...Die zahlreichen Fälle, in denen die Resteklassen DRGs genauso korrekt sind, wie im vorliegenden Fall, aber deutlich weniger Erlös erzielen,sind natürlich dann nicht im Konflikt mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot.
Die Resteklassen -DRG ist ja eben im vorliegenden Fall höchstwahrscheinlich nicht korrekt. Das BSG hat den Fall zurück verwiesen mit dem klaren Auftrag festzustellen, dass die Radiusfraktur die HD werden soll (s. Rn 18). Letztlich zählt im Massengeschäft der Abrechnungsstreitigkeiten (nur ) die Meinung des BSG.
Und wenn die Resteklassen -DRG mal billiger ist, gibt es wohl kein BSG Verfahren, das ist richtig.
Oder ist die im Verlauf aufgetretene neue Erkrankung, Komplikation etc., die in einem primär konservativen Fall eine OP notwendig machen, dann auch maßgeblich verantwortlich für den daraus resultierenden Krankenhausaufenthalt? Wohl eher nicht.
Pauschalisierend ist pauschalisierend, aber eben für alle Beteiligten.
Spannend wird es ja , wenn unter Bemühung des Wirtschaftlichkeitsgebotes eine FzF gefordert wird, da die dann resultierende Resteklassen DRG günstiger ist.
Hierzu jeweils Zustimmung von mir.