Beiträge von xxx

    Hallo,

    mittlerweile befinden wir uns wohl auf einem Abrechnungs-Rodeo, wo der Kassenfürst den Amtsschimmel zureiten will, dieser aber weiter buckelt.

    Zitat

    Original von AmtsSchimmel:
    2. da die vorstat. und vollstat. behandlung als ein fall zusehen ist, sind die prozeduren mitzugroupen.


    Werden hier persönliche Meinungen dargestellt? Es muss doch eine klare, nachlesbare Vorgabe geben, die das Kodieren der vorstationären Besuche zur DRG-Zuordnung aus(ein)schließt!?

    In Spannung

    Benjamin

    Hallo Amtsschimmel,

    Sie schreiben: \"Kann somit vorstat. abgerechnet werden, die Daten werden mit gegroupt.\"
    Das wiederspricht sich doch, oder? Ich kann schlecht etwas vorstationär abrechnen und es dann noch mitgroupen. Das verstehe ich jetzt überhaupt nicht mehr.
    Vorstationär wird ja wohl prinzipiell gar nicht abgerechnet, wenn es zu einer stationären Aufnahme kommt, oder?

    Jetzt aber nochmal meine Frage, die der § 8 nicht beantwortet (habe gerade erstmals dort gelesen): Wo steht, dass man vorstationäre Leistungen zum stationären Fall kodieren soll (sie damit zur DRG-Gruppierung genutzt werden) und poststationäre nicht?

    Danke für die weitere Mühe!

    Benjamin

    Guten Tag,

    jetzt bin ich verwirrt. :sterne:

    Wieso darf ich eine vorstationäre Leistung zum stationären Fall kodieren und dann die entsprechende DRG abrechnen?
    Das gleiche andersherum soll dann nicht gehen? Wenn ich die Gastro also poststationär erbringe, darf ich es dann wegen der 3 Tage-Frist nicht kodieren und bleibe dann in der anderen DRG. Wo ist hier der Sinn? Gleiche Leistung, aber keine gleiche Vergütung!

    :deal:
    Kann mir bitte jemand aus dem Forum sagen, wo das steht? Welche Gesetzestexte kommen denn da ins Spiel? Steht irgendwo genau: Vorstationär wird zum stationären Fall kodiert; zählt zur DRG-Gruppierung dazu. Und: Poststationär wird nicht zum stationären Fall kodiert; zählt nicht zur DRG-Gruppierung dazu?

    Vielen Dank und Grüße

    Benjamin

    Hallo Forum,

    wir hatten einen Patienten mit Weber-C-Fraktur und Syndesmosenruptur aufgenommen und mit Platten- und Schraubenosteosynthese und Stellschraube versorgt. Aufnahme 1.3.04, Entlassung am 6.3.04. Die DRG war die I13D. Patient wird am 16.3. zur Revision aufgenommen und es wird die Stellschraube neu platziert, Entlassung 19.4., DRG war die I13C (T84.1 kam dazu). Die Fälle muss man ja zusammenlegen und nur die I13B abrechnen.
    Bis hierhin kein Problem ( oder doch? ). Jetzt kam aber der Patient erneut am 29.3. wegen einer Komplikation einer Schraube und wurde erneut revidiert, Entlassung 3.4.

    Ist das jetzt alles als 1 Fall zu werten oder 2? Welche OGVD zählt jetzt, die der I10C (21) oder B (30)? Wie zählen die Tage der einzelnen Aufenthalte dann zur Berechnung der OGVD?

    Ich hoffe, uns kann geholfen werden! Danke schon mal!

    Viele Grüße

    Benjamin

    Hallo Herr Selter,

    mit dieser Antwort kann ich leider nicht viel anfangen.

    Ich will mich doch auch gar nicht um die Verantwortung drücken, die zutreffende Diagnose zu nennen. Nur hier liegt doch genau mein Problem: Welche ist es denn nun?

