Beiträge von BBG

    Schönen guten Tag zusammen und besonders Herr Sander,

    Zu diesem Thema habe ich gerade \"§301 Vorgehen in speziellen Situationen erläutern\" gefunden.
    Dort steht zu \"Rechnungen mit mehr als 30 Entgelten:
    Bei Rechnungen kann es vorkommen, dass mehr als 30 Entgelte abgerechnet werden. Das führt bei der P301-Nachricht zu einem Fehler \"Entgeltsummen ungleich Rechnungsbetrag\". Die Kasse lehnt die Nachricht ab. Und nun?
    Es bleibt Ihnen keine andere Wahl, als die fragliche Rechnung zu stornieren. Danach müssen Sie den Fall so \"häppchenweise\" abrechnen, dass nicht mehr als 30 Entgelte in einer Rechnung enthalten sind. Diese unsinnige Limitierung in den Verfahrensregeln ist nicht anders zu gewährleisten.\"
    Wie sich dies unter DRG-Abrechnung aber gestallten lässt, dazu wird nicht näheres ausgeführt.
    Aber vielleicht ist es ja doch eine Möglichkeit (zumindest im Bereich der stationären Dialyse) eine Teilrechnung zu erstellen.
    Bleibt aber auch hier die Frage, ob die Kassen noch Teilrechnungen akzeptieren.
    Es würde mich interessieren, wie Sie dies letztendlich gelöst haben, da ich davon ausgehe, dass wir auch eines Tages vor diesem Problem stehen werden, falls bis dahin der 301 nicht reformiert worden ist.

    Schönen Tag noch

    B.B-G

    Hallo Forum,

    Zum Thema Wiederaufnahme und Rückverlegung ist schon sehr viel geschrieben worden. Aber trotzdem habe ich noch eine konkrete Frage, wie folgende Fallkonstellation zu bewerten ist. (Die Kodierung lasse ich außer Betracht)

    Wir, Krankenhaus A, verlegen einen Patienten in Krankenhaus B.
    Innerhalb von 30 Tagen wird der Patient wieder zu uns verlegt, aber aus Krankenhaus C, in das er zwischenzeitlich aus Krankenhaus B verlegt worden ist.

    Nun meine Frage: Gilt dies als ein Fall für unser Haus? Meines Erachtens nicht, da ein drittes Krankenhaus beteiligt ist.
    Wie sieht es mit Verlegungsabschlägen aus?

    Vielen Dank und einen schönen Abend :sterne:
    BBG

    Guten Morgen Forum,
    wir haben große Probleme mit der Abrechnung unserer teilstationären Dialyse. Im Dezember 2003 sind wir auf DRG-Abrechnung umgestiegen. Für dieses Jahr ist mit den Kostenträgern vereinbart worden, dass wir die Dialyse als § 6 Entgelt mit den für das Jahr 2002 vereinbarten teilstationären Entgelte abzurechnen haben. Demzufolge haben wir die entsprechenden Schlüssel für die Datenübertragung nach §301 eingerichtet.
    Nun ist unser Problem, dass von Seiten mancher Kostenträger die Rechnung (Zwischenrechnung) so nicht akzepiert wird und uns mitgeteilt wird, dass die Dialyse nach BPflV mit Abteilungs- und Basispflegesatz abgerechnet werden soll.
    Nächstes Problem: wie ist mit dem DRG-Zuschlag umzugehen?
    Vielen Dank und schöne Grüße aus OWL in NRW

    Hallo Frau Mebes,
    wir haben bei den Abrechungsparametern den Periodensplit und die Erlöszuordnung deaktiviert. Allerdings muss nun bei der Rechnungsschreibung für das "alte" Jahr manuell die Zuordnung zu 2003 vorgenommen werden.
    Schöne sonnige Grüße
    BBG

    Hallo PMebes,
    wir, auch ISH/SAP-Nutzer, haben diese Problem durch eine Einstellung im Coustomizing so gelöst, dass auch der DRG-Zuschlag (hier aber noch der alte Betrag) in das neue Jahr mit verbucht wird, da wir sonst für den DRG-Zuschlag eine gesonderte Rechnung erhalten hätten. Dieses Vorgehen hält auch unser Wirtschaftsprüfer für vertretbar.

    mfg