Beiträge von AmtsSchimmel

    hallo zusammen,

    sehr interessante aspekte sind noch in dem bestseller von jörg blech (\"die krankheitserfinder\") zu finden.

    in diesem fall ist die E876 akzeptabel. nicht in jedem fall wird die E876 als ND akzeptiert. (kann jetzt nur von unserem bereich sprechen)

    close??

    viele grüße :sonne:

    E876 ist nur ein symptom, steht die zugrunde liegende erkrankung fest?
    wenn das symptom ein eigenständiges, wichtiges problem für die med. betreuung darstellt, kann es kodiert werden.

    wenn nichts in der akte dokumentiert ist, dann kann es auch nicht kodiert werden. mehr wollte ich nicht zum ausdruck bringen.

    aber nicht nur die KK\'s sollten zeitnah arbeiten, auch die leistungserbringer. da sehe ich das größere problem. viele häuser schicken erst nach 3 monaten die unterlagen zum MDK. 8o

    mfg

    wie wär es denn mal mit einem blick in §112 landesvertrag? dort ist im allgemeinen etwas über diese problematik zu finden.

    gilt die treu und glauben geschichte auch umgekehrt??
    dieses BSG urteil ist aber nicht mehr zeitgerecht. im DRG system MUSS alles schriflich dokumentiert sein, es reicht also nicht die \"frische erinnerung\" des behandelnden arztes :d_zwinker:

    mfg

    moin herr ziebart,

    wenn tatsächlich auch eine OP an der galle statt fand, gebe ich ihnen recht.

    es ist leider auch schon oft vorgekommen, dass die KHs unterschiedliche hauptdiagnosen geliefert haben. (nach MDK beratung eindeutiger behandlungszusammenhang) wobei ich niemanden absicht unterstelle :d_neinnein:

    viele grüße...

    hallo herr selter,

    wenn mir die einschätzung des MDK suspekt vorkommen musste, dann doch auch dem KH, oder?

    wir wussten es damals nicht besser, aus diesem grund haben wir diese informationen an die häuser weiter gegeben. es ist ja ein \"lernendes system\". :d_zwinker: in dieser zeit wurden uns auch gerade von diesen häusern die E1170 fälle falsch gemeldet und wir haben es so hingenommen.

    eine nachträgliche korrektur (für beide seiten) ist leider nicht mehr möglich, da die frist nach §112 abgelaufen ist.

    ps. heute gehen derartige fälle erst gar nicht mehr zum MDK :sonne:

    viele grüße

    hallo frau bartel,

    eine frist von 5 tagen ist im §115 a SGB V geregelt. diese stammt noch aus der bundespflegesatz zeit.
    die kasse, ist aber trotzdem im recht und der fall ist ohne berechnung anzugeben. neben einer DRG-FP ist keine pauschale für vorstat. behandlung abrechenbar, siehe auch §4 VNB-empfehlung zu §115a abs. 3 SGB V.

    einige werden hier sicher behaupten, dass die 5 tagesfrist greift, aber in der praxis haben wir für alle strittigen fälle dieser art ein storno erhalten.

    viele grüße