Beiträge von AmtsSchimmel

    hallo,

    hier scheint es zu einem missverständniss gekommen zu sein. ich versuche die sache mal verständlicher zu erklären. wir müssen hier in zwei punkten unterscheiden.
    dies gilt allerdings nur, wenn der patient nicht wegen einer nierenerkrankung behandelt wird.

    1. ein KH ohne dialyse einrichtung.
    hier kann das ZE01 nur dann abgerechnet werden, wenn die dialysepflicht während der stat. behandlung auftritt. falls der patient voher bereits dialysepflichtig war, ist es KEINE KH leistung sondern über die KV abzurechnen.

    2. ein KH mit dialyse einrichtung.
    hier ist es unerheblich ob der patient bereits vor der stat. behandlung dialysepflichtig war oder nicht. in diesem KH wiederum zählt die dialyse zur KH leistung und das ZE01 kann abgerechnet werden.

    es kommt aber leider in der praxis häufig vor, dass einige KH\'s mit falschen aufträgen an die niedergelassenen ärzte heran treten. dies ist auch gegenstand der momentan laufenden budget verhandlungen in diesen häusern.

    mfg

    moin!

    hallo herr bröker. ihre aussage ist nicht ganz richtig.
    das ZE01 muss nicht extra verhandelt werden. es kann abgerechnet werden, wenn es zum versorgungsauftrag des jeweiligen KH gehört.
    es kann aber nur dann abgerechnet werden, wenn der patient während der stat. behandlung dialysepflichtig wird.

    viele grüße ...

    hallo zusammen,

    es ist wirklich immer wieder schön, wie einige forum mitglieder alte grabenkämpfe aufleben lassen ;(

    die KK mitarbeiter forden kurzberichte an, um ganz einfach lange MDK begutachtungen aus dem weg zu gehen. in einigen fällen läßt sich dies aber nicht vermeiden.
    der landesvertrag NRW regelt doch klar das verfahren. die kasse hat den vollen betrag zu begleichen und die KH\'s müssen auf anforderung kurzberichte erstellen.
    wenn es natürlich KH\'s gibt, welche keine kurzberichte versenden oder \"überzahlte\" beträge den KK\'s nicht (oder eben sehr sehr spät) zurück erstatten, kann ich verstehen das sich einige KK\'s mit der fristgerechten zahlung schwer tun.

    mir ist auch nicht bekannt, dass die KK\'s eine begründung für die einschaltung des MDK abzugeben haben.

    herr adams, es soll nicht zu einem persönlichem konflikt ausarten, nur weil sie eine bestimmte aussage reizt. wir wissen doch beide, papier ist geduldig :d_zwinker:


    viele grüße aus dem :sonne: norden

    wenn immer nur jeder auf sein recht bestehen würde, hätten wir alle sehr viel zu tun. ich kann da nur aus erfahrung sprechen. mit einigen KH\'s können wir unproblematisch umgehen und mit anderen müssen wir das volle bürokratische progamm fahren. ein schreiben des RA kann uns da nicht abschrecken. so ein klageverfahren kann sich ganz schön hinziehen 8o

    das vorgehen wird in den jeweiligen landesverträgen (§112) geregelt.

    in hamburg ist es zb. so, dass nach einschaltung des MDK die KK den unstrittigen betrag zu zahlen hat. somit sind \"kürzungen\" durch die KK\'s völlig legitim :i_baeh:

    MC
    was ein sachbearbeiter kann und darf, steht auf einem anderen blatt. theorie und praxis weichen sehr oft voneinander ab. sehr viele KH\'s bewegen sich auch außerhalb des gesetzlichen rahmens.

    von einer partnerschaftlichen zusammenarbeit profitieren beide seiten :d_zwinker:

    hallo frau jemebu,

    dieser schlüssel ist in der schlüsselfortschreibung vom 19.03.04 zur fortschreibung der § 301 - vereinbarung vom 15.11.02 mit wirkung zum 01.04.04 zu finden :deal:

    die übersetzung des schlüssels 76005018 lautet: ZE44 Medikamentefreisetzende Koronarstents; OPS 8-837.m*

    ich hoffe, ihnen weiter geholfen zu haben.


    viele grüße aus dem verregnetem niedersachsen ...

    hallo frau attorney,

    ich kann ihren unmut verstehen... das kassen absichtlich \"fehlerhafte\" DTA sätze blocken, halte ich für sehr bedenklich. es gibt halt überall schwarze schafe :boese:

    bei uns werden die nicht verarbeiteten DTA sätze in einen pool umgeleitet, wo dann manuell geprüft wird warum eine abweisung erfolgte.

    falls die betroffene kasse in ihrer nähe ist, dann vereinbaren sie doch einfach mal einen termin und besprechen das problem.

    viele grüße

    hallo frau attorney,

    das sich die kostenträger bewusst aus ihre zahlungspflicht mogeln wollen, halte ich für eine böswillige unterstellung :a_zornig:
    es wird ihnen als leistungserbringer ja auch keine vorsätzliche erlösoptimierung durch upcoding unterstellt :noo:

    nun zu dem problem. es hört sich ganz nach einem EDV bug an. in diesem fall sollte sich das RZ der KK die sache mal ansehen. evt. läuft dort schon die automatische DTA verarbeitung, da gibts öfters mal probleme ...

    viele grüße aus dem norden :sonne:

    hallo forum,

    wie bereits geschrieben wurde, findet man näheres im jeweiligen ländervertrag §112. in hamburg ist es zb. so, dass die kostenträger bei einschaltung des MDK zunächst den unstrittigen betrag zahlen müssen.
    in der praxis sieht das dann so aus, dass wir eine \"überzahlte\" DRG-FP eigenständig zurück buchen können und im anschluß die unstrittige DRG zahlen.

    viele grüße ...

    guten tag,

    im § 4 der vergütungsempfehlung zur vor- und nachstat. behandlung zu § 115a abs.3 SGB V steht:
    die vergütung für vor- und nachstat. behandlung im KH sind nur dann abrechenbar, wenn die durchgeführten leistungen nicht über die vergütung anderer behandlungsformen abgegolten werden. andere vergütungsformen sind, Fallpauschalen (jetzt in unserem fall).

    gemäß der abrechnungsbestimmungen nach dem KHEntgG und der FPV 2005 sind keine pauschalen zur vorstat. behandlung neben einer DRG-FP abrechenbar.
    es greift somit die vergütung einer anderen behandlungsform :p

    und nebenbei gesagt, wurden bei vielen KH\'s die vorstat. pauschalen bereits in das budget eingerechnet :d_zwinker: