Beiträge von ETgkv

    hallo GenS,

    die änderung des kodierverhaltens sehe ich in diesem fall aber nicht auf seiten des mdk.
    Diese bemühungen von der diagnose diab nephropathie bei einem pat mit bereits multiplen komplikationen wegzukommen sind alarmierend - für den ruf des systems.

    hallo Lunge,
    ich habe für den fall kodiert, das die diab nephropathie die ursache der nierenerkrankunk ist.
    Was ist an dieser kodierung falsch? Darf es N17.9 anstelle von N18.5 nicht sein? Ich bin lernwillig. Ach so, zu N18.5 heißt es noch im beispiel 9: ... ist nicht als HD anzugeben.

    medizinisch verstehe ich Ihren einwand. Bitte bedenken Sie aber, es handelt sich um laborwerte unter laufender dialyse. Pseudonormal. Würde man jetzt die dialyse beenden, dann fiele die GFR auf ??

    mfg ETgkv

    hallo herr Rembs!

    Wenn sich für eine Nierenerkrankung (hier NV ) keine andere ursache als der DM (hier diabetische Nephropathie ) findet, dann ist nach SKR 0401h diese Nierenerkrankung wegen des kausalen zusammenhangs als \"Diabetes mellitus mit Nierenkomplikationen \" zu kodieren.

    SKR 0401 unterscheidet nicht nach akut oder chronisch.

    Meine codierung: E11.20+, N08.3*, N17.9 (wenn tatsächlich ANV, siehe aber einwände oben)

    Hinweis. Der Kode N17.9 dient zur näheren spezifizierung der durch das kreuz-stern-system beschriebenen diagnose (zitiert nach beispiel 9 von 0401 )

    Als gutachter ist man nie sicher, das muss man aber aushalten, notfalls muss man aus den fehlern lernen.

    mfg ETgkv

    hallo doerdi,

    welche laborwerte hatte der pat denn bei aufnahme im 1. krh?
    wie lange war er da?

    Verlegt wurde er zu Ihnen mit der diag \"akutes oligurisches Nierenversagen \"
    Was macht Sie sicher, dass diese diag den regeln nach stimmt?
    Letztlich haben Sie und das vor-krh keine andere ursache für diese NI gefunden ausser den langjährigen diab mit bereits multiplen komplikationen, insb. also keine Rö-Kontrastmittelgabe etc.

    Ein Krea von 8 ist auch im verlauf von monaten bis jahren erreichbar, ohne das je die kriterien eines akuten Nierenversagens (AKIN ) erfüllt sein müssen.
    (Mein höchster zufallsbefund beim krea war ein pat mit 5,6 )

    Von einem ANV infolge einer \"akuten/ exacerbierten diabetischen Nephropathie \" habe ich noch nichts gehört, bin aber fortbildungswillig.

    @Herr Horndasch: das akute Nierenversagen ist doch nomenklatorisch nicht die akute form von N08.3*, oder?

    mfg ETgkv

    guten morgen Hütti!

    das soll keinesfalls besserwisserei sein, vielmehr soll es in zukunft von nutzen sein.

    Die korrekte diagnose im arztbrief wäre \"Spontanes Rektusscheidenhämatom \" gewesen.

    Mit diesem begriff (oder spontaneous rectus sheath hematoma ) werden Sie in den datenbanken mehr absahnen als mit zb Rectushämatom.

    Der hustenanfall ist im übrigen die übliche vorgeschichte/ auslöser.

    mfg ETgkv

    guten abend!

    ich nehme an mit \"Hämatom Musculus \" ist hier das gemeine Rektusscheidenhämatom gemeint.

    -womit wir uns langsam der 3. kodiermöglichkeit nähern:
    alphabVZ: Hämatom > Rektusscheide > bei Marcumar-Therapie D68.3

    -interessanterweise wird im alphabVZ das Bauchdeckenhämatom R58 zugeordnet.

    mfg ETgkv

    hallo Herr Dr. Holzwarth!

    Die regel \" 6 h pro tag mindestens \" gilt in Ihrem fall nicht, da es sich nicht um die spezielle form der Maske-CPAP handelte.

    Es ist nur die entwöhnungsregelung mit 24/ 36 h zu berücksichtigen.

    tag 4 1200 beginn weaning1
    tag 4 1400 pat respiratorisch instabil, ende weaning1
    tag 4 1400 beginn NIV
    tag 4 1600 ende NIV
    tag 4 1600 beginn weaning2
    usw ...
    ...
    tag 6 0300 ende NIV
    tag 6 0300 beginn weaning6
    tag 7 0300 patient in resp STABILER situation >Ende beatmungsperiode1

    Als Ende der Entwöhnung gilt das ende der letzten maschinellen unterstützung der atmung:Tag 6 0300 Uhr
    Bis zun diesem zeitpunkt ist die beatmung durchgehend anzurechnen.

    mfg ETgkv

    hallo TicTac,

    natürlicch liegt der T.b. in flussrichtung gesehen präzerebral,
    doch anatomisch liegt er im thorax.
    Er wird bei verletzungen mit S25.1 codiert, nicht mit S15.- wie die carotis.

    mein hauptargument bleibt aber die aufzählung der präzerebralen arterien unter I65.- Inklusiva: A. basilaris, A. carotis und A. vertebralis.
    Der Truncus brachiocephalicus ist dort nicht genannt, vielleicht weil er ja nicht nur den kopf sondern auch den arm versorgt.

    mit freundlichen grüßen ETgkv

    hallo TicTac,

    ich empfinde den T.b. nicht als präzerebral, ist auch unter I65- Inkl. nicht angeführt.

    andere idee:
    Im alphVZ wird eine anomalie des T.b. als Q28.8 einsortiert, nicht als Q28.1(präzerebral ),
    ein nichtsyphyl. aneurysma in I72.8.

    Könnte I70.8 richtig sein, atherosklerotisch ist die veränderung des T.b. ja?

    mit freundlichen Grüßen ETgkv