Beiträge von Breitmeier

    In Ihrem kurzen Beispiel würde ich die C50 nicht kodieren, denn eine Narbenkorrektur nach Mastektomie ist ja keine geplante Folgebehandlung des Brustkrebses, sondern ein medizinisch unerwünschter Zweiteingriff ( die Frage nach der medizinischen Notwendigkeit des Eingriffs lassen wir dabei mal ganz außen vor).
    Falls die Patientin aber aktuell noch eine systemische Therapie wegen Ihres Brustkrebses bekommt, wäre die C50.8 richtig.

    Hallo Doki !

    Die Existenz einer Krankheit allein reicht im somatischen DRG- Bereich in der Regel nicht aus, um eine Nebendiagnose kodieren zu dürfen. Es muss zusätzlich ein Ressourcenverbrauch in den drei Bereichen dokumentiert sein, die in DKR D003 genannt sind: Therapeutisch, diagnostisch oder pflegerisch.
    Nach einem SG Urteil wird in unserer Region ein Vorsorgeaufwand ( z.B. Doppelte Handschuhe o.ä.) vom MDK nicht mehr als ein Ressourcenverbrauch im Sinne von D003 anerkannt.
    Zu beachten ist evtl. noch, ob es sich um eine aktive Hepatitis oder nur einen asymptomatischen Keimträger handelt.
    Wenn Sie also kein entsprechenden Aufwand finden, sollten Sie die Nebendiagnose auch nicht kodieren.

    Hallo,
    das Ganze hat einen eher appellativen Charakter und soll das konstruktive Miteinander befördern. Mit einer Komplexbehandlung hat das erst mal nix zu tun. Die sind ja oft recht einfach (Handzeichen überprüfen). Auch eine Beatmung von 1000 Stunden kann einfach sein... Es kommt auf den Einzelfall und den Willen zur Verständigung bei den Beteiligten an.

    Ich stimme Ihnen ja inhaltlich voll zu, aber wünschenswert wäre aus meiner Sicht eben eine verbindlichere Regelung, denn der Wille zum konstruktiven Miteinander ist bekanntlich nicht immer vorhanden. Aber wir sind natürlich nicht bei Wünsch-Dir-Was.

    Hallo riol,
    Zunächst zur Kodierung des 2. Falles: Die Frage der Kasse und die MDK Antwort werden natürlich verständlicher, wenn man die Fehlkodierung berücksichtigt, wie Sie schon schreiben.
    Ich verstehe aber auch den neu vorgeschlagenen Kode T85.78 nicht: Sie hatten geschrieben, der Aufnahmegrund sei eine Portperforation gewesen. Das ist doch eher eine T82.5 ( Mechanische Komplikation durch ein Gefässimplantat). Jedenfalls keine "Infektion durch eine sonstige Prothese..."
    Die Beziehung zwischen der kleinen OP am Stoma und einer Zerstörung des Ports 19 Tage später sehe ich weiterhin nicht. Es ist vielmehr sehr wahrscheinlich, dass in der Zwischenzeit "Dritte" den Port benutzt ( und letztlich " kaputt gemacht" haben).


    Die erste Aufnahme erfolgte wegen einer Stomarandblutug...

    19 Tage später erneute Aufnahme wegen Portperforation (Einweisung vom Hausarzt). Nebenbefundlich bestand ein lokaler Infekt am Stoma. Es erfolgte zunächst die Portexplantation und Infektsanierung am Stoma. Nach 1 Woche Neuanlage des Ports auf der anderen Seite.

    Der MDK sagt, an beiden Aufenthalten sei etwas am Stoma gemacht worden, daher Zusammenführung der Fälle!

    Die von Ihnen zitierte MDK Begründung kann natürlich nicht tragen, ich hoffe mal, dass Sie das sehr komprimiert zusammengefasst haben !
    Veranlassend für den 2. Aufenthalt scheint ja ausschließlich die Portperforation zu sein ( oder eventuell entsprechend dem Schiedsspruch die maligne Grundkrankheit, falls die übrigen Voraussetzungen gegeben wären).
    Interessant wären tatsächlich noch ein paar Angaben zur Kodierung, wie zakspeed schon schrieb. Bisher sehe auch ich weder eine FZF noch ein wirtschaftlich motiviertes Fallsplitting.

    Guten Morgen Winni,
    Ich denke, die MDK Antwort ist rein klassifikatorisch richtig, denn bei R64 findet sich eben das Exclusivum : Alimentärer Marasmus ( E41).
    Die Informationen reichen wahrscheinlich nicht aus, um entscheiden zu können, ob die Einschlusskriterien von E40- 46 bei dem Patienten erreicht sind, aber wenn es eine Kachexie ist, die auf eine "Mangelernährung" zurückzuführen ist ( s. Kapitelüberschrift), dann ist m.E. E41 richtig.
    Anders gefragt: warum sollte es sowohl eine R64 und eine E44 aber gerade keine E41 sein ? ( Ich bin kein Ernährungsmediziner, vielleicht lässt sich das medizinisch auflösen, klassifikatorisch eher nicht )

    Hallo zusammen !

    Ich nehme die Frage hier noch mal auf.
    Weiß jemand, ob es schon verbindliche Definitionen gibt, was ein "komplexer Fall" ist, bei dem ab 2017 ein Austausch zwischen MDK und KHS erfolgen soll ( $ 7 ABS. 4 der PrüfvV ) ?
    Oder wie ein "Austausch" erfolgen soll, wenn die Begutachtung in Aktenlage durchgeführt wird?

    Mit freundlichen Grüßen


    Ein Patient, der aufgrund einer Sepsis deratig im Bewusstsein eingetrübt ist, dass man gar schon von einem komatösen Zustand spricht, der benötigt eben eine Intensivstation, und keine Normalstation.

    Wieviele komatöse Patienten haben Sie den schon auf einer Normalstation erlebt?

    Therapie auf Intensivstation.
    Liegen hier konkurrierende HD`s vor? oder Ist das ketoazidotische Koma Folge der Urosepsis und diese damit HD? oder doch der Diabetes, da das Koma ja erst zum KH-Aufenthalt führte?

    Ich bin dankbar für jede Meinung.
    Lieben Gruß

    Hallo MCO- Freak,

    Die Fallbeschreibung von Tuschke benennt doch klar, dass es sich um ein keto-azidotisches Koma gehandelt hat. Als ich dies oben ein bisschen in Frage gestellt habe, haben Sie mich scharf angegriffen. Nun fabulieren Sie sogar, dass der Patient wegen der Sepsis eingetrübt ist. Irgendetwas passt doch nicht, bei Ihrer Argumentation, oder ?

    Ich habe schon hunderte SIRS Fälle auf peripheren Stationen gesehen, aber noch kein keto-azidotisches Koma und auch noch keinen sonstigen Patienten mit 900mg Blutzucker.
    Ich glaube, Sie haben sich hier etwas verrannt.