Im Übrigen sind die Erstgutachten des MDK Entscheidungsgrundlage der Kostenträger, eine Zweitbegutachtung wird ganz häufig seitens der Kostenträger kategorisch abgelehnt. Mit dem von Ihnen geschilderten Vorgehen riskiert der MDK seine Reputation als neutrale und fachlich hinreichend qualifizierte Begutachtungsinstitution. Der Eindruck eines monetär orientierten und unqualifiziert vorgehenden Inkassounternehmens wird dadurch propagiert.
Beste GrüßeMedman2
Hallo Medman2,
Irgendwie läuft die Diskussion hier ein bisschen aus dem Ruder: Warum sollte der Eindruck eines unqualifiziert vorgehenden Inkassounternehmens entstehen, nur weil ein Nichtfacharzt oder ein Kodierer die Meinung eines anderen Kodierers nicht teilt??
Und welchen Eindruck würden dann nicht fachärztliche Medizincontroller machen, die für das KHS kodieren? Etwa Raubritter?
Ich glaube doch, dass hier einige Diskussionslinien verschwimmen und mit Pseudoargumenten scheinbar Frust abgebaut werden soll. Solche konfrontativen Schwarz-Weiß-Szenarien halte ich aufgrund persönlicher Erfahrungen aus 12 Jahren DRG System für überholt.
Nochmal: Herr Rembs hat sich zu 2000 Themen hier im Forum geäußert, Medman2 zu 600 und ich zu 200. Das waren mit Sicherheit nicht ausschließlich Themen, für die wir einen Facharzt Titel haben. Trotzdem waren sie (hoffentlich ) richtig und aufrichtig. Warum sollte ein MDK Gutachter das nicht auch tun dürfen? Wie schade wäre es, wenn sich nicht ärztliche Kodierer hier nicht äußern dürften?
Was soll also das " Hohe Lied der Facharzt-Pflicht " oder ( s. Eingangsfrage) sogar von Zusatzbezeichnungen, jedenfalls außerhalb von Prozessen? Welcher Facharzt soll denn begutachten, wenn dem Kodierer in einem chirurgischen Fall nach Entlassung auffällt, dass der Crea-Wert möglicherweise ein ANV generieren könnte ?
Selbstverständlich ist es im Regelfall besser, wenn ein zuständiger Facharzt den Fall im KHS bewertet und kodiert und ebenso ein Facharzt beim MDK begutachtet. In manchen Konstellationen ist das so auch zwingend erforderlich, in der Mehrzahl der Fälle aber nicht. Deshalb bleibe ich dabei: Bei einer Abrechnungsprüfung ist für mich die Kenntnis der Abrechnungsregeln wichtiger als ein Facharzttitel-egal auf welcher Seite.
Gute Nacht !