hallo herr rembs,
wie schon mr. freundlich beschrieben hat, kann eine bezahlung nur erfolgen wenn die entgiftung auch zum versorgungsauftrag gehört.
ich kann nur aus persönlichen erfahrungen sprechen. die in unserem gebiet erfolgten entgiftungen auf der \"inneren\", welche über den lebensbedrohhlichen zustand hinaus gingen, wurden abgelehnt. diese fälle haben wir auch vor gericht gewonnen :i_baeh:
viel spass noch bei der weiteren diskusion, ich gehe jetzt. endlich urlaub :sonne: