Beiträge von Salome

    Liebe Leute!

    Ist Polemik nicht etwas Wunderschönes?
    Ab und zu muss man seinem Ärger ein Bisschen Luft verschaffen und dann kann eine allzu differenzierte Denke ziemlich störend wirken!

    [mark=yellow](jetzt kommt das unausweichliche "ABER")[/mark]

    Aber vorsicht!
    Wir (und damit meine ich auch ToDo!) gehen mal wieder einer politischen Masche auf dem Leim!

    Wer hat eigentlich ein Interesse an den Verriss der Verwaltungskosten der Kassen? Die Politiker, die ihre Beitragssatzsenkung durchsetzen wollen und dafür ein wenig öffentliche Entrüstung gut gebrauchen können!

    Das Erinnert fatal an die "Kostenexplosion im Gesundheitswesen", die es nicht gibt, aber trotzdem gut vermarktet wurde!
    Das erinnert an die Hetzjagd der AOK gegen die Kardiochirurgen ("Herzklappenskandal: Fast alle Herzchirurgen sind Betrüger"). Das der Sturm nur im Wasserglas tobte fiel am Ende keinem mehr auf.
    Und wissen Sie noch, dass fast alle Röntgenbilder völlig unnötig sind?

    Wollen Sie noch mehr Beispiele? Lesen Sie die Äußerungen des Herrn Prof. Lauterbach (jaja, der aus der Rürup Kommission). Der liebt knackige Überschriften, die von einer atypischen Logik gestützt werden. Und der ist Berater der Ministerin!!

    Was ich sagen will ist: Irgendjemand braucht ein wenig Wut der breiten Masse und setzt eine Behauptung in die Welt oder präsentiert ein Fakt ohne den Zusammenhang.
    Uns fällt dann nix besseres ein, als darauf anzuspringen und die polemische Drecksarbeit für andere zu erledigen.
    Vielleicht sollten wir uns zwei mal überlegen, wessen Knechte wir eigentlich sein wollen....

    Zur Sache:
    Ich habe (ich bin Milchmädchen) mal versucht den Anstieg des Anteils, das die Verwaltungskosten vom Gesamtkuchen auffressen zu schätzen und bin auf einer Größenordnung von etwa 0,1% gekommen. Also statt 5% jetzt 5,1%. Okay, das ist ein Anstieg. Aber vielleicht kann man die Kirche hier noch ein Weilchen im Dorf lassen, oder?
    Allerdings erinnere ich mich vage an Verwaltungskosten der Krankenversicherer in Höhe von 15% aus den USA. Ist das nicht das Land wo das nächste Heilmittel der Gesundheitskosten ("Kopfpauschalen") her kommen soll?

    Ich freue mich schon auf den Diskussionen, die das auslösen wird!

    Liebe Grüße an alle

    R. Salomé
    MedManager
    Coswig

    Hallo Frau Wilka und andere Leser,

    ich fürchte, da werden Sie vor Gericht nicht punkten können. Das einzige Argument, das ich als bedingt stichhaltig ansehen würde ist das Antibiogramm des Keims:

    Handelt es sich um einen Keim, der offensichtlich einer völlig anderen Familie als der erste angehört, könnte man behaupten es sei eine völlig neue Erkrankung.

    Wenn das nicht der Fall ist (uns das ist wahrscheinlich) ist die Krankheit nie wirklich geheilt gewesen, sondern der Keim hat die Gelegenheit bekommen eine Resistenz gegen das eingesetzte Antibiotikum zu entwickeln (zum Beispiel weil man vergaß, die Tabletten zu nehmen?).

    Tut mir leid, aber ich sehe da schwarz...
    Trotzdem herzliche Grüße

    R. Salomé
    Anästhesist - Medizincontroller
    Coswig

    Hallo Forum
    Hallo Herr Schaffert

    Das ist ja interessant! ich verstehe das ganz anders:

    "§8 Abs. 5 KHEntgG
    (5) Wird ein Patient, für den zuvor eine Fallpauschale berechnet wurde, im Zeitraum von der Entlassung bis zur Grenzverweildauer der abgerechneten Fallpauschale wegen einer Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung wieder in dasselbe Krankenhaus aufgenommen, darf eine Fallpauschale nicht erneut berechnet werden;..."

    • Ich lese "berechnen" als dem Kostenträger in Rechnung stellen.
    • Und "erneut" als ein zweites mal.


    Ich darf also nicht noch mal (=erneut) eine ganze DRG in Rechnung stellen.
    Ich darf aber dann doch sicherlich die in Rede stehende DRG neu berechnen?? Die Zu- und Abschläge werden doch auch angepasst?

    Woher nehmen Sie jetzt genau die Information, dass die VD auch die Tage einschließt, die der Patient nicht bei uns verbracht hat??
    Das hat Frau Zierold auch schon gefragt und Sie haben meines Erachtens noch keine Antwort gegeben! Interessiert mich aber brennend!

    Übrigens muss ich Ihrer Ansicht widersprechen, dass solche Abrechnungsregeln rein formal sind und mit Gerechtigkeit (= Logik?) nichts zu tun haben müssen. Meistens sind solche Regeln durchaus gut überlegt. Wenn mir die Logik abhanden kommt, habe ich meistens etwas falsch verstanden, muss ich sagen...

    Schönen Gruß aus dem sächsichen Backofen
    Remco Salomé

    Hallo Forum,

    kleiner Hinweis: Die "ausgegrauten" Einträge sind "Erinnerungen an früher".
    Kodes, die nicht mehr gültig sind, aber früher mal (irgendwie) kodiert werden konnten. Vergessen Sie es!

