Hallo Herr Haubold und Herr Balling,
vielen Dank für Ihre schnellen Antworten! Toll!
Herr Haubold:
Was sagt denn der MDK zu so einem Fall? Haben Sie wegen gleicher Sachlage schon mal ein Problem mit ihm gehabt oder war das eher allgemein gemeint?
Beides stimmt ja (stumpfes Bauchtrauma und Prellung der Bauchdecke), warum dann nicht das stumpfe Bauchtrauma? Gibt es denn eine allgemein gültige Definition für \"stumpfes Bauchtrauma\", die eine Kodierung als solches ausschließt?
Die Kodierrichtlinien sagen ja, dass als HD die zugeordnet werden soll, die die stationäre Aufnahme verursacht hat. Das war doch das stumpfe Bauchtrauma!?
Herr Balling:
Ich habe ihre zitierte Kodierrichtlinie gefunden. Dort geht es aber noch weiter:
Können für die Hauptdiagnose spezifischere Schlüsselnummern angegeben werden, haben diese Vorrang vor einer Schlüsselnummer aus der Kategorie Z03.– Ärztliche Beobachtuung und Beurteilung von Verdachtsfällen. Wenn Symptome, die mit der Verdachtsdiagnose im Zusammenhang stehen, erwähnt sind, werden die Symptom-Schlüsselnummern zugewiesen, nicht ein Kode aus der Kategorie Z03.– Ärztliche Beobachtuung und Beurteilung von Verdachtsfällen ( s.a. DKR D008b Verdachtsdiagnosen ( Seite 18 ) ).
Die Prellung, sowie das Bauchtrauma sind doch aber spezifischere Diagnosen, da kann ich doch schlecht die Z03.8 als HD nennen?!
Immer noch :j_ungewiss:
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin