Beiträge von Findus

    Hallo Herr Cramer,
    wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann ist die Kapselfibrose schon als Komplikation zu sehen? Wenn Sie die Patientin also zur Behandlung dieser Komplikation aufnehmen und behandeln, dann würde ich schon sagen, dass diese Komplikation als Hauptdiagnose zu kodieren ist, denn den Tumor haben Sie nicht behandelt, nur die Komplikation. Oder anders, die Patientin wäre ohne Auftreten der Komplikationzu diesem Zeitpunkt nicht zur Folge-OP aufgenommen worden.
    Anders wäre der Fall sicherlich, wenn Sie die Patientin zur geplanten Folge-OP und gleichzeitig zur Behandlung der Kapselfibrose aufnehmen würden, dann könnten Sie sicherlich das Mammakarzinom als HD kodieren.
    MfG findus

    Hallo bewe,
    meiner Meinung nach ist das ein reines \"Dokumentationsproblem\". Wenn der Pflegeaufwand wegen des hohen Alters des Patienten höher ist, als für das Krankheitsbild üblich (ich weiß, auch das ist sehr schwammig) oder alterbedingte Mobilisationsprobleme (zB. Mobilisation nur mit Hilfe einer oder zweier Schwesten möglich), dann sollte es auch explizit so im Pflegebericht dokumentiert werden (was leider in den seltensten Fällen geschieht). Dann haben Sie meist auch \"gute Karten\", wenn der MDK die Verwendung des Kodes R54 anzweifelt. In Ihrem Fall müsste also die Dokumentation schon deutlich machen, dass der Patient über die Dyspnoe hinaus auch altersbedingt, einen größeren pflegerischen Betreuungs- und Überwachungsaufwand verursacht hat, ansonsten werden Sie wohl das Nachsehen haben.
    Mfg findus

    Hallo Herr Blaschke,
    deshalb habe ich auch geschrieben:\"Wenn der Arzt also klinisch einen Zusammenhang zwichen der Anämie und dem Ulcus sieht...\". Die Betonung lag hier auf wenn. Entscheiden muß es letztlich der behandelnde Arzt, ob er einen Zusammenhang zwischen Ulcus und Anämie sieht (sicher hat auch Ordu Dr. dies so gemeint), dann wäre die Kodierung des Ulcus mit Blutung rechtens. Sollte der Behandler diesen Zusammenhang nicht sehen, dann hätten Sie natürlich damit recht, dass die Anämie als Symptom HD sein sollte.
    MfG findus

    Zitat


    Original von Blaschke:

    die Kodierrichtlinie DKR 1105d hierzu ist m. E. recht unmißverständlich. Wird eine obere GI-Blutung abgeklärt, wird die gefundene Läsion als \"... mit Blutung\" codiert. Eine solche lag aber hier offensichtlich nicht vor.

    Hallo Herr Blaschke,
    in der gleichen DKR steht aber auch: \"Wird aufgrund der Vorgeschichte oder anderer Anhaltspunkte eine klinische Diagnose gestellt, schließt die Tatsache, dass während des Krankenhausaufenthaltes keine Blutung auftritt, nicht von vornherein die Eingabe eines Kodes mit der Modifikation „mit einer Blutung” aus\".
    Wenn der Arzt also klinisch einen Zusammenhang zwichen der Anämie und dem Ulcus sieht (und entsprechend therapiert), kann dieses [c=tomato]mit einer Blutung[/code] kodiert werden, auch wenn diese aktuell nicht nachweisbar ist.
    MfG findus

    Hallo TRC,
    wir hatten das Problem auch schon mehrfach. Haben auch schon erfolgreich geklagt deswegen. Wenn ich dann auch die Kodierempfehlung Nr.157 des MDK ansehe (Sie können hier getrost Marcumar gegen Clexane austauschen und die zweimalige Gabe von Clexane geht schon über die Standardtherapie hinaus -> also Ressourcenverbrauch), dann scheint sich die, wie auch von Herrn Schaffert vertreten, Ansicht durchgesetzt zu haben, dass das VHF als Nebendiagnose zu kodieren ist.

