Guten Morgen !
Warum wird das, technisch oft schwierigere, Clippen im Duodenum (5-469.d3) schlechter bewertet (DRG G73Z, 0,899) als das Clippen im Magen (5-449.d3, z.B. DRG G46C 1,051) ?
Vielen Dank
TL
Guten Morgen !
Warum wird das, technisch oft schwierigere, Clippen im Duodenum (5-469.d3) schlechter bewertet (DRG G73Z, 0,899) als das Clippen im Magen (5-449.d3, z.B. DRG G46C 1,051) ?
Vielen Dank
TL
Hallo !
Sie haben natürlich recht. HD ist das paroxysmale Vorhofflimmern, die intrakranielle RF nur ND.
Gruß
TL
Hallo !
Lt.OPS 2005 würde ich die 5-514.m \"Einlegen oder Wechsel einer selbstexpandierenden Prothese\" kodieren.
Grüße aus dem Rheinland
TL
Hallo !
ICD-10-GM Version 2005
C78.2 Sekundäre bösartige Neubildung der Pleura
(Maligner Pleuraerguss o.n.A.)
C78.6 Sekundäre bösartige Neubildung des Retroperitoneums und des Peritoneums
(Aszites durch bösartige Neubildung o.n.A.)
Da im Inklusivum Pleuraerguss / Aszites bereits erfasst sind ,dürfen diese nicht meh gesondert kodiert werden.
Gruss
TL
Hallo !
\"Sekundärdiagnoseschlüssel\" (Ausrufezeichen-Sternkodes)dürfen in Orbis nicht als eigenständige Nebendiagnose eingegeben werden sondern müssen, wie es bei Ihnen zu sein scheint, als Sekundärschlüssel an die Primärdiagnose \"angehängt\" werden ( sonst wird im DTA nämlich falsch übermittelt, siehe auch DKR Seite 26 ). Es gibt auch eine Einstellung im SVF ISAP , um oben erwähnte Fehleingaben zu vermeiden.
Grüsse
TL
Hallo !
Schauen Sie sich doch mal die DKR 1105a an. Hiernach muss m.E. folgendermassen kodiert werden:
Fall 01:
HD Kolitis ( da nicht genauer differenzierbar K52.9)
ND GI-Blutung ( K92.2 , da für die HD kein spezifischer Kode \"mit
Blutung\" existiert)
Optional Komplikation durch Arzneimittel (Y57.9)
Fall 02:
HD GI-Blutung (K92.2), da keine Diagnostik erfolgt ist
Optional wie in Fall 01 Y57.9!
Gruss
TL
Hallo !
Im Ablaufschema zur Wiederaufnahmeregelung nach §2 KFPV 2004 heisst es :
\"Wiederaufnahme wegen Komplikation innerhalb der OGVD\" .
Da dies in Ihrem Fall nicht zutrifft, ist meines Erachtens eine Zusammenführung nicht erforderlich.
Gruß
TL
Hallo ,
Kodierung nach KR1917a ist bei indikationsgerechter Tabletteneinnahme richtig. Übelkeit ist somit die Hauptdiagnose, optionale Nebendiagnose Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel.
TL
Hallo,
lt.ICD-10-GM 2004
K20 Ösophagitis ( inkl. Erosion des Ösophasgus )
Exkl. bei K25.- : Erosionen des Magens (K29.6) und akute hämorrhagische erosive Gastritis (K29.0)
Exkl. bei K26.- : Erosion des Duodenums (K29.8)
Grüße
TL
Hallo Hr. Eckhardt
Schauen Sie doch mal in die Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach §2 KFPV 2004, Seite 3, Punkt 5 Beispiel 2.
Wenn ich das richtig verstehe, müssen Sie aus Ihrem Beispiel einen Fall machen.
Gruss
T.Limper
Hallo Forum, hallo Hr. Roßkamp !
Die Therapeutische Lavage der Lunge wird als OR-Prozedur im Grouper bewertet :totlach: und führt deshalb in die DRG 901Z - meines Erachtens wird sich das in Zukunft sicherlich ändern, vielleicht schon im nächsten Jahr.
MfG
T.Limper