Beiträge von Popp

    Liebe KollegInnen,

    wir haben mit den Kassenvertretern eine Entgeltvereinbarung abgeschlossen. Darin heißt es, dass die AEB /LKA abschließenden Charakter hat, andere Leistungen sind nur im Rahmen des Versorgungsauftrags abrechenbar.

    Jetzt wurde die Abrechnung einer DRG zurückgewiesen, da diese nicht in der prospektiven Aufstellung der Fallpauschalen aufgelistet war, fraglos aber zum Versorgungsauftrag gehört.

    Wie ist zu verfahren ?

    Danke und Gruß
    Popp

    Liebe KollegInnen,

    die \"Gemeinsamen Empfehlungen zum Prüfverfahren nach § 17c KHG\" schließen derzeit (u. a.) noch die Psychiatrien aus. Wem ist bekannt, wann mit den angestrebten bereichsspezifischen Regelungen zu rechnen ist ?

    Gruß
    Popp

    Hallo Forum,

    wer kann bei folgender Behandlungskette helfen ?

    Aufnahme in A, Verlegung nach B, dann Entlassung nach Hause. Anschließend erneute Aufnahme in B, und zwar innerhalb der oberen Grenzverweildauer des ersten Aufenthalts und erneute Entlassung nach Hause. Identische Basis-DRG und keine Ausnahme von der Wiederaufnahme: also Fallzusammenführung.

    Bei der Erstaufnahme kam der Pat. als Verlegung, bei der Zweitaufnahme als Einweisung. Um die ungeschmälerte DRG zu erhalten müsste bei einer Verlegung mindestens die mittlere Verweildauer, bei einer Einweisung mindestens die untere Grenzverweildauer erreicht werden. Welcher Referenzwert wird bei entsprechend \"gemischten\" Fallzusammenführungen benutzt ?

    MfG
    Popp

    Liebe KollegInnen,

    wir haben inzwischen Kodip erfolgreich unter SAP/R3 eingebunden. Auch das Modul DRG-Proof ist hierunter zu nutzen. Ein Problem stellt jedoch noch die Funktion KodeClip dar, die wir bisher unter SAP/R3 nicht aufrufen konnten. Hat jemand hier bereits erfolgreiche Erfahrungen sammeln können ?

    Danke und Gruß
    Popp

    Liebe KollegInnen,

    unter den OPS-Ziffern 8.92- und 8.93- ist das Monitoring von Patienten kodifiziert. Unter den Hinweisen heißt es, dass dieses Positionen nur für "intensivmedizinische Patienten" anzugeben sind. Wir haben keine klassische Intensivstation, jedoch mit erhöhtem Personalaufwand einzelne "Überwachungsbetten", die räumlich abgegrenzt sind und in denen Patienten auch ein entsprechendes Monitoring und eine engmaschige Kontrolle und Überwachung durch Ärzte/Ärztinnen und Pflegekräfte erfahren.

    Ist zur Abrechnung dieser Ziffern als Mindestvoraussetzung tatsächlich eine "Intensivstation" erforderlich oder reicht unsere Strukturqualität aus. Die Dokumentation des zusätzlichen Aufwands ist übrigens kaum vom MDK angreifbar.

    Anders gefragt: welche Mindestvoraussetzungen müssen zur Abrechnung erfüllt sein, ggf. wo sind diese nachlesbar ?

    Danke und Gruß
    Popp

    Liebe KollegInnen,

    häufiger werden Patienten mit einer PEG-Sonde aufgenommen. Der OPS-Kode 8-015 sieht zwar diese Form der Ernährung vor, jedoch nur, wenn es sich um die medizinische Hauptleistung handelt. Entsprechendes ist üblicherweise jedoch nicht gegeben, es handelt sich meist mehr um ein zusätzliches medizinisch/pflegerisches Problem. Wie müssten wir dieses korrekt in der Leistungserfassung abbilden ?

    Danke und Gruß
    Popp

    Liebe KollegInnen,

    in seltenen Fällen ist es notwendig und rechtlich zulässig, Patienten zu ihrem eigen Schutz am Bett zu fixieren. Dies bedingt natürlich eine engmaschige Überwachung und Betreuung und wird überlicherweise auch sehr gut dokumentiert. Der Personaleinsatz ist somit entsprechend intensiv, dennoch ist uns eine Kodierung hierfür nicht bekannt.

    Hat jemand entsprechende Erfahrungen oder Tipps für uns ?

    Danke und Gruß
    Popp

    Liebe KollegInnen,

    wir sind derzeit noch auf der Suche nach einer Optimierung der Erfassung von pflegerischen Leistungen: für unsere neurologische Abteilung - unser einziger DRG-Bereich - hatten wir bisher lediglich einen doppelseitigen formalisierten Ankreuzbogen zur Verfügung gestellt, der neben fachabteilungsübergreifenden Positionen schwerpunktmäßig auf den neurologischen Bereich abgestellt war. Die kodierenden Ärzte hatten später zu entscheiden, welche Angaben in die eigentliche Gruppierung einfließen sollten, um so beispielsweise Mehrfacherfassungen zu vermeiden.

    Insgesamt scheint diese Papierlösung aber noch Verbesserungspotenziale aufzuweisen, und zwar unabhängig vom Dokumentationsmedium.

    Vielleicht können wir hier gemeinsam einige Erfahrungen zusammen tragen, aus denen alle dann zumindest partiell partizipierren können. Oder ganz konkret gefragt: wer kann uns Hinweise zur Verbesserung geben. Das Ziel besteht in einer tatsächlich praktikablen Lösung bei gleichzeitig vollständiger und richtiger Erfassung der pflegerischen Leistungen, und zwar unabhängig von einer derzeitigen Erlösrelevanz.

    Vielen Dank und herzliche Grüße
    Popp