Beiträge von AmtsSchimmel

    hallo herr rembs,

    wie schon mr. freundlich beschrieben hat, kann eine bezahlung nur erfolgen wenn die entgiftung auch zum versorgungsauftrag gehört.

    ich kann nur aus persönlichen erfahrungen sprechen. die in unserem gebiet erfolgten entgiftungen auf der \"inneren\", welche über den lebensbedrohhlichen zustand hinaus gingen, wurden abgelehnt. diese fälle haben wir auch vor gericht gewonnen :i_baeh:

    viel spass noch bei der weiteren diskusion, ich gehe jetzt. endlich urlaub :sonne:

    ich komme aus dem norden der republik :d_zwinker:
    natürlich gibt es auch einrichtungen mit speziellen vereinbarungen.
    meine aussage war nur grundsätzlicher art.

    jetzt noch mal zu der HD:
    wenn der patient sich in einem akutem rausch befindet ist die F100 HD und F102 ND.

    bis dann und viele grüße

    es gibt ja einige dreiste KH\'s, welche einfach eine aufnahmeänderung mit \"neuem\" voraussichtlich bis datum übermitteln.
    so wird geschickt eine med. begründung umschifft :t_teufelboese:
    vorschläge, wie man solchen häusen entgegen treten kann?

    ansonsten genügt eine kurze med. begründung warum die voraussichtliche dauer überschritten wird. (per DTA oder schriftlich) im zuge einer DRG abrechnung, verlagen wir fast nie eine solche begründung.

    auf einer inneren werden eben KEINE qualifizierten entgiftungen durchgeführt, sondern nur in psych facheinrichtungen. das ist ja der springende punkt. wir lehnen entgiftungen auf innere stat. rigoros ab und das auch erfolgreich.
    eine entgiftung auf einer \"normalen\" inneren, d.h. behandlung mit distraneurin oder clonidin übernehmen für ca. eine woche. bis eben kein lebensbedrohlicher zustand mehr besteht. danach ist eine verlegung in eine entsprechende facheinrichtung zu erfolgen.

    geht es jetzt primär um die entgiftung oder um die hauptdiagnose?

    grüße aus dem :sonne: norden

    qualifizierte entgiftungen können nur in psych facheinrichtungen durchgeführt werden. wenn also jemand schon eine einweisung zur entgiftung hat und sich dann aber die kante gibt und volltrunken im KH \"aufschlägt\", wird er dort nur so lange bis der lebensbedrohliche zustand abgewand ist behandelt. anschließend ist er in solch eine facheinrichtung zu verlegen.

    sie haben glück, dass die kasse überhaupt die 9 tage übernimmt.
    also, wenn der pat. im rausch vorstellig wird, ist mit F100 zu schlüsseln. entgiftungen werden dann mit F102 kodiert, dürfen aber nicht auf der normalen inneren erfolgen.

    viele grüße nach \"bayern\" :d_zwinker:

    hallo herr kistler,

    die kasse hat recht. wenn ein pat. wegen einer akuten intoxikation aufgenommen wird, ist F100 als HD und F102 als ND zu kodieren (DKR 0501d)

    ist tatsächlich eine entgiftung erfolgt? wie lange war der pat. denn in stat. bahandlung?

    viele grüße

    Zitat


    Original von Eastfries:

    Die DGU hat in Ihrem Kodierleitfaden haargenau dieses Beispiel aufgeführt mit Z03.3 als HD und S00.85 als ND

    diese kodierleitfäden lassen wir mal ganz raus, sie sind nicht rechtsbindend. oder halten sie sich auch an den kodierleitfaden der nephrologen und kodieren NICHT die E876 bei tablettengabe? :d_zwinker:

    wie herr selter bereits sagte, ist die S0085 HD. die schädelprellung war hier doch eindeutig der veranlassende grund für die stat. behandlung.

    mfg