Lieber Medman2,
Die DKR 0209 sagt nur aus, wann Z 85 und Z08 zu kodieren sind. C- Kodes werden dort nicht erwähnt.
Auch die DKR 0209 fokussiert darauf, ob die Behandlung abgeschlossen ist ( Da die Feststellung eigentlich nur retrospektiv möglich ist, wird die Unterscheidung eher „klinisch“ auf der Basis einer fortgesetzten Behandlung des Malignem als nach einem festgelegten Zeitrahmen getroffen.
In Fällen, in denen die Behandlung des Malignoms endgültig abgeschlossen ist, ist ein Kode aus Z85.– Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese als Nebendiagnose zuzuweisen...)
Und wenn in der Nachuntersuchung kein Tumor mehr nachweisbar ist, soll Z08 als HD kodiert werden.
Deshalb wäre meine Frage an decu: Wird der Patient noch Chemo- oder strahlentherapeutisch oder sonstwie wegen des Colon- CA behandelt oder nicht?
Volle Zustimmung übrigens hinsichtlich der Nichtkodierung von T81.4