Hallo AlterEgo,
also bei uns wird das genauso verschlüsselt. Siehe auch hier.
Hallo AlterEgo,
also bei uns wird das genauso verschlüsselt. Siehe auch hier.
Hallo,
letztlich wurde die Oberschenkelamputation sicherlich wegen der fehlenden Heilungsaussicht bei Lagerungsproblemen im Rahmen der Gelenkkontrakturen durchgeführt und weil es bei Immobilität keine "Konsequenzen" für die Pat. hat. Wenn der Stumpf ohne Komplikationen verheilt ist, spricht es m. M. nach dafür, dass die pAVK hier nicht ursächlich war. Bei einer wirklich relevanten pAVK hätte man doch sicher noch angiologisch "was gemacht", um die Durchblutung zu verbessern, außer die Amputation erfolgte eher proximal. Daher m. E. der Dekubitus definitiv als HD zu wählen.
Hallo Gefäßchirurg,
sicherlich kann ein Dekubitus an der Ferse oder wie hier über der Patella durch eine pAVK begünstigt oder sogar hauptsächlich mit verursacht werden. Bei nur geringgradiger Arteriosklerose gehe ich mal eher von "begünstigt" aus und nicht von "ursächlich". In dem von ihnen beschriebenen Fall würde ich daher den Dekubitus als HD kodieren. Schließlich sind die Kontrakturen und auch die Immobilität sicherlich auch mit "verantwortlich" zu machen.
Hallo,
aus einem Aufnahmeblatt: "Wohnt mit seiner Fraktur."
Was wohl seine Frau dazu meint?
Hallo Herr Thiemann,
ich sehe den Sachverhalt ebenfalls so, wie von Herrn Sommerhäuser beschrieben. Sie "erhalten" zwar im Endergebnis der zwei Operationen eine Peumektomie, aber trotzdem sind die OPS, welche sie am jeweiligen OP-Tag durchgeführt haben als genau diese anzugeben. Überspitzt gesagt können sie (um mal von der Lunge weg zu kommen) z.B. an fünf aufeinanderfolgenden Tagen jeweils eine Zehenstrahlresektion (pro Tag je einen Zehenstrahl) am gleichen Fuß durchführen. Das Endergebnis für den Pat. wäre letztlich eine Vorfußamputation. Trotzdem müssten sie jeden Tag brav eine Zehenstrahlresektion kodieren, die sie ja tatsächlich durchgeführt haben. Sie können nicht einfach am fünften Tag eine Vorfußamputation kodieren.
Hallo Gefäßchirurg,
gerade auf ihr Statement hatte ich gehofft. Nach meiner anfänglichen Skepsis erscheint mir ihre "Variante" immer plausibler und auch der Operateur ist der Meinung, dass ihr Vorschlag den Nagel auf den Kopf trifft. Also danke für die schnelle Hilfe.
Hallo,
Auszug aus dem OP-Bericht: "Präparation im Subkutan-/Narbengewebe. Blutstillung... vorsichtige Darstellung des Venen-Bypasses und Präparation seiner Durchtrittsstelle durch die Membrana interossea. Diese ist narbig eingeengt und wird freigelegt und vorsichtig inzidiert, so dass diese Engstelle beseitigt ist. Der Bypass weist eine kräftige Pulsation auf."
Bisher vom Operateur kodiert HD T81.7 und als Prozedur 5-394.2. Beides halte ich für falsch, da es sich ja scheinbar nicht um eine Komplikation des Bypasses an sich handelt und am Bypass auch nichts revidiert wurde. Leider bin ich hier etwas ratlos was die HD und auch die korrekt Prozedur betrifft und bitte um Hilfe. Danke.
Aus einem E-Brief:
"OP nach Motorradunfall im Analbereich"
voll abgefahren ;-))
Hallo JAD,
ich würde hier auch nur den Kode für die Schraubenentfernung kodieren, denn eine Revision einer Lappenplastik, im eigentlichen Sinn, wurde m. M. nach eigentlich nicht durchgeführt.
Hallo,
ich halte es mittlerweile wie der Gefäßchirurg, zumal die DGfM hier im Konsenz mit der SEG 373 ist.
Hallo,
da hat der Gefäßchirurg natürlich recht, wenn es als Aneurysma spurium (stand ja so im Thread nicht drin) klassifiziert wird, dann I72.4 + Y84.9 HD und die T81.0 kommt ganz raus.