Hallo Frau Braun-Grimm,
die Vergütung der Vakuumtherapie wird nach unterschiedlichen Algorithmen gesteuert und muss differenziert erläutert werden.
Richtig ist, dass für die sogenannte "Komplexe Vakuumtherapie" die Bedingungen verschärft worden sind und statt 8 Behandlungstagen nun mindestens 15 Behandlungstage erforderlich sind. Als Behandlungstag zählt übrigens jeder Tag, an dem behandelt wurde, unabhängig davon, wie lange! Zusätzlich müssen an 4 unterschiedlichen Tagen sogenannte "bestimmte" Prozduren erbracht worden sein, bei denen es sich um Leistungen aus einer Liste von > 10.000 OPS-Kodes handelt, die nicht zwingen etwas mit der Wundbehandlung zu tun haben müssen. Anlegen/Wechseln der VAC zählt aber nicht dazu, wie auch bestimmte Debridementkodes, dafür aber Lappenplastiken etc., aber das ist ja nichts Neues. Von der längeren notwendigen Behandlungsdauer sind die DRGs F08A, G35Z, I02B, I98Z, J35B und W01B betroffen. Die Vergütung dieser DRGs ist als Konsequenz dieser Verschärfung z.T. auch erheblich gestiegen!
Bei kürzerer Verweildauer (8 - 14 Tage) triggern Fälle, die bisher mit I98Z vergütet wurden, nach I22A.
Nicht richtig ist, dass Sie 4 Operationen zusammenbekommen müssen, bevor Sie die VAC kodieren dürfen.
Ohne vierzeitige Eingriffe kann bei entsprechenden Hauptdiagnosen I50B erreicht werden, bei einer mindestens 8-tägigen Behandlung auch I50A. In der Geburtshilfe kann O04A bei mindestens 8-tägiger Behandlung, ebenfalls ohne vierzeitige weitere Prozeduren erreicht werden.
Ansonsten triggert die Anlage der VAC ohne Angabe von Behandlungstagen alleine bereits zahlreiche DRGs in höher vergütete Stufen, nicht nur bei Hauptdiagnosen des Bewegungsapparates (I02, I12, I22, I32), sondern auch bei Gefäßeingriffen (F13, F14, F21, F42), Eingriffen an Haut, Unterhaut und Mamma (J02, J04, J07, J08, J16, J21 und J22) , Nervensystem (B03, B07, B17, B39) sowie bei "Wunden (X01) und Verbrennungen (Y03).
Sie sehen also, dass sich die VAC-Kodierung weiterhin lohnt. Allerdings wurden durch die jährlichen Neukalkulationen die DRG-Vergütungen den tatsächlichen Kosten angeglichen. Zu einem Desaster kann es daher eigentlich nicht kommen, wenn das InEK korrekt gearbeitet hat.
Ich hoffe, dass Sie sich jetzt ein besseres Bild über die Situation machen können!
Beste Grüße aus Berlin