Beiträge von Twist

    Hallo liebe Forumsteilnehmer !

    Der Verfasser dieses E-Briefes war vermutlich mit dem Gedanken bereits in der Mittagspause....

    Zitat

    28.02.2007 Arthrotomie li.Hüfte (Osteotomie des Schinkenhalses) :a_zaehne:

    Gruß

    Code-Jack

    Hallo liebes Forum,

    frei nach dem Motto: \"Gut Ding will Weile haben\" darf ich Ihnen eine verbesserte Version des Verweildauerrechners anbieten.

    Zitat


    Original von twalter:
    Aber einen klitzkleinen Formfehler habe ich doch noch entdeckt. Bei Entlassung am Aufnahmetag müsste sich rechnerisch 1 VWD-Tag ergeben, oder? Da bei dieser Konstellation Ihr Tool hoffentlich nicht zum Einsatz kommt, kann man mit diesem \"Fehler\" wohl gut leben. :lach:

    Von hier aus, recht herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
    Dieser Formfehler wurde bereinigt.

    Des Weiteren habe ich eine Schaltfläche hinzugefügt, die ein angenehmes Entfernen der eingegebenen Daten ermöglicht.

    Ich wünsche Ihnen allen eine schöne Woche und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen

    Code-Jack

    Betrachtet man die 8-561.2, so sind dort genau 10 Tage festgehalten.
    Gehe ich einfach davon aus, dass ich nun beim ersten Code min. 5 Therapieeinheiten an min. 5 Tagen erbringen muss. Würde es dann doch bedeuten, dass ich die Leistung nicht verschlüsseln dürfte, wenn es nur 4 Tage wären (auch wenn ich dreimal täglich Therpaieeinheiten erbringen würde).

    Sehe ich das richtig ?

    :sterne:

    Gruß Code-Jack

    Hallo liebes Forum, hallo lieber Robert100!

    Zitat

    was ist,wenn der Patient nur 4 Tage stationär ist und an jedem der 4 Tage seine 30 Minuten Physiotherapie bekommt?


    Dann ist meines Erachtens die entsprechende Leistung nicht erbracht, bin aber gespannt was die anderen Forumsteilnehmer dazu sagen. Wie sieht es denn z.B. in diesem Fall aus ?

    Patient erhält über 3 Tage jeweils vor- und nachmittags eine Therapieeinheit. Demzufolge 6 Therapieeinheiten pro Woche. Prozedur verschlüsselbar ?

    Gruß

    Code-Jack

    Zitat


    Original von InaBross:
    ...so ist die zugru. Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren und das Symptom wird nicht kodiert...

    Hallo Fr. Bross, hallo Forum!

    Des Weiteren heißt es aber auch unter D002 in der DKR:

    \"Stellt ein Syptom jedoch ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung dar, so wird es als Nebendiagnose kodiert.\"

    Lt. Ihren Ausführungen sollte genau dieser Passus, eine Argumentationshilfe sein.

    Gruß aus dem sonnigen Alpenrand

    Code-Jack