Beiträge von regular

    Guten Tag alle zusammen,

    folgende Situation: 58-jähriger Patient wird mit V.a.gastrointestinale Blutung bei häuslichem Kollaps und anamnestischem Teerstuhl notfallmäßig mit dem Rettungsdienst um 18:00 Uhr eingeliefert. Die körperliche Untersuchung ergibt einen wachen eksikkiert erscheinenden Patienten, in der rektalen Untersuchung kein Anhalt für frische Blutung, im Labor Hb 9,8g%. Anamnestisch Alkoholabusus. Entschluß zur stationären Aufnahme und am gleichen Abend \"Notfallgastroskopie\", Befund: kein Hinweis auf Blutung, Typ C-Gastritis. Da kreislaufstabil keine Transfusion erforderlich, aber Nahrungskarenz und Infusion zur Rehydrierung, weitere Überwachung auf Intensivstation, in der Nacht keine weiteren Blutungsereignisse. Koloskopie am nächsten Morgen ohne Befund, am Nachmittag um 13:00 Uhr Entlassung. Abrechnung über G44C, 1 Belegungstag.
    Die größte KK lehnt die Rechnung ab unter Verweis darauf, daß hier keine vollstationäre Behandlung stattfand, da der Aufenthalt weniger als 24 Stunden betragen hätte. Laut Grouper und Abrechnungssoftware kann ich aber nicht anders abrechnen, allenfalls manuell, da der Patient ja über die Mitternachtsgrenze vollstationär integriert war. Aus forensischen Gründen kann ich auch die Aufenthaltsdauer nicht ändern, um das Abrechnungssystem zur Akzeptanz eines vorstationären Termins zu bringen. Laut KPFV ist ein Belegungstag \"der Aufnahmetag und jeder weitere Tag...ohne den Entlassungs-/Verlegungstag..\", somit habe ich doch einen Tag. Oder irre ich mich hier? Hat die Kasse Recht? Wenn nicht, wie kann man sich hier durchsetzen? Weiß jemand Rat?

    Danke
    regular

    Hallo, Herr Schaffert,

    Sie haben ja so recht, aber das macht es nicht weniger unbefriedigend. Ich habe auch kein Problem damit, manche MDK-Entscheidungen bezüglich ambulanten Potentials nach Akteneinsicht zu aktzeptieren, aber in diesem speziellen Fall eben doch. Telefonische Rücksprachen mit der Kasse haben zu nichts geführt und mit den für uns zuständigen MDKs ist mir eine persönliche Rücksprache in den nunmehr 3 Jahren als Leitung des Medizincontrollings bis auf einen Fall bisher nicht gelungen.

    Trotzdem Dank für die prompte Stellungnahme.

    Gruß
    regular

    Hallo Forum,

    gilt es denn nicht - rechtlich gesehen - ganz prinzipiell, daß bei Durchführung einer Anästhesie auch ein Anästhesist beteiligt sein muß?

    Sicherlich steht dies so nicht in den Kodierrichtlinien, aber bei evtl. angeforderter Dokumentation der \"Narkose\" fehlt diese ja, wenn kein Narkoseprotokoll vorliegt. Wie will man dann belegen, daß es sich tatsächlich um eine Narkose und nicht nur um eine Sedierung gehandelt hat?Man beachte auch die forensischen Folgen bei evtl. Zwischenfällen!

    Auch in unserer Klinik wird bei endoskopischen Eingriffen z.T. hemmungslos mit Propofol umgegangen, dies wird jedoch fraktioniert verabreicht, so daß der tatsächliche Zustand einer Narkose nicht erreicht wird, also wird eine solche auch nicht kodiert.

    Gruß
    regular

    Hallo zusammen,

    ich sehe das genauso. Senilität = Altersschwäche, nicht zu verwechseln mit Demenz, nur zu kodieren bei erhöhtem Ressourcenverbrauch.

    Gruß
    regular

    Hallo, liebes Forum,

    folgender Fall: 75-jähriger Patient mit inkompletter Paraparese und Verlust der Sphinkterkontrolle nach Operation eines Hirntumors, Zustand nach anteriorer Rektumresektion bei Rektumkarzinom, kommt freitags zur Kontroll-Koloskopie. In Anbetracht der besonderen Umstände wird bei der Abklärungsuntersuchung der Entschluß zur stationären Durchführung gefaßt und der Patient montag morgens stationär aufgenommen. Nach entsprechender Darmvorbereitung Durchführung der Koloskopie am Nachmittag, Entlassung am Folgetag. Abrechnung mit Koloskopie, 1 Belegungstag mit Abschlag.
    Die Kasse läßt den Fall vom MDK prüfen (E-Brief), dieser lehnt stationäre Durchführung unter Verweis auf §115b ab. Daraufhin Stellungnahme der Klinik, daß die Aufnahme wegen des Verlustes der Sphinkerkontrolle erfolgte, da es für den Patienten unzumutbar sei, sich auf dem Weg zur und von Klinik der peinlichen Situation der unwillkürlichen Defäkation aufgrund der 5l Koloskopieflüssigkeit z.B. in Taxi oder Bus ausgesetzt zu sehen und man deshalb die Vorbereitung unter stationären Bedingungen durchgeführt hätte. Auch nach der Koloskopie sei noch für Stunden mit unwillkürlicher Defäkation zu rechnen, da Spasmolytika verabreicht wurden. Die weitere Stellungnahme des MDK ging hierauf nicht ein und empfahl der KK weiterhin, die Bezahlung abzulehnen.

