Hallo Herr Horndasch,
soweit richtig verstanden - ich hatte nur nicht weit genug ausgeholt.
Stationäre Behandlung wurde beantragt und von uns als GKV auch im Rahmen einer Vorabkostenübernahme genehmigt - damit hinterher keine MDL Prüfung aufkommt, es könnte ja ambulant durchgeführt werden. Und ambulant dann keine Abrechnung möglich, weil das Verfahren so zu Lasten der GKV nicht zugelassen ist.
Aus Sicht der KK: Dann hat sich das jemand im Krankenhaus mal durchgerechnet und wohl festgestellt das lohnt sich nicht...
Jetzt kommt eine neues Schreiben des Krankenhauses - eine vollstationäre Behanldung ist medizinisch nicht notwendig, daher soll die Kapselendoskopie nun ambulant durchgeführt werden.
Hier nun das Problem für uns als GKV: Ambulant dürfen wir die Leistung nicht bezahlen.... Stationäre Behanldung und Abrechnung möchte das Krankenhaus nicht (selbst wenn wir als KK vorab die Kosten zusagen und eine MDK Prüfung zur Feststellung vollstationärer Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit nicht einleiten wollen), da es sich für das KH im Rahmen der DRG nicht rechnet..
Die Abrechnung soll nun quasi über einen Kostenvoranschlag des Krankenhauses als Pauschale für die ambulante Durchführung erfolgen - und dies ist für uns als GKV einfach nicht machbar aufgrund der fehlenden Zulassung im ambulanten Bereich.
Sieht hier irgendjemand einen Weg dass beide Seiten klar kommen, denn die Behandlung unseres Versicherten wird hierdurch eindeutig verzögert und dies ist für uns als KK so nicht tragbar.