Beiträge von IH

    Liebes Forum,

    letzte Woche hat mir eine Patientin ihren Befreiungsausweis (ausgestellt 2004) vorgelegt und sagte mir sie sei auch für die Zuzahlung für stationäre KH-Behandlung befreit (§39 SGB V).
    Mein bisheriger Stand war, dass Patienten bei stationärer Behandlung nicht von der Zuzahlung befreit werden können.
    Hat sich das in 2004 geändert ???
    Auf Anfrage bei der AOK wurde mir erklärt, dass die Zuzahlung bei der Berechnung der Befreiungsgrenze (2% bzw. 1% bei chronisch Kranken) mit berücksichtigt wird seit 01.01.04. Die AOK verlangt bei den befreiten auch zukünftig keine Zuzahlung zur stationären Behandlung. In der Kostenzusage würden "... noch zu zahlende Zuzahlungstage = 0" gesetzt. Die Mitarbeiterin beruft sich auf internen Schriftverkehr. Kann mir aber nichts schriftliches geben.
    Sind alle Patienten mit Befreiungsausweis grundsätzlich von der Zuzahlung befreit???
    Wie soll ich mich jetzt verhalten ???
    Auf Anfragen bei 2 weiteren Krankenkassen erhielt ich die gleiche Auskünfte. Jedoch wollte mir auch dort keiner etwas schriftliches geben.
    Wo kann ich etwas (aktuelles !!!) über die Zuzahlung ab 01.01.04 erfahren???

    Mit freundlichem Gruß

    Ingo Hönig
    Leiter Patientenverwaltung