und Dokumentations-) Rad neu erfinden müsste. Zudem weist der Gedanke Übereinstimmungen mit den allgemein akzeptierten Behandlungsleitlinien und evidenzbasierter Medizin auf.
    Vielleicht können auch Vertreter der Fachgesellschaften mitarbeiten ?

    Zunächst herzliche Grüße
    H. Popp (dr.popp@web.de)


    [ Dieser Beitrag wurde von HPopp am 22.12.2001 editiert. ]

    Liebe KollegInnen,
    ich könnte mir vorstellen, dass es zu häufigen Erkrankungen eine Art von "Diagnose- und/oder Prozedurensets" gibt. Es besitzt ja eine statistische Wahrscheinlichkeit, dass bestimmte Hauptdiagnosen relativ häufig mit definierten Nebendiagnosen kombiniert sind. (Beispiel: Herzinfarkt mit Arteriosklerose und/oder Diabetis etc.).
    Auch sind häufig Hauptdiagnosen mit klinikübergreifenden Prozeduren gekoppelt. Auch wenn selbstverständlich solche Standards dem jeweiligen Behandlungsfall individuell angepasst werden müssen, halte ich eine entsprechende Zusammenstellung für sinnvoll.
    Davon ausgehend, dass bereits andere KollegInnen längst auf den gleichen Gedanken gekommen sind, würde ich gern erfahren, wo solche Zusammenstellungen herunterzuladen sind. Dabei interessiert mich insbesondere das Fach Neurologie.
    Danke für die Mühe,
    herzliche Grüße
    H. Popp

    Liebe KollegInnen,
    Anfang September hatte ich folgende Frage ins Forum gestellt:
    "Wiederholt wurde darauf hingewiesen, dass der Datensatz für das gesamte Jahr 2001 zur Berechnung des CaseMix und damit der Baserate 2003 relevant sei. ... Kann mir jemand sagen, ob es eine offizielle und verbindliche Aussage gibt, welcher Zeitraum als Referenzwert festgelegt wird ?"
    Die damaligen Antworten ließen mich zum Ergebnis kommen, dass eine verbindliche Festlegung noch ausstand. Inzwischen haben wir mit dem Optionsmodell ja zwei "Startzeiten". Daher würde ich gern die oben zitierte Frage wiederholen. Zuletzt meine ich in f+w gelesen zu haben, dass für die Kliniken, die 2003 einsteigen das zweite Halbjahr 2001 relevant sein wird, die Häuser, die erst 2004 beginnen werden, müssen die Daten aus 2002 als Grundlage heranziehen.
    Ist der Sachverhalt so richtig ? Wo kann man ihn verbindlich nachlesen ?
    Wie immer herzlichen Dank für die Mühen und trotz DRG-Stress wünsche ich einige ruhige Tage.
    Gruß
    Popp

    [ Dieser Beitrag wurde von HPopp am 19.12.2001 editiert. ]

    Liebe KollegInnen,
    vielen Dank für die Hinweise zur Kodierung. Mein Beispiel war wohl nicht besonders gut gewählt, da es ja expressis verbis in den Speziellen Kodierrichtlinien beschrieben war. Dennoch sehe ich auch weiterhin die Schwierigkeit, klinisch relevante Symptome kodiertechnisch richtig abzugrenzen. Das von Herrn Scholz zitierte Beispiel 4 der Allgemeine Kodierrichtlinien beschreibt ein entsprechendes Problem.
    Wir werden jetzt im Zweifelsfall wohl auch klinisch wesentliche Symptome mitkodieren, dies dürfte dem allgemeinen Trend entsprechen, die medizinische Sinnhaftigkeit steht sowieso außer Frage. Und wenn ich dann noch an das "Risikopotenzial stationsersetztender Maßnahmen" denke, fallen auch meine letzten Zweifel, obwohl sie doch eigentlich der Weisheit Anfang sind.
    In diesem Sinne
    herzliche Grüße
    H. Popp

    Liebe KollegInnen,
    nach den Allgemeinen Kodierrichtlinien dürfen Symptome nur dann kodiert werden, wenn die zugrunde liegende Erkrankung nicht diagnostiziert werden konnte oder nur die Symptome behandelt wurden oder diese ein "wichtiges eigenständiges Problem" darstellen.
    Wie wäre folgender Fall richtig zu kodieren ?
    Pat. erleidet einen apoplektischen Insult (Grunderkrankung. In diesem Rahmen tritt eine Hemiparese (1. Symptom) und eine Aphasie (2. Symptom) auf.
    HD = Apoplektischer Insult
    ND = Hemiparese und Aphasie oder keine ND ?
    Danke für die Hilfe,
    Gruß
    H. Popp

