Lieber Herr Hirschberg,
grundsätzlich stimme ich Ihrem Vorschlag zu, wir sind auch inhaltlich auch gar nicht soweit entfernt: Wenn gleiche Fälle gleich behandelt und gleich bezahlt werden sollen, setzt dies zwingend auch die gleiche Kodierqualität und die gleiche Interpretation der DKR voraus.
An dieser Stelle setzt mein Vorschlag an, indem wir ein statistisch gut abgesichertes Repertoire an Musterfällen generieren, die dann nur noch individuell an den realen Fall anzupassen wären. Die Reliabilität und Validität dürfte mit der Stichprobengröße steigen, die ihrerseits u. a. von der Anzahl der mitarbeitenden Häuser abhängig ist.
Durch die Konsentierung der Ergebnisse wächst möglicherweise auch die Chance auf zukünftig verbesserte Kodierrichtlinien.
Die von Ihnen formulierten Probleme würde ich teilweise gern etwas relativieren:
* die Unverbindlichkeit führt tatsächlich nicht automatisch zu einer verbesserten Datenlage, aber schlechter wird sie dadurch ganz bestimmt nicht.
* warum sollten SV und DRG-Institut nicht dazwischenfunken ? Wenn es der Klärung von Unsicherheiten dient, würde ich es ganz akzeptabel finden. Selbst wenn man (oder frau) dem nicht zustimmt wächst der Verbindlichkeitsgrad. Das "Risiko" ist aber wohl eher gering einzuschätzen.
Bei der Frage der Datenzusammenstellung (Prosa versus formularbasiert) kann ich mir gut eine Kombination aus "Pflichtfeldern" und einer nachfolgenden Ergänzung/Kommentierung/Erläuterung vorstellen. Dadurch bleibt der Datensatz übersichtlich und strukturiert, Besonderheiten oder Abgrenzungsprobleme könnten aber im "Anhang" ergänzt werden. Hierfür schlage ich auch eher einen separaten Bereich vor. Der Gefahr einer möglichen Zergliederung der Diskussion kann prophylaktisch begegnet werden, indem dieser Bereich nur die im Forum diskutierten Ergebnisse vorhält.
Herzliche Grüße
Popp (dr.popp@web.de)
Nebenbei:
Das ursprüngliche Posting von Herr/Frau Dr. Popp...: Ich bin Träger eines y-Chromosoms.