Beiträge von Salome

    Liebes Forum,

    die Budgetverhandlungen 2004 stehen an und es gibt da einige lästige DRG, die im Katalog nicht vorkommen (B61, E76, K01A u.A.).

    Hier müssen wir uns also mit den Kostenträgern irgendwie ohne Vorgabe einig werden.

    Meine Frage: Welche Vergütung kann man da sinnvoll anstreben, wenn genaue Kalkulationsdaten aus dem eigenen Haus nicht vorliegen?

    Ein Vorschlag war: Die betreffenden Fälle mit dem 2003er Grouper bewerten lassen und eine durchschnittliche Fallbewertung bilden.

    Klingt gut, oder?
    Gibt es hier Erfahrungen, oder andere Betrachtungsweisen??

    Ich freue mich auf Vorschläge!

    R.P. Salomé
    Zentrales Medcontrolling
    Pro|Diako gGmbH
    Hannover

    :chirurg: :chirurg::chirurg:

    Guten Tag,

    Vorschlag:

    1. Access öffnen
    2. "Datei öffnen" anklicken
    3. Als Dateiformat "Microsoft Excel (.xls)" eingeben.
    4. Eine Excelversion des Kataloges öffnen.
    5. Als Access speichern.

    Das geht doch oder?

    Salomé
    Zentrales Medizincontrolling
    Pro|Diako
    Hannover

    Hallo Frau Moog, hallo Forum,

    ein Blick in das besagte Urteil des BSG: B3 KR 11/01 R vom 13.12.2001 lehrt uns, dass die vermutlich gemeinte Passage sich ausschließlich auf die für Berlin gültige Vereinbarung nach §112 SGB V bezieht. Da hat Herr Hönninger völlig recht.

    Der Text lautet:
    ....Danach sind Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung medizinisch zu beurteilende Fragen (§ 1 Abs 3 KÜV), die im Regelfall noch während der stationären Behandlung zu überprüfen sind (§ 1 Abs 4 KÜV). Die KK muß bei Zweifeln an der Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung vom Krankenhaus einen Kurzbericht anfordern, der der KK innerhalb von einer Woche nach Zugang der Anforderung zuzusenden ist (§ 2 Abs 1 KÜV)....

    "KÜV" ist der
    Vertrag nach §112 in Berlin
    .

    Also: Prüfen Sie den für Sie gültigen Vertrag nach §112 und Sie werden wissen, welche Verpflichtungen Sie haben.

    Ich hoffe es hilft!
    Einen schönen Tag wünscht

    R. Salomé
    Medizinmanager

    Hallo Frau Müller und Herr Goose,

    die Darstellung stimmt fast.

    Inhaltlich ist die Regelung richtig dargestellt: Ein Krankenhaus, das innerhalb von 24 h verlegt, zahlt Abschläge, das übernehmende Haus nicht.

    Allerdings ist die Begründung nicht die zitierte Bestimmung in §3 der KFPV für 2004 (weil nun mal noch nicht 2004 ist!), sondern §2 der KFPV für 2003.
    Aber inhaltlich sind die Bestimmungen gleich: Glück gehabt!

    Ich hoffe ich spalte keine Haare!


    R. Salomé
    Medizincontroller

    Hallo Inga, Hallo Forum,

    meines Erachtens gibt es in der Tat noch keinen Katalog. Allerdings hätte es nach §137 SGB-V schon längst eine geben müssen.

    Lauterbach sagt: Mindestens 400 PTCA pro Krankenhaus.

    Wenn man die Leistungszahlen der deutschen HK-Labors daneben legt, zeigt sich Folgendes:

    • Fast alle Praxen und Belegabteilungen können die Interventionen aus dem Angebot streichen (Wie? Mindestmengen gelten nur für Krankenhäuser? Das ist aber merkwürdig!).
    • Allgemeine Krankenhäuser werden die Hürde meistens gerade überspringen können. Jahr für Jahr eine spannende Sache!
    • Fach- und Unikliniken haben keine Probleme

    Es gibt aber noch andere Stimmen zum Thema Mindestmengen in der Kardiologie:
    Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie meint, dass 800 Eingriffe (diagnostisch und/oder therapeutisch) pro Herzkatheterlabor reichen sollen um einen genügenden Ausbildungs- und Trainingszustand zu garantieren (Z Kardiol 90: 367-376 2001 "Leitlinien zur Einrichtung und Betreiben von Herzkatheterräumen 1. Neufassung").