    Lieber Herr Jacobs,
    lieber HerrOeschger,

    zunächst herzlichen Dank für Ihre Hilfe und Tipps.
    Natürlich sind wir eine hochinnovative Klinik, arbeiten aber trotzdem noch nicht mit dem ICD-10, Version 3.0. Allerdings benutzen wir das im Verlag Hans Huber publizierte Buch "Internationale Klassifikation psychischer Störungen - ICD-10 Kapitel V (F)". Hier findet sich auf den Seiten 39/40 folgende Erläuterung: (Zitat) "Mit der vierten und fünften Stelle können die klinischen Zustandsbilder näher bezeichnet werden...
    F1x.3 = Entzugssyndrom
    F1x.30 = unkompliziert
    F1x.31 = mit Krampfanfällen
    Diese klinisch-diagnostischen Leitlinien entsprechen aber in der Tat nicht der offiziellen ICD-10 Version 2.0, sondern haben eher Bedeutung in der Behandlung der PatientInnen. Dieser medizinische Aspekt ist ja leider nicht immer so ganz kompartibel mit der DRG Logik. Lassen Sie mich nur auf die Kodierregel 1603a hinweisen, dort werden Diagnosebeispiele für Transfusionen formuliert. Unter P61.1 wird auch die Polyglobolie beim Neugeborenen genannt. Auch wenn mein Studium schon etwas zurück liegt und mir solche Situationen in der Psychiatrie doch eher seltner bis wohl nie begegnen, halte ich eine entsprechende Maßnahme für nicht unbedingt lege artis. Aber man (oder frau) muss ja auch nicht alles verstehen...
    Mit der Kodierung G40.5 bin ich sehr einverstanden und die abgeleitete Logik von Herrn Oeschger war ebenfalls überzeugend.
    Also nochmals herzlichen Dank
    Gruß
    H. Popp

    PS: Meinen ursprünglichen Text habe ich gemäß dem Vorschlag editiert, in der allgemeinen DRG-Hektik fehlte es mir wohl an zwanghaften (deutschen ?) "Tugenden".

    [ Dieser Beitrag wurde von HPopp am 05.12.2001 editiert. ]

    [ Dieser Beitrag wurde von HPopp am 05.12.2001 editiert. ]

    Liebe KollegInnen,
    immer wieder werden alkoholabhängige Patienten mit Entzugssyndrom (ICD: F10.3) und Krampfanfällen (ICD: F10.31) in der Neurologie behandelt. Zumindest mit Kodip gelingt es mir nicht, die mit der Grunderkrankung unmittelbar assoziierten Krampfanfälle zu kodieren. Wer hilft mir bei der richtigen und vollständigen Hauptdiagnosengenerierung ? Die Krampfanfälle als Nebendiagnose zu bewerten, halte ich fachlich für nicht haltbar. Bei direkter Eingabe der ICD-Nr. F10.31 wird eine Fehler-DRG erzeugt.
    Danke für die Mühe,
    herzliche Grüße
    H. Popp

    [ Dieser Beitrag wurde von HPopp am 05.12.2001 editiert. ]

    Liebe KollegInnen,
    bekanntlich ist beispielsweise die Neurologie ein "diagnoseorientiertes Fach". Das führt dazu, dass PatientInnen mit unklaren neurologischen Symptomen zur Ausnahme kommen, die dann häufig eine sehr aufwändige Diagnostik bekommen. Im Resultat wird dann vielleicht eine korrekte Diagnose gestellt, gleichzeitig aber viele weitere mögliche Ursachen ausgeschlossen.
    In den Allgemeinen Kodierregeln wird auf diese Problematik auch eingegangen, die ja darin besteht, dass der betriebene Aufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Vergütung steht. (Man denke nur einmal an das Symptom Kopfschmerzen und die große Differentialdiagnostik zu diesem Symptom, die möglicherweise noch nicht einmal eine Klärung der klinischen Situation bringt.)
    Nun kursiert das Gerücht, dass hier Änderungen beschlossen wurden, m. a. W.: Es soll der Dieagnoszusatz A.v. ... doch erlöselevant werden. Wer kann mir sagen, wo dies verbindlich niedergelegt ist ?
    Im voraus allen KollegInnen herzlichen Dank für die Mühen.
    Gruß
    Popp

    Liebe KollegInnen,

    die DRG-Erlöse beinhalten bekanntlich auch die Pflegeleistungen. Diese sind über Pflegediagnosen bzw. Prozeduren abzubilden. In der Neurologie sind viele "klassische Pflegediagnosen" (bspw. Sprech-/Sprachstörungen, Inkontinenz, Dekubitus, etc.) - hoffentlich - auch den Ärzten bekannt und werden somit erfasst.
    Oft ergeben sich aus der zusätzlichen Kodierung von durchaus aufwandsrelevanten Pflegeleistungen jedoch keine höheren Erlöse. Dadurch besteht u. U. die Gefahr, dass die Leistungen der PflegemitarbeiterInnen dann doch nicht adäquat dokumentiert wird.
    Wird eine Vernachlässigung dieser Dokumentation langfristig Einfluss auf die Personalbemessung haben ?

    Liebe KollegInnen,
    auch wenn sich nicht alle Beiträge unbedingt auf meine Frage beantwortet haben (die "richtige" Antwort gibt es wohl noch nicht), so möchte ich Ihnen doch herzlich für Ihr fachliches Engagement danken.
    Gruß
    H. Popp