hallo forum,
nachdem hier einiges zusammengetragen wurde, ist nur noch die ausgangsfrage von r.heger zu beantworten: darf eine diast funktionsstörung (echocardiographischer befund) als diast herzinsuffizienz (I50.19) verkodiert werden?
Im vorgegebenen fall hat der pat ein lymphom, bedarf keinerlei cardialen therapie (daraus kann man folgern, daß er noch annähernd herzgesund ist, zumindest keine herzinsuff hat).
Ohne herzinsuff ist die diagnose einer (wahrscheinlichen) diast herzinsuff (s. oben) nicht stellbar, damit I50.19 nicht kodierbar.
Auch wenn der verdacht auf eine diast hi bestanden hätte, kann bei entlassung nach hause I50.19 nicht codiert werden: keine therapie.
Im alphICD-VZ habe ich folgendes nicht gefunden: diast relaxations-/ funktionsstörung >i50.-
Insgesamt meine ich deshalb, die alleinige diast funktiosstörung kann in diesem fall nicht als hi verkodiert werden.
mfg ETgkv