Beiträge von Herzchen

    Hallo,
    ist es korrekt einen Drei-Kammer-Defi zu kodieren, wenn ein solcher implantiert wird, jedoch zunächst nur mit zwei Sonden, die dritte jedoch vorgesehen ist, aber erst in einem späteren Eingriff hinzugefügt wird?
    Das Aggregat ist ja ein 3-Kammer-Aggregat und auch als solches vorgesehen.
    Liebe Grüße
    Herzchen

    Hallo,
    die Prüfverordnung und die Fristen des SGB gelten für die PKV nicht. Hier greifen also nur die Verjährungsfristen (3 oder 4 Jahre).
    Da die Fälle aber sicher schon gezahlt sind, haben Sie ja keinen Druck. Im Zweifel müsste die PKV klagen.
    Liebe Grüße

    Hallo,
    es scheint gängige Praxis, dass es sich um eine Verlegung handelt, wenn zwischen der Entlassung aus einem Krankenhaus und der Aufnahme in ein nächstes Krankenhaus keine 24 Stunden vergangen sind, auch wenn eigentlich keine Verlegung geplant war. Kann mir jemand die Grundlage für dieses Vorgehen nennen?
    Hier habe ich jetzt die Konstellation, dass wir einen Patienten aus einem Akuthaus in unsere Reha-Klinik verlegt bekommen haben. Von dort ist dieser weniger als 24 Stunden nach der Entlassung aus dem 1. Akuthaus in unsere Akutklinik verlegt worden. Ich würde gern prüfen, ob diese Konstellation auch unter die Grundlage fällt.
    Ich freue mich auf Ihre Hilfe.
    LG
    Herzchen

    Hallo,
    nein bei uns ging es nicht um den Micra-Schrittmacher. Und in diesem Jahr haben wir kein NUB mit Status 4. Fragen Sie doch tatsächlich mal beim InEK nach. Vielleicht bekommen Sie ja eine Antwort. Dann kann man auch besser einschätzen, was man mit den Kassen diskutieren muss.

    Liebe Grüße
    Herzchen

    Hallo,
    Status 4 bedeutet, dass das InEK die Methode nicht abschließend beurteilen konnte. Wir hatten dies im letzten Jahr und haben auf Nachfrage vom InEK dann auch eine kurze Erklärung erhalten, warum die Methode nicht bewertet wurde. Allerdings hat man auf diese Erklärung wohl keinen Anspruch. Aber vielleicht haben sie ja auch Glück und man gibt Ihnen eine Erklärung. Uns hat dies allerdings nicht genutzt. Wir konnten das Entgelt am Ende mit den Kassen nicht verhandeln. NUB Vereinbarungen bei Status 4 wurden zu kritisch gesehen. Dabei ging es dem InEK nur um eine bessere Kostenabgrenzung zur DRG, die wir natürlich hätten den Kassen nachreichen können.
    Viele Grüße
    Herzchen

    Hallo,
    ich habe da ein Deja-Vu. Wir haben ein ähnliches Schreiben erhalten. Ich frage jetzt einfach mal, war es bei Ihnen auch die Postbeamtenkrankenkasse?
    Bei uns verhielt es sich dann allerdings so, dass die ersten beiden Aufenthalte tatsächlich zusammen geführt werden mussten und der dritte dann auch, da nach der letzten Klarstellung ja immer die Frist der ersten Zusammenführung gilt.
    http://www.g-drg.de/cms/G-DRG-Syst…stimmungen_2016
    In Ihrer Konstellation sehe ich jedoch zunächst keinen Grund die ersten Aufenthalte zusammen zu legen, außer es handelt sich um eine Komplikation.
    Rückwärts gilt die Frist jedenfalls nicht.
    Gruß
    Herzchen

    Hallo NV,

    die Erlösverprobung erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses. Für den Jahresabschluss (JA) wird ja angegeben welche und wie viele Leistungen erbracht wurden (Ist-Daten der E-Formulare). Das wird unter anderem z.B. für die Berechnung der Erlösausgleiche benötigt, die über eine Rückstellung im JA ja bereits berücksichtigt werden. In der Erlösverprobung wird dann überprüft, ob diese Leistungen so tatsächlich auch abgerechnet wurden, ob also die Aufstellung der Leistungen stimmt.

    Bei uns ist es daher so, dass es für jede DRG ein Konto gibt, bzw. sogar eine Kontengruppe (je ein Konto für den Katalog-Erlös, für den ggf. vorhandenen Zuschlag, für den ggf. vorhandenen Abschlag Kurzlieger, für den ggf. vorhandenen Abschlag Verlegung). Über die E1 kann man dann berechnen wie viel auf den verschiedenen Konten gebucht sein müsste, dies wird dann mit dem tatsächlich gebuchten Wert verglichen. Stimmen diese Werte nicht überein, muss an Hand der Patientenliste dieser DRG aus der E1 und der Buchungsliste auf dem Konto überprüft werden, an welchem Patienten die Abweichung liegt und warum.

    Ich hoffe, dies erklärt die Erlösverprobung ein wenig.

    Liebe Grüße
    herzchen

    Hallo,
    kaum ist sie da, stellt sich mir auch schon die erste Frage zur neuen FPV. In § 2 heißt es im neuen Abs.5 nun:

    Sind mehrere Aufenthalte in einem Krankenhaus aufgrund der Regelungen zur Wiederaufnahme nach den Absätzen 1 bis 3 zusammenzuführen und erfolgte bei mindestens einem Aufenthalt eine Verlegung, sind vom zusammengeführten Fall Verlegungsabschläge nach den Vorgaben des § 1 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 3 zu berechnen.

    Ist dies eine Klarstellung oder eine neue Regelung, meint, gilt dies nun rückwirkend oder erst ab dem 01.01.2016?

    Denn wir haben da tatsächlich einen strittigen Fall aus 2015.

    Liebsten Gruß

    Herzchen

    Hallo GW,

    Danke für die Erläuterung zu meinen Worten. Ich hatte da etwas Schwierigkeiten, das was ich ausdrücken wollte in die richtigen Worte zu kleiden.

    Hallo So,
    die Durchschnittswerte je DRG kann man sich im DRG Browser ansehen. Diesen kann man auf der Internetseite des InEK herunterladen. Dann dort eine DRG eingeben. Im Reiter "Kosten" sieht man dann die kalkulierten Kosten je Kostenarten- und Kostenstellengruppe.

    Gruß
    Herzchen

    Hallo,

    eigentlich sollte es mal der MDK des Standortes des Krankenhauses sein. Die Kassen halten sich aber nicht immer dran und müssen das wohl auch nicht. bei uns ist es aber in der Mehrzahl der MDK unseres Bundeslandes.

    Gruß
    Herzchen