Beiträge von Findus

    Auch ich wünsche allen ein gesegnetes Weihnachtsfest, stressfreie Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2008. Danke an alle, die sich hier so engagieren und uns die tägliche Arbeit mit ihren Beiträgen erleichtern.

    Bei aller Freude über die Feiertage und die Kodierpause sollte man aber nicht die Z38.1 vergessen, denn die macht Weihnachten doch aus.

    Nehmt euch also in acht vor F10.0, denn die Folgen sind weitreichend: R11, R26, R27 bis hin zu R40.... Dazu kommen noch R42, R45...,R47 und v.a. R51. Auch vor übermäßigem Essen sei gewarnt. Neben R10..., R12 und R14 wäre im nächsten Jahr dann ggf. eine genaueste Kodierung von E66... nötig. Und soviel DRG über die Feiertage kann doch wirklich nicht gesund sein (die Z38.1 zählt hier aber nicht rein). :d_zwinker:

    MfG findus

    Hallo Dori67 und herzlich willkommen im Forum,

    zum einen, einfach mal die Suchfunktion im Forum nutzen. Unter Diabetes findet sich da schon etliches. Ansonsten gibt es da diverse \"Kodierhilfen\", welche man sich downloaden kann und die alle ähnlich gestaltet sind. Beispielsweise diese aus dem Anhang. Schönen vierten Advent noch.

    MfG findus

    Hallo Forum,

    auch wir haben jetzt gehäuft dieses Problem mit den Kassen. Diese weisen die entsprechenden Rechnungen einfach zurück und forden die Übersendung einer Begründung anhand der AEP - Kriterien (berufen wird sich hier auf §17c KHG) bevor sie die Rechnung annehemen und bezahlen. Meiner Meinung nach muss doch die Kasse erst einmal die entsprechende Rechnung annehmen und auch begleichen, bei berechtigten Zweifeln an der stationären Behandlung kann/muss sie dann den MDK einschalten. Dieser kann dann die AEP - Kriterien prüfen und entscheiden, ob eine stationäre Behandlung notwendig war. Diese Entscheidung obliegt doch nicht der KK und ist diese überhaupt berechtigt, unter Umgehung eines Prüfverfahrens diese Infoermation vom KH abzufordern? Oder liege ich hier falsch??? Wir haben ebenfalls den Eindruck, das hier im Vorfeld \"abgeprüft\" werden soll, um sich evtl. die 100,-€ zu sparen.

    MfG findus

    Hallo Forum,

    der Thread ist ja nun mittlerweile in die Jahre gekommen. Trotzdem muss ich noch mal nachfragen (irgend einer steht wohl gerade auf meiner \"Lichterkette\"). Sind nun die (therapierten!) Kopfschmerzen nach Spinalanästhesie (keine Schwangere) mit G44.. zu kodieren oder mit G97.., meiner Meinung nach müsste man ja eigentlich beide Kodes kodieren (so, wie von Herrn Winter damals vorgeschlagen), um den Sachverhalt genau abzubilden.

    MfG findus :keule:

    Hallo bischoff gabriele,

    Herr Killmer hat recht. Wenn die Mutter gesund ist und nur noch das Neugeborene zur weiteren Therapie in der Klinik verbleiben muss, dann wird die Mutter spätestens ab dem ersten Tag nach Erreichen der OGV als Begleitperson geführt.

    MfG findus

    Hallo Herr Selter,
    also ob sich Pekka nun als Kassenmitarbeiterin geoutet hat oder nicht ist unerheblich (ich sehe auch nicht nach, wer sich geoutet hat oder nicht). Jeder, der hier eine Frage stellt, hat meiner Ansicht nach das Recht auf eine vernünftige (und natürlich fachlich richtige) Antwort und das habe ich einfach getan. Die Zugehörigkeit zu einer \"Sparte\" sollte da nicht interessieren. Nur so können letztlich alle voneinander lernen und darum geht`s es doch auch in so einem Forum.

    Hallo Pekka,
    wie Sie nun mit dem MDK klarkommen, oder was Sie diesbezüglich unternehmen können, darauf weiss zumindest ich keine Antwort. Leider musste ich in der letzten Zeit eher feststellen, dass sehr wohl \"eine Krähe....\" na Sie wissen schon. Die Gutachten werden z.T. schon sehr unsachlich. Aber da hilft mir die Kasse dann auch nicht wirklich, oder???

    So nun werde ich aber noch unseren Feiertag genießen :sonne:
    MfG findus