Beiträge von Findus

    Hallo Gefäßchirurg,

    danke für die Auskunft. Der Unterschied Stentprothese und "nur" Stent war hier selbst dem OA nicht ganz klar. Gibt's da auch etwas "schriftliches" vom Hersteller, da wurde ich leider nicht wirklich fündig.

    Hallo,

    ich hänge mich mal hier dran. Gedeckt rupturiertes Aortenaneurysma bei Z. n. EVAR mit Stentgraftdislokation. Endovaskuläre Reparation mittels Beinverlängerung links (Endurant 2, Fa. Medtronic, Beinchen jeweils 16 x 16 mm, 82 und 93 mm Länge). Auszug aus dem OP-Bericht: "Darstellen und Anzügeln der AFC oberhalb der eingehenden Schleuse. Nun wird unter Bildwandlerkontrolle über den liegenden Draht ein Pigtailkatheter eingebracht, über diesen 1. Angiografie. Danach Einbringen des 1. Beinchens (Ø 16 mm, Länge 93 mm). Anschließend nochmalige Angiografie mit Darstellung der Iliacalbifurkation links über dem Pigtailkatheter. Ausmessen der Länge und Einbringen des 2. Beinchen, welches bei entsprechender Überlappung genau bis zur Iliacalbifurkation reicht. Anschließend werden beide Beinchen mit Modulationsballon anmodelliert."

    Ist dieser Endurant 2 nun eine Stentprothese (ist ja das gleiche Material wie bei einer EVAR) oder so für sich allein ein nicht medikamentenfreisetzender gecoverter Stent (großlumig wäre dann ja erst ab Durchmesser >16mm)?

    Hallo C-3PO,

    also falsche Annahme meinerseits. Dann kämen die m.E. 5-393.61und 5-393.7 gar nicht infrage. Das Bsp. für die Osteosyntheseverlängerung ist hier auch nicht wirklich "anwendbar" ("Einbringen bzw. Austausch einer oder zwei Stange(n) entsprechend der nun zu überbrückenden Segmente"), daher wäre dann auch 5-393.55 für mich raus. Da bleibt scheinbar wirklich nur 5-393.x übrig.

    Hallo C-3PO und Gefäßchirurg,

    eigentlich gefällt mir die 5-393.61 ganz gut, wenn man davon ausgeht, dass ja der ursprüngliche Bypass die Funktion der Poplitea übernimmt, also als Poplitea "funktioniert", auch wenn es ursprünglich mal eine Vene war, welche letztlich zur "Arterie umfunktioniert" und eigentlich zur "Ersatzpoplitea" wurde. Die 5-393.55 würde ich wohl nicht wirklich in Betracht ziehen, da ja wirklich nur in Höhe der Poplitea der Anschluss an den ursprünglichen Bypass erfolgte. Die 5-393.7 würde auch wieder voraussetzen, dass man den ursprünglichen Bypass als Arterie ansieht und dann könnte man doch mit 5-393.61 genauer bezeichnen. Die 5-394.11 muss unbedingt mit rein, dann ist der spezifische Eingriff eben auch noch anzugeben. Das wären jetzt so meine Gedanken. Eine Klarstellung im OPs wäre da natürlich super.

    Hallo Attila,

    sie werden ja nicht nur den Schaft ausbauen, sondern wechseln. Das Inklusivum unter 5-821.1 "im Rahmen eines Teilwechsels bei vorhandener TEP" sagt doch aus , dass bei einer vorhandenen TEP sie nur einen Teil, also den Femurteil wechseln müssen, um den Kode zu verschlüsseln. Sie müssen keine komplett neue TEP einbauen.

    Hallo kodierer2905,

    an der Anastomose wurde aber garnichts gemacht, zudem verlangt der Kode 5-394.1 das spezifisch kodierbare Eingriffe gesondert zu kodieren sind. Wenn die Blutung im Zusammenhang mit der Gefäß-OP zu sehen ist, dann ist m.M. der Kode 5-394.0 der alles inkludiert, was hier OP-technisch gemacht wurde.