    Mfg und schönes Wochenende von findus

    Hallo an alle,
    würde hier. bei entsprechendem Aufwand, wie schon von Herrn Blaschke erwähnt, also Kaliper-Bäder, Antibiose etc. ebenfalls die Z22.3 mit dem Erreger kombiniert kodieren. Denn Keimträger, an einer Stelle wo der Keim nicht unbedingt hingehört, ist der Patient ja trotzdem und wenn Sie Aufwand damit hatten, dann ist der Sachverhalt für mich so am genauesten ausgedrückt.
    MfG findus

    Hallo an alle,
    also hier tauchen immer wieder zwei Aspekte auf. Die einen (auch ich) beziehen sich auf den Aufnahmestatus (was lag nachweislich vor, worauf gab es schon Hinweise oder entsprechende Symptome) und was die Aufnahme veranlasst haben könnte. Die andere \"Partei\" sagt eigentlich, dass es egal ist, zu welchem Zeitpunkt des Aufenthaltes eine Verletzung diagnostiziert wird, die schwerste Verletzung ist HD. Dies führt doch zu einiger Verwirrung, denn wie wir im täglichen Kodierleben sehen, werden immer mal während eines Krankenhausaufenthaltes diverse Erkrankungen, auch mal Frakturen diagnostiziert, welche dann, so kommt es bei mir vorerst an, auch gleich mal die HD werden können, auch wenn sie nicht zur Aufnahme geführt haben (siehe Schenkelhalsfraktur).

    Nun mal nur zu meinem Verständnis. Die DKR 1911 ist also eine reine \"Trauma-Kodierrichtlinie\", bzw. setzt die Anwendung dieser DKR die Aufnahme eines Patienten mit einem zur Aufnahme führenden traumatischen (Unfall) Ereignis voraus. Und dann wird die schwerste Verletzung, die mit diesem traumatischen Ereignis im Zusammenhang steht zur HD, egal wann diese diagnostiziert wird. Stürzt der Patient aber zB. während des Aufenthaltes und zieht sich weiter Verletzungen zu, ggf. auch schwerere als beim ursprünglichen Ereignis, werden die dann aber trotzdem nur ND (oder greift das ganze auch bei späteren Unfällen auf Station auch noch???). Für alle nichttraumatischen Fälle greift DKR D002f.

    Zum Abschluß sei noch die folgende Frage gestattet. Wie ist das bei Patienten, welche im Rahmen eines Hirninfarktes stürzen und sich eine SHF zuziehen? Ursache Hirninfarkt vs. schwerste Verletzung SHF? Oder kommt es dann darauf an, ob ich den Patient in die Unfallchirurgie karre und den Hirninfarkt nebenbei behandle oder den Patienten auf die internistische Station aufneheme und die Fraktur (bitte nicht lächeln) quasi konsilarisch operiere, der Patient die Unfallchirurgie aber ansonsten nie zu gesicht bekommt?

    MfG findus und einen geruhsamen Feierabend für alle

    Hallo Martha,
    Herr Schaffert hat Recht, da Ulcus nicht bestätigt können Sie keines kodieren. K29.0 ist die richtige Wahl.

    Bei peranalen Blutabängen jedoch, dürfte es sich doch eher um eine Blutung im unteren Gastrointestinaltrakt handeln (meines Wissens nach, wäre bei einer oberen GIB eher mit Meläna zu rechnen). Wenn Sie also evtl. eine Koloskopie gemacht haben, quasie als weiterführende Diagnostik, dann würde ich die K92.2 noch zusätzlich kodieren.
    MfG findus

    Hallo Pauli,
    wenn die Kolitis nicht mehr nachweisbar ist und keine Behandlung mehr erfolgt und nicht mehr erfolgen muß, dann würde ich als HD Z09.88 Nachuntersuchung nach sonstiger Behandlung wegen anderer Krankheitszustände wählen. Es handelt sich ja nicht um einen Folgeeingriff und nicht um eine Folgebehandlung.
    Mfg findus