    Untraschallleistungen waren zu schwer differenziert zu erfassen und die einfache Lösung war: Gar nicht mehr erfassen!

    Tip für "Zustand nach":
    Suchtext DIacos: "in der Eigenanamnese" oder "Vorhandensein von".

    Wenn die Frage etwas genauer gestellt wird, gibt es übrigens auch genauere Antworten....

    Grüße aus dem Backofen Sachsen

    Remco Salomé

    Also Herr Hönninger!

    Ich scheine Sie irgendwie beleidigt oder zumindest mächtig geärgert zu haben. Das war keineswegs meine Absicht!
    Eigentlich wollte ich auf den Beitrag von Kollege Wilke reagieren. Dass Sie sich unverhofft unangenehm berührt fühlten tut mir leid!

    Eine kleine inhaltliche Anmerkung:

    Natürlich werden nicht 100% unserer Forderungen von der Kasse auf Richtigkeit geprüft. Somit verzichten wir auch nicht auf 40% aller Forderungen, sondern auf 40% der strittigen Summen. Das betrifft also nicht alle Rechnungen und auch meistens nicht den ganzen Rechnungsbetrag.
    Ich muss dabei zugeben, dass nicht jede Rechnung astrein ist und wir den Kassen tatsächlich ab und zu recht geben müssen. Wir sind auch nur Menschen... Daher glaube ich nicht, dass wir auf viel Geld verzichten, das uns rechtlich zusteht.

    Genau so wenig darf man schließen, Herr Rembs (Frau Rembs?), dass wir 40% Fehlbelegung hätten. Strittig ist meistens der Unterschied zwischen A- und B-DRG. Primäre Fehlbelegung wird uns (erstaunlich?) selten vorgeworfen.

    Mit freundlichem Gruß

    Remco Salomé

    Hallo Leute,

    Zu der interessanten Fragestellung möchte ich 2 Punkte beitragen:

    [glow=#FF0000,3]Zur rechtlichen Lage:[/glow]:vertrag:

    Die Auskunftspflicht des Krankenhauses (bzw. die Pflicht der Kassen Stellungnahmen einzuholen) ist begründet in §275 SGB V. In diesem Paragraphen wird der MDK als einziger Adressat der Stellungnahmen benannt.
    Die verschiedenen Landesverträge nach §112 verfeinern diese allgemeine Bestimmung.
    Allerdings ist es den Kassen nicht erlaubt, solche Stellungnahmen systematisch anzufordern. Dazu das LSG Berlin (28. März 2001 L 9 KR 203/00): die Krankenkasse muss bei der Anforderung des Kurzberichtes den Anlass ... für die Überprüfung des Behandlungsfalles gegenüber dem Krankenhaus mitteilen. Im Urteil betont das LSG weiterhin die Notwendigkeit einer Begründung der Überprüfung im Einzelfall (also z.B. keine Hinweise auf rein statistische Begebenheiten wie solche Behandlungen können meistens ambulant erfolgen).
    Diese systematische und im Einzelfall unbegründeten Prüfungen wurden auch vom Bundesversicherungsamt im Rahmen einer aufsichtsrechtlichen Überprüfung gerügt (Mai 2001 gegen BKK Novitas und Kaisers BKK). In diesem Zusammenhang wurde auch der MDK als Gesprächspartner erneut bestätigt. Eine ähnliche Bestätigung kam vom Bundesbeauftragten für Datenschutz. (Achtung: Keine Haftung für die Richtigkeit der Zitate!)

    [glow=#FF0000,3]Strategisches Vorgehen:[/glow]:kong:
    Ich frage mich, ob es so hilfreich ist, den Kassen die Paragraphen um die Ohren zu hauen, mit Standardantworten zurückzuschießen oder seiner Wut in bissigen formulierungen Luft zu verschaffen.
    Letztendlich sind das auch Menschen, die irgendwie das beste aus den DRG machen müssen...
    Ich habe persönlich sehr gute Erfahrungen gemacht mit einer kooperativen Strategie. Da die meisten Anfragen wohl von einer Kasse kommen (darf ich raten?) habe ich dort einen Termin mit dem Regionalleiter und den Sachbearbeiter zusammen gehabt.
    Nach einer kurzen Erklärung meiner Einschätzung der Rechtslage (s. oben) sind wir so verblieben: Wenn die Rechnung Fragen offen lässt telefoniert die Kasse direkt mit mir (telefonische Verabredung ca. 1 mal wöchentlich). Ich habe Zugriff auf den Briefen und beantworte die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen. Es gibt 3 mögliche Entscheidungen: Die haben recht, wir haben recht, der MDK soll doch mal schauen weil es nicht ganz eindeutig ist.
    Auf dieser Weise haben wir es geschafft, ein sehr gutes Vertrauensverhältnis aufzubauen. 60 bis 70% der Streitsummen bekomme ich ohne Federlesen bezahlt, 40% der Streitsummen buchen wir ohne lange Stellungnahmen aus und in einzelnen Fällen wird eine Stellungnahme von den klinischen Kollegen verlangt, bzw. der MDK eingeschaltet.
    Ich bin ganz glücklich und die Stationsärzte auch. :x
    Zugegeben: Das ging nur mit einer Kasse bis jetzt. In den anderen Fällen versuche ich zumindest eine grundsätzliche Klärung der Lage zu erreichen (über Telefon), damit der pauschale Beschuss mit einförmige Anfragen eingestellt wird. Das geht machmal klar, manchmal nicht. Insgesamt habe ich seit der DRG-Einführung mehr Ruhe als im FP/SE Zeitalter...

    Remco Salomé