    Ich hatte bei diesem Fall jetzt die Prellung angegeben (war eine demokratische Mehrheitsentscheidung), ohne aber wirklich 100 % überzeugt gewesen zu sein.

    Für zukünftige Fälle wäre aber eine allgemein ableitbare Regelung wünschenswert.

    Danke nochmal!

    Mit freundlichen Grüßen

    Benjamin

    Hallo Herr Balling und Herr Selter,

    nochmals Dank für Ihre Antworten.

    Herr Balling:

    Es war kein :i_bier1:. Junger Kerl der einen Tritt in den Bauch bekam und dann diffuse Schmerzen im Unterbauch hatte. Seine Freundin war dabei (bei der Haue und im KH).

    Herr Selter:

    Eigentlich denke ich genauso, allerdings geht es ja auch um die Vergütung. Die ist nun mal höher beim Trauma. Und wir streiten hier bei uns weiter, warum nicht trotzdem das Trauma als HD genannt werden darf.
    Nicht einfach die Kodierung und man sagt ja unsere Arbeitsplätze hängen dran :i_furie:.

    Mit freundlichen Grüßen

    Benjamin

    Hallo Herr Haubold und Herr Balling,

    vielen Dank für Ihre schnellen Antworten! Toll!

    Herr Haubold:

    Was sagt denn der MDK zu so einem Fall? Haben Sie wegen gleicher Sachlage schon mal ein Problem mit ihm gehabt oder war das eher allgemein gemeint?
    Beides stimmt ja (stumpfes Bauchtrauma und Prellung der Bauchdecke), warum dann nicht das stumpfe Bauchtrauma? Gibt es denn eine allgemein gültige Definition für \"stumpfes Bauchtrauma\", die eine Kodierung als solches ausschließt?
    Die Kodierrichtlinien sagen ja, dass als HD die zugeordnet werden soll, die die stationäre Aufnahme verursacht hat. Das war doch das stumpfe Bauchtrauma!?

    Herr Balling:

    Ich habe ihre zitierte Kodierrichtlinie gefunden. Dort geht es aber noch weiter:
    Können für die Hauptdiagnose spezifischere Schlüsselnummern angegeben werden, haben diese Vorrang vor einer Schlüsselnummer aus der Kategorie Z03.– Ärztliche Beobachtuung und Beurteilung von Verdachtsfällen. Wenn Symptome, die mit der Verdachtsdiagnose im Zusammenhang stehen, erwähnt sind, werden die Symptom-Schlüsselnummern zugewiesen, nicht ein Kode aus der Kategorie Z03.– Ärztliche Beobachtuung und Beurteilung von Verdachtsfällen ( s.a. DKR D008b Verdachtsdiagnosen ( Seite 18 ) ).

    Die Prellung, sowie das Bauchtrauma sind doch aber spezifischere Diagnosen, da kann ich doch schlecht die Z03.8 als HD nennen?!

    Immer noch :j_ungewiss:

    Mit freundlichen Grüßen

    Benjamin

    Guten Tag,

    das ist meine 1. Frage und hoffe ich bekomme schon bald Antwort.

    Ein Patient wurde bei uns nach einer Schlägerei zur Beobachtung stationär aufgenommen. Er beklagte diffuse Bauchschmerzen. Die durchgeführten Untersuchungen (Sono, Sonokontrolle, Labor, Urin) waren unauffällig. Wir haben den Patienten dann am nächsten Tag entlassen. Was soll ich als HD nennen? S39.9 Stumpfe Bauchtrauma, das gibt die X60C, RG 0,484 oder nur S30.1 Prellung der Bauchdecke, führt in die J65B, RG 0,387 (was ja dann weniger Geld bringt).
    Was darf ich hier als HD nennen und gibt es etwas in den Kodierrichtlinien, dass mir hier eine genau Vorgabe macht?

    Vielen Dank schon mal!

    Benjamin