hallo,
hier scheint es zu einem missverständniss gekommen zu sein. ich versuche die sache mal verständlicher zu erklären. wir müssen hier in zwei punkten unterscheiden.
dies gilt allerdings nur, wenn der patient nicht wegen einer nierenerkrankung behandelt wird.
1. ein KH ohne dialyse einrichtung.
hier kann das ZE01 nur dann abgerechnet werden, wenn die dialysepflicht während der stat. behandlung auftritt. falls der patient voher bereits dialysepflichtig war, ist es KEINE KH leistung sondern über die KV abzurechnen.
2. ein KH mit dialyse einrichtung.
hier ist es unerheblich ob der patient bereits vor der stat. behandlung dialysepflichtig war oder nicht. in diesem KH wiederum zählt die dialyse zur KH leistung und das ZE01 kann abgerechnet werden.
es kommt aber leider in der praxis häufig vor, dass einige KH\'s mit falschen aufträgen an die niedergelassenen ärzte heran treten. dies ist auch gegenstand der momentan laufenden budget verhandlungen in diesen häusern.
mfg