Beiträge von Findus

    Hallo Herr Schaffert,

    gut zu wissen, dass es auch anderen so geht. Reglungsbedarf sehe ich hier auch noch. Das würde m.E. nach die Kodiersicherheit erhöhen und sicher auch manche Diskussion mit dem MDK vereinfachen oder unnötig machen. Wenn man z.B. alle Komplikationen prinzipiell mit einem T-kode kodieren müsste/dürfte/könnte würde das die Sache erheblich vereinfachen. Aber das ist eben nur meine Meinung.

    MfG und schönes Wochenende
    findus

    Hallo maus,

    also Herr Horndasch hat schon recht. Die Kurvendokumentation muss da reichen. Zumindest hatten wir in letzter Zeit keine Probleme, so die Prozedur beim MDK zu rechtfertigen. Der durchführende Arzt muss natürlich den Eintrag zeitnah machen. Falls der Chirurg das Debridement auf einer anderen Abteilung macht, z.B. Innere, dann hat sich ein Arztstempel unter der Doku, zum Nachweis, dass auch ein Fachmann das ganze durchgeführt hat (ja, ja, da wurden auch schon vom MDK Zweifel angemeldet, ob denn ein Internist dazu \"befähigt\" sei) bei der Argumentation als sehr hilfreich erwiesen.

    MfG findus

    Danke Herr riol und Herr Schaffert,
    die Sache ist somit klar und ich mit Kodierung von T84.0 auf der sicheren Seite. Ist schon manchmal fast peinlich, wie man sich durch diverse Gutachten, welche die lange Zeit als richtig kodierte HD anzweifeln, aus der Ruhe kommt und das Gefühl hat plötzlich ein Unwissender zu sein :rotwerd: .

    MfG und schönen Feierabend
    findus

    Hallo GOMER,
    gestützt wird Ihre Meinung noch durch die Exklusiva die R90-R94 vorangestellt sind: \"Abnorme diagnostische Befunde, anderenorts klassifiziert - siehe Alphabetisches Verzeichnis\" und dort finden Sie unter Lunge- Raumforderung wieder nur R91. als Kode. Sollte das Ganze aber schon als Tumor erkennbar sein, dann müssten Sie unter Lunge - Tumor sehen und D38.1 kodieren.

    MfG findus

    Hallo Forum,
    haben gerade einen ähnlich gelagerten Fall wie Herr Kmies. Sturz vor mehreren Tagen mit stabiler Beckenfraktur. Jetzt Aufnahme wegen eines massiven Hämatoms unter Antikoagulantientherapie, welches auch ausgeräumt werden soll werden soll. Ursache aber ist ja die Beckenfraktur. Mir stellt sich hier die Frage der HD. Zu Grunde liegende Erkrankung bekannt und wird ja eigentlich konservetiv behandelt (Schmerzmittel und Physiotherapie), bei Fraktur wird ja die Prellung (die sonst für den Hämatomcode zu nehmen wäre) nicht kodiert. Andererseits wäre nur D68.3 für das Hämatom auch nicht ganz korrekt.

    MfG findus

    Hallo Forum,
    Patient kommt mit Luxation einer HTEP. Patient wollte daheim nur vom Bett aufstehen und dabei kam es zu eben dieser Luxation. Meiner Meinung nach handelt es sich dabei nicht wirklich um ein traumatisches Ereignis. Als HD kodiert wurde von uns T84.0, der MDK verlangt als HD die Kodierung von S73.0ff. Herr Winter führte dazumal aus: \"Es bleibt also bei der T84.0 + S73.0ff\". Welcher der beiden Codes wird aber hier als HD verschlüsset, insbesondere da ja kein Trauma vorlag? Im alphabetischen ICD-10 findet sich für die Luxation einer HTEP explizit der T84.0-Code.

    MfG findus

    Hallo Cronnos und ein herzliches Willkommen im Forum,
    gemäß DKR 0401d Diabetes mellitus, Beispiel 9, kodieren Sie als Hauptdiagnose: E10.71† + G63.2* + I79.2*. Als Nebendiagnose: I70.23. Zu beachten ist auch der dort angegebene Hinweis: \"Der Kode I70.23 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration dient in diesem Beispiel zur näheren Spezifizierung der durch das Kreuz-Stern-System beschriebenen Diagnose. Er ist nicht als Hauptdiagnose anzugeben.\"
    MfG findus

    Hallo lacessere,
    sicher sind die Keime nicht als Ursache für das Ulcus anzusehen. Aber es handelt sich dann immer noch um eine Keimbesiedlung. Hier ist doch eher die Z22.3 Keimträger anderer näher bezeichneter bakterieller Krankheiten + Code für den Keim zu kodieren. Das ganze mit \"abnormer mikrobiologischer Befund\" abzutun finde ich nicht korrekt. Es liegt eine Keimbesiedlung vor und der Keim wird (hoffentlich resistenzgerecht) behandelt (Antibiose). Damit ist die Nebendiagnosedefinition erfüllt und laut DKR sind die Keime obligat anzugeben (was m.E. hier auch medizinisch sinnvoll ist), ergo wird der Keim berechtigterweise kodiert.

    mfG findus

    Hallo riol,

    hier kommen m.E. nach nur DKR 1903c \"Fraktur und Luxation: Luxationsfraktur:
    In diesen Fällen ist sowohl für die Fraktur als auch für die Luxation ein Kode zuzuweisen; der erste Kode für die Fraktur...\" oder DKR 1911a \"Mehrfachverletzungen: Reihenfolge der Kodes bei multiplen Verletzungen: Im Fall von mehreren näher beschriebenen Verletzungen ist als Hauptdiagnose die Erkrankung auszuwählen, die am schwerwiegendsten ist.\" in frage.
    Ob die Fraktur oder die Luxation schwerwiegender war, muss der behandelnde Arzt entscheiden (denke ich mal).

    mfG findus