    Wenn ich jetzt mal kurz PTCA als 25 - 35% der Eingriffe annehme, erwartet die Fachgesellschaft also 200 - 280 PTCA pro Labor. Das ist doch deutlich milder als Lauterbach. Zu recht! Es wäre schön wenn der berühmte und sachverständige Professor sich angewöhnen würde erst zu fragen und
    dann zu schießen.X( X( X( X(

    Einen schönen Tag wünscht

    R. Salomé
    Coswig

    Hallo Forum, Hallo Herr Hanke,

    Das "Ex-Ante" Urteil des BSG: B 3 KR 33/99 R.

    Allerdings ist der Sachverhalt hier noch viel einfacher:
    Der MDK und die Kasse berufen sich auf den Katalog für 2004 (dort wird der Herzkatheter erstmals aufgeführt). Da der Katalog noch nicht gültig ist kann das Krankenhaus auch kein Katheter als Institutsleistung abrechnen. Somit kann auch keine Kasse verlangen die Leistung ambulant (=quasi gratis) zu erbringen.

    Ab Januar werden die Karten neu gemischt...
    Bis dahin den Kopf kühl halten; der MDK hat recht, aber die Kasse muss trotzdem zahlen!

    Schöne Grüße

    R. Salomé
    Medizinmanager
    Herzzentrum Coswig

    Übrigens wurde die Sache schon mal in diesem Forum diskutiert:
    Klicken Sie hier!

    Hallo Frau Lüke, hallo Forum,

    die Lage ist nach meiner Auffassung so:

    Im zur Zeit gültigen Katalog stehen keine endoskopische Leistungen. Zur Zeit kann also kein Krankenhaus Endoskopie ambulant abrechnen auf der Grundlage des Vertrages nach §115b Abs. 1 SGB V ("Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus").
    Natürlich kann jedes Krankenhaus zweiseitige Verträge mit einem Kostenträger über ambulante Erbringung schließen. Indikation und Vergütung sind dann frei verhandelbar. Eine andere Möglichkeit ist die Erbringung im Rahmen einer Ermächtigung eines Krankenhausarztes. Eine solche Ermächtigung liegt in der Zuständigkeit der kassenärztlichen Vereinigung / des Zulassungsausschusses und wird in der Regel nur mit der Zustimmung der Kassenärzte vor Ort genehmigt werden.

    Ab 2004 gilt der neue Vertrag mit, in der Anlage, dem neuen Katalog (falls noch nicht vorhanden: Hier ist das alles zu finden).
    Darin stehen nun auch endoskopische Leistungen, die dann auch nach belieben von den Krankenhäuser ambulant abgerechnet werden können.
    Es braucht dazu gemäß §1 des Vertrages lediglich eine formlose Mitteilung an:

    • Landesverband der Krankenkassen
    • Verband der Ersatzkrankenkassen
    • Kassenärztliche Vereinigung
    • Zulassungsauschuss.


    Die Definition der Eingriffe ist m.E. ziemlich genau im Katalog (der sich am "Einheitlichen Bewertungsmaßstab" orientiert) beschrieben.

    Ich hoffe es hilft!

    R. Salomé
    Coswig

    Hallo Forum, Hallo Herr Sommerhäuser,

    das ist eine tolle Idee; ich hoffe allerdings, dass sie sich umsetzen lässt!

    Meine Erfahrung (in Niedersachsen) ist, dass dieser Vertrag ziemlich geheim gehalten wird.

    Vor etwa einem Jahr hat die KG Niedersachsen sich geweigert einem Mitgliedskrankenhaus (i.c. mir) den Vertrag zur Verfügung zu stellen. Die Begründung lautete, dem Krankenhaus sei der Vertrag bereits bei Abschluss (vor ca. 10 Jahren??) zugesand worden. Da war nicht dran zu rütteln X(

    Ich bin mal gespannt, ob ich den Vertrag jetz bald hier lesen kann!!

    Viel Erfolg!

    R. Salomé

    Zitat


    Original von Christiane:

    Schon jetzt Entschuldigung für diese vermutlich dummen Anfängerfragen. Danke Christiane

    Nur Fragen, die nicht gestellt wurden sind dumme Fragen!

    Nur Mut, auch die Vielschreiber hier haben nicht immer recht und wissen nicht immer alles! :D

    Remco Salomé