    Ist das menschenverachtend?

    Schönen Gruß
    regular

    Guten Abend,
    auch wir leiden unter den zahlreichen undefinierten und z.T. unqualifizierten Anfragen dieser KK, denken aber, es bleibt nichts anderes, als die Kodierung von DRG-relevanten ND anhand von Auszügen aus der Akte zu belegen, was natürlich ein immenser administrativer Aufwand ist. Findet sich in der Akte kein Beleg, so akzeptieren wir "nach selbstkritischer Überprüfung der Unterlagen" die Entscheidung der KK. Da diese Kasse, wie nach Rücksprache zu erfahren war, in den Grouper nur unsere Hauptdiagnose eingibt und die NDs unterschlägt, ergeben sich zwangsläufig Differenzen.
    Andere Kassen, vorwiegend kleinere BKKs, groupen die Fälle aus 2004 noch mit der Version 2003, was natürlich ebenfalls zu Unstimmigkeiten führt. Es ist erstaunlich, daß die Sachbearbeiter vieler KKs nicht einmal mit der ordnungsgemäßen Software ausgestattet sind, auch nicht wissen, daß eine solche existiert und wir das dulden und unsere ND rechtfertigen müssen, obwohl das Problem bei der KK liegt. In letzter Zeit häufen sich bei uns allerdings telefonische Rückfragen der KK, die zur Klärung beitragen und MDK-Prüfungen (E-Brief, Befunde, Akte) zumindest teilweise vermeiden
    Hat jemand ähnliche Probleme?
    Gute Nacht
    regular

    Guten Abend allerseits, hier mein erster Beitrag zum Forum.

    Die KK-Anfragen bei Behandlungsdauer an der UGVD bzw. bei Unterschreiten der UGVD beziehen sich m.E. alle darauf, daß die KK uns zwingen wollen, die Fälle im Hinblick auf §115 SGB V als ambulant zu erbringende Leistung abzurechnen und nicht darauf, "blutig" zu entlassen.
    Tatsächlich beziehen sich solche Anfragen bei uns fast ausschließlich auf Eingriffe oder Prozeduren, die im Katalog stationersetzender Maßnahmen gelistet sind. Bereits unter BPflV wurden solche stationären Aufenthalte in 2003 hinterfragt, nun aber unter DRG vermehrt, was selbst mir als eingefleischter Krankenhausärztin und Verantwortlicher für das Medizincontrolling und Erlösmanagement einleuchtet, denn warum sollte eine KK heute mehr für einen z.B. 1- 5-tägigen Aufenthalt zahlen als vorher? Selbst mit den Abschlägen liegen die Vergütungen für viele Fälle weit über den früheren Vergütungen über tagesgleiche Pflegesätze oder FP. Nichtsdestotrotz sehe ich hier noch ganz andere Probleme.
    1. Für die kommende Pflegesatzverhandlung sind immer noch die Berechnungstage Grundlage der Verhandlungen. Durch den § 115 wird es hier zu dramatischen Einbrüchen kommen. Ich kann die Anzahl der stornierten vollstationären Abrechnungen aufgrund von fehlender Dokumentation der Notwendigkeit der stationären Aufnahme (z.B. relevante ND)gemäß Anlage 2 aktuell nicht beziffern, aber sie sind zahlreich.
    2. Die Anzahl zu vereinbarender DRGs (im Abgleich mit den FP) wird sich verändern.
    3. Da die verantwortlichen Ärzte unseres KH trotz regelmäßiger Schulungen (1x/Woche je Abteilung) die Zeichen der Zeit immer noch nicht verstanden haben (mea culpa?!!!), wird munter weiterhin stationär aufgenommen, ohne jegliche Dokumentation der Notwendigkeit, "Verweildauer spielt ja kaum noch eine Rolle unter DRGs und bei den FP (BPflV) waren ND auch nicht so wichtig" etc. Ziemlich deprimierend und frustran!
    Also, tapfer weiter arbeiten an der Dokumentationsqualität und die Anfragen so gut es geht beantworten.
    Gute Nacht
    regular