Beiträge von Findus

    Hallo Duhei,
    ich denke die DKR sind in diesem Fall eindeutig: \"1518a Entbindung vor der Aufnahme:....Wenn eine Komplikation zur stationären Aufnahme führt, ist diese Komplikation als Hauptdiagnose zu kodieren. Ein Kode aus Z39.– ist als Nebendiagnose zuzuweisen.\"
    In ihrem fall also HD O73.1 + Schwangerschafsdauer + entsprechende Prozedur (aus dem Bereich 5-756 \"Entfernung zurückgebliebener Plazenta (postpartal)\"). Da auch nach meinem Wissensstand die Geburt erst mit dem Ausstoßen der Platzenta endet, müsste auch Z37.0 als ND kodiert werden.
    MfG findus

    Hallo Forum,
    folgender Fall beschäftigt uns. Patient kommt mit Erysipel bei Ulcus cruris zur Behandlung (steht in Zusammenhang). Es werden sowohl das Erysipel als auch das Ulcus behandelt. Der MDK möchte nun Erysipel als HD. Nach unserem Verständnis ist das Ulcus, als Eintrittspforte und somit als zugrunde liegende Erkrankung, welche ja auch behandelt wurde, als Hauptdiagnose zu kodieren. Wie sollte die Sache denn nun richtig kodiert werde.
    MfG findus

    Hallo zusammen,
    sehe die Sache wie Papiertiger und Herr Finke. Bei Appendizitis mit nachgewiesenem Keim und testgerechter Antibiose wird der Keim dazukodiert. In unserem Hause wird nicht unbedingt bei jeder Appendizitis eine Keimbestimmung durchgeführt, ob oder ob nicht entscheidet der Operateur je nach intraoperativen Befund.
    Außerdem könnte mann die Keimbestimmung auch im Sinne eine weiterführenden Diagnostik (da wohl immer Keime nachweisbar wird ja mindestens eine Keimdifferenzierung möglich) sehen, denn nach Resitogramm müssten sie ja gegebenenfalls die Antibiose umstellen. Der Abstrich wird ja nicht nur gemacht, \"weil wir es können\", sondern weil der Operateur (hoffentlich) es für medizinisch sinnvoll erachtet eine Keimdifferenzierung durchführen zu lassen.
    MfG findus

    Hallo Jungel
    und herzlich willkommen im Forum. Bin zwar kein Spezialist auf dem Gebiet aber meines Wissens nach, ist die Wundgrundauffrischung im Code enthalten. Zumindest kodieren wir dafür keinen extra Code.
    MfG findus

    Hallo HeFe,
    also die O-Codes generell als HD für die Gyn.? :d_gutefrage:
    Wenn dann gilt das zumindest nur für die Schwangeren, was wollen Sie denn bei den nichtschwangeren Patientinnen da als HD nehmen? Und auch die Kodierrichtlinien schreiben nicht unbedingt die Benutzung eines O-Codes vor. Die Frage ist doch eigentlich, ob durch den nicht bestätigten Verdacht eine Komplikation der Schwangerschaft vorlag. Meiner Meinung nach nicht. Für mich kommt daher \"Schwangerschaft als Nebenbefund: Wenn eine Patientin wegen einer Erkrankung aufgenommen wird, die weder die Schwangerschaft kompliziert noch durch die Schwangerschaft kompliziert wird, wird der Kode für diese Erkrankung als Hauptdiagnose mit der Neben- diagnose Z34 Überwachung einer normalen Schwangerschaft zugeordnet.\" zur Anwendung. Da Keine erkrankung vorlag müsste dann also Z03.8 als HD kodiert werden.
    MfG findus

    Hallo Martha,
    wenn der Pat. keine Erkrankung hat, welcher Sie den MRSA zuordnen können, dann kommt m.E. nur Z22.3 (Keimträger anderer näher bezeichneter bakterieller Krankheiten) und als Sekundärkode natürlich die U80.0 in Frage. Die B96.2 wird dann nicht extra kodiert. Dazu kommen noch die Z11 (Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf infektiöse und parasitäre Krankheiten), wegen der vielen Abstriche und Z29.0 (Isolierung als prophylaktische Maßnahme). Als Prozedur dann die 8-987 (Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit multiresistenten Erregern [MRE]), vorausgesetzt Sie erfüllen alle Kriterien und können den Mehraufwand per Dokumentation auch belegen.
    MfG findus

    Hallo Martha,
    den ersten Fall würde ich unbedingt als akuten Rausch verkodieren. Von einer, sagen wir mal, Überdosierung von Alkohol und Kokain würde ich hier nicht sprechen, auch wenn ja bekanntlich \"die Menge das Gift ausmacht\". Und um einen Rausch zu haben muß man sicher \"Überdosieren\". Aber in den Inklusiva zu T36-T50 steht: \"Irrtümliche Verabreichung oder Einnahme falscher Substanzen, Überdosierung dieser Substanzen\" und irrtümlich wird der Patient die für ihn falschen Substanzen sicher nicht \"eingenommen\" haben. Will damit sagen: Wenn jemand, nur mal rein hypothetisch, 500g Kokain löffelt und mit 500ml 80%-igen Fussel runterspült, nur damit es besser rutscht, würde ich die Vergiftung (T-Nummer) kodieren. Wenn sich die gleiche Person aber \"nur eine Straße reinzieht\" und drei Bier dazuschlürft, dann würde ich wohl akuten Rausch/akute Intoxikation (F-Nummer) kodieren. :i_drink:
    Mfg und schönes Wochenende findus

    Hallo Leisure17,
    wir machen das schon ziemlich systematisch und ja, bei speziellen Untersuchungen warten wir ggf. auch mal drei Wochen auf das Endergebnis. Da eine solch lange Wartezeit eher nicht die Norm ist, kann man die spätere Abrechnung eines solchen Falles sicher auch mal \"verschmerzen\". Unsere Ärzte melden aber auch etwaige Spätbefunde beim Medizincontrolling und geben den Hausärzten, zumindest telefonisch, Bescheid.
    MfG findus

    Hallo Leisure17,
    laut DKR D002f Hauptdiagnose gilt: \"Für die Abrechnung relevante Befunde, die nach der Entlassung eingehen, sind für die Kodierung heranzuziehen.\", wenn also die Histo (Diagnostik in Ihrer klinik erfolgt) doch noch ein Malignom ergeben haben sollte, müssen Sie das auch nachträglich ändern (also ggf. Rechnung stornieren und neue Abrechnung). Nur Befunde, die nach einer Verlegung in eine andere Klinik in dieser dann diagnostiziert wurden, dürfen sie nicht für die Kodierung heranziehen, darauf bezieht sich DKR D008b Verdachtsdiagnosen: \"...so ist die Schlüsselnummer für ... vom verlegenden Krankenhaus nachträglich nicht zu ändern\".
    MfG findus