Beiträge von xxx

    Hallo MeDiKus,

    erst mal danke für die Antwort.

    Was ich damit meine ist Folgendes:

    Beide Prozeduren sind nur zu kodieren, wenn sie alleinige Maßnahme sind, so die DKR. In meinem Beispiel sind sie aber nicht alleinige Maßnahme, da ja ernährt und schmerztherapeuthisch behandelt wird.

    So dürfte doch nach dieser Regel nichts kodiert werden, oder?

    Nebenbei: Bedeuten die 3 großen Buchstaben im User-Namen, dass hier der Arbeitgeber durchschimmert?

    Liebes Forum,

    nach DKR-Schmöckern, möchte ich mal eine hypothetische Frage stellen.

    In den DKR findet man unter P001a den Hinweis, daß par-/enterale Ernährung und Schmerztherapie nur zu kodieren sind, wenn sie als alleinige Maßnahme durchgeführt werden.

    Was mache ich, wenn ich einen Patienten nur ernähre und Schmerztherapie durchführe?

    Beides kodieren oder nichts davon?

    Viele Grüße

    Benjamin

    Liebes Forum,

    hat jemand einen Überblick, ob die Schmerztherapie 8-91 in 2005 irgendwo DRG-relevant ist? Hat sich zu 2004 hier etwas geändert?
    Kodiert werden darf es ja nur, wenn eigenständige Maßnahme. Das bleibt ja wohl auch in 2005 so weiter bestehen, oder?

    Danke vielmals!

    Hallo Forum,

    jetzt habe ich mal wieder eine Frage:

    Ich nehme einen Patienten auf, der sich vor einer Woche den großen Zeh an einem Türrahmen angeschlagen hat. Seitdem zunehmende Rötung und Schmerz. Bei Aufnahme zeigt sich eine Ulceration die bis zum Knochen geht bei schwärzlicher Verfärbung der Zehspitze, zudem phlegmonöse Rötung der angrenzenden Haut. Therapie: Zehenamputation, Antibiose. Zudem besteht ein Diabetes.

    Was soll man als HD nennen?

    L98.4 Hautulkus (siehe auch DKR 1201a)?
    L03.11 Phlegmone untere Ex. (siehe auch DKR 1201a)?
    R02 Gangrän?
    E10.70 Diab. mel. mit mult. Komp. (Diabetischer Fuß, siehe DKR 0401b)?

    Danke schon mal im voraus!

    Zitat


    Original von Ohr-Biß:
    Ich hoffe, die Erklärung hat Ihnen weitergeholfen.


    Hallo Ohr-Biß,

    hatten die beiden ersten Beiträge dies nicht bereits genau erklärt?
    Habe ich eine weiterführende Information übersehen?

    Einen schönen Tag wünscht

    Benjamin

    P.S.
    Kennen Sie vielleicht Koh-Dipp? :laugh:

    Einen schönen regenfreien Tag, liebes Forum,

    ich hatte das Thema erst im Abrechnungsforum, vielleicht ist es aber hier besser aufgehoben. Kann man seinen eigenen Thread eigentlich löschen?

    Aber nun zum Problem:

    Habe ich einen Patienten nach SHT aufgenommen und überwacht und kodiere dann die S06.0 Commotio, bekomme ich die B80Z mit RG 0,282.
    Habe ich einen Patienten nach SHT aufgenommen und überwacht und kodiere dann die S00.95 Schädelprellung, bekomme ich die J65B mit RG 0,321.

    Ich bekomme also mehr, wenn der Patient weniger hat. Der Überwachungsaufwand ist ja der gleiche.

    Besser sogar noch die HWS-Distorsion, die ja auch immer mal mit dabei ist. Patient sagt ja: \"Mir tut alles weh, der Kopf, der Hals. Den kann ich kaum bewegen.\"
    Kodiere ich dann also die S13.4 bekomme ich I68B, RG 0,780.

    Wie gehen andere damit um? Wann kodiert Ihr eine Prellung, wann eine Commotio? Wie grenzt Ihr eine Schädelprellung von der HWS-Distorsion kodiertechnisch ab, will heißen: Wann HD?

    Viele Grüße

    Benjamin

    P.S.
    Ich denke mal, dass hier die Kassen oder der MDK gar nicht scharf auf Prüfungen sind. Hier lässt man bestimmt lieber immer die Commotio als HD stehen. :teufel:

    Guten Morgen,

    vielen Dank für Ihre Antworten. Wie Sie, Herr Schaffert, ja schon sagten, entwickelte sich eine allgemeine Diskussion.

    Jetzt habe ich die Frage nach dem von Ihren Antworten ableitbaren Fazit bezüglich meines Falles:
    Was kann die Kasse rechtlich gegen eine stationäre Behandlung vorbringen? Herr Rembs sagte, es gibt keine gesetzliche Regelung.
    Wenn es klar wäre, für was bräuchte man dann Absprachen, so wie von Herrn Konzelmann beschrieben?
    Macht es eigentlich einen Unterschied, welche Versicherung gerade zahlen muss? Also gesetzliche, private oder Unfall?

    Hat jemand schon mal vom MDK einen ähnlichen Fall begutachtet bekommen und welches Ergebnis resultierte?

    Tut mir leid, wenn ich noch bohre und vielleicht die Antwort übersehen habe.

    Vielen Dank und Gruß

    Benjamin

    Hallo Forum,

    wir hatten gerade eine Patientin zur kurzzeitigen Überwachung 2,5 h bei z.N. Säureinhalation unbekannter Art.

    Kann man den Fall zum stationären machen (haben ihn aufgenommen, hatte kein Zimmer, war in den Räumen der Ambulanz) oder ist das ambulant im Sinne einer vorstationären Behandlung,stationäre Behandlung nicht nötig?
    Stationär bringt schon was mehr!

    Danke für die Auskunft!

    Benjamin