Beiträge von AnLi

    Hallo!

    Wie schätzen Sie die folgenden Sachverhalte ein und wo finde ich die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen dazu?

    1. Belegarzt operiert Patienten in seiner Praxis (nicht im Krankenhaus) und lässt ihn anschließend in seiner Belegabteilung aufnehmen (z.B. wg. Komplikation oder zur Nachbeobachtung).
    Abrechnung KH: konservativ, ohne OPS für den in der Praxis erfolgten Eingriff. OK?

    2. Belegarzt operiert Patienten in seiner Praxis (nicht im Krankenhaus) und lässt ihn anschließend in seiner Belegabteilung aufnehmen (z.B. wg. Komplikation oder zur Nachbeobachtung). Während des Aufenthaltes wird der Patient vom Belegarzt nachoperiert und zwar in dessen Praxis, nicht im OP des Krankenhauses. Patient kommt danach wieder zurück ins KH.
    Abrechnung KH: ohne OPS für den ersten Eingriff? Mit OPS für den zweiten Eingriff oder ohne (Konsiliarleistung oder ganz normale Belegarztleistung)?

    Vielen Dank!

    Grüße, Anli

    Hallo,

    gerade hat uns ein MDK-Prüfer im Rahmen einer UGVD-Prüfung eine postoperative Schmerztherapie mit Perfalgan gestrichen. Der Gutachter ist selbst Schmerztherapeut und meint \"die Schmerztherapie hätte auch oral durchgeführt werden können, entsprechende Präparate stehen zur Verfügung ...\" Dann erfolgt ein Verweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot § 12 SGB V. Die Schmerzen seien ja auch nicht so schlimm gewesen (VAS 2-4, unter Perfalgan i.v. 3x/d bis zum E-Tag), da hätte der Patient auch entlassen werden können.

    Bisher hat der MDK bei uns keine Therapieindikationen geprüft. Wir befürchten nun einen Dammbrucheffekt.

    Haben wir mit der Prüfung von Indikationen durch den MDK bisher nur Glück gehabt und ist das etwa längst Usus?

    Wer kann mir Tipps geben für die Formulierung des Widerspruchs.


    Viele Grüße + danke

    Anli

    Hallo, danke für Ihre Antworten.

    Findet denn die Explantation auch stationär statt, und wenn ja, akzeptiert der MDK das? Den von Jannis angegebenen OPS habe ich nicht im 115er Katalog gefunden. Bleibt dann nur ein unspezifischer Kode wie \"Operationen am Rumpf\"!?

    Herzliche Grüße, AnLi

    Danke für Ihre Antwort, Willy.
    Wir haben keine Kardiologie, nur eine allgemeine Innere Abteilung mit kardiologischem Oberarzt.
    Werden die Implantationen bei Ihnen im Haus stationär oder ambulant durchgeführt? Gleiche Frage für Explantation. Es gibt ja keinen passenden OPS im 115er Katalog.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo,

    hat jemand Erfahrung mit der stationären Abrechnung von implantierbaren Ereignisrekordern im Rahmen der Synkopenabklärung?

    Unsere Internisten möchten diese diagnostische Möglichkeit demnächst nutzen. Ich denke, die stationäre Behnandlungsnotwendigkeit ist kein Problem, da die Patienten zur Synkopenabklärung stationär behandlungsbedürftig sind. Mit einem RG von 1,9 scheint mir die resultierende F12Z zur Zeit recht gut vergütet, auch wenn man die Kosten für den Recorder berücksichtigt.

    Hatten Sie bisher Probleme mit Kostenträgern?

    Danke+Grüße

    AnLi

    Hallo,

    meine Frage bezieht sich auf gesunde Neugeborene, die während des Entbindungsaufenthaltes über ihre Mutter in einer PKV versichert sind, nach dem Entbindungsaufenthalt jedoch über den Vater in der GKV.

    In letzter Zeit häufen sich bei uns die Anrufe von Müttern, die beklagen, dass ihre PKVen die Kosten für externe Laborleistungen für das Kind (z.B. Guthrie-Test) nicht zahlen wollen. Die Laborkosten seien in der DRG, die die PKV bezahlt, enthalten.

    Bisher hatten wir damit gar nichts zu tun, da die externen Labore ihre Rechnungen an die Mütter schicken und die diese dann an ihre PKV weiterleiten.

    Bei GKV-Neugeborenen ist mir die Sachlage klar. Wie verhält es sich bei den PKV-Säuglingen? Nach dem klaren Menschenverstand müssten die Laborkosten ja da genauso in der DRG enthalten sein, sprich das KH müsste die Rechnung des Labors begleichen. Woher aber dann die bisherige gängige Zahlpraxis der PKVen?

    Wer kann Licht ins Dunkel bringen?


    Danke und mit freundlichem Gruß

    AnLi

    Danke für Ihre Antwort Herr Hollerbach.

    Das Problem ist folgendes: Unsere Gynäkologen sehen MDK-, DMP- und/oder Zertifizierungsprobleme auf sich zukommen, wenn sie nach Sentinel-Markierung nur 3-4 LK entfernen und dies auch mit 5-401.11 oder .12 kodieren und zusätzlich 5-871.1 (... mit axillärer LK-Ausräumung) verschlüsseln. Daraus resultiert die J23Z, die ca. doppelt so hoch vergütet ist wie die J25Z, die entsteht, wenn man 5-870.4 (... ohne axilläre LK-Ausräumung) kodiert.
    Deswegen deren Frage: Gibt es eine Mindest-LK-Anzahl, die man entfernen müsste, bevor man den \"großen, teuren\" OPS nehmen darf. Die Sentinel-Markierung gibt\'s ja nur im Zusammenhang mit einzelnen LK und nicht mit mehreren (5-402).
    Ich würde ja den Sentinel-LK, die mehreren LK und die Axilla-Ausräumung kodieren. Aber in Gynäkologenkreisen wird wohl heftig über dieses Problem (?) diskutiert, daher meine Frage hier in diesem Forum. Vielleicht gibt es Informationen darüber, die ich noch nicht habe.

    Gruß, AnLi

    Hallo,

    der Thread ist zwar schon etwas älter, für uns jedoch immer noch aktuell!

    Wir haben gerade vom MDK zwei gesunde Säuglinge mit überschrittener OGVWD \"rausgeprüft\" bekommen und haben widersprochen. Die KK bietet uns ein \"persönliches Gespräch\" an.

    Vorher wollte ich mich mal erkundigen, wie das o.g. Problem zwischenzeitlich in anderen KH gehandelt wird: Begleitperson, Langliegerzuschläge, individuelle Sonderregelungen?

    Wer kann mir Informatioen geben?

    Danke+Gruß

    AnLi