Beiträge von DRG-Schnecke

    Hallo Herr Horndasch,

    das ist eine gute Frage....das müsste ich klären.

    Wie wäre es denn, wenn..
    a) der Beleger abrechnet und dem KH eine Art "Nutzungsentgelt" zahlt bzw.
    b) das KH die komplette Leistung abrechnen würde und der Beleger von KH vergütet wird

    Bei b) würde ich mal vermuten, dass das KH die operative Beleg-DRG abrechnet und der Beleger die stationären Behandlungstage mit der KV. Für die OP würde der Beleger dann wohl nix vom KH bekommen, oder? ?( ;( ?(

    DRG-Schnecke

    Hallo Herr Horndasch,

    der Belegarzt operiert im KH unter Einbeziehung unserer angestellten Anästhesisten.

    Daher ist richtigerweise, bei stationärer Übernahme auf der Beleg-Abteilung wegen Komplikationen, am gleichen Tag (!!!) vom KH eine Beleg-DRG inkl. der operativen Leistung abzurechnen.

    Soweit denke ich, sind wir einer Meinung :thumbup:

    Mir geht es vielmehr um die Aussage, dass der Beleger die "AOP-Leistung", also die vormals ambulant durchgeführte operative Leistung ggü der KV abrechnen will.

    Nach meiner Einschätzung dürfte er nur die EBM-Ziffern für die stationäre Behandlung ggü der KV in Ansatz bringen, oder?

    LG
    DRG-Schnecke

    Hallo zusammen,

    unser Belegarzt kam heute mit einer m.E. "grandiosen" Idee ?( an.

    Folgende Konstellation:

    Patientinen (Beleger ist Gynäkologe) werden ambulant von Ihm im KH operiert. Wenn eine stationäre Übernahme wegen z. B. Kollaps, starke Nachblutung o.ä. zustande kommt, soll das KH (also ICH) das über eine "operative DRG" abrechnen und er rechnet zusätzlich mit der KV die ambulante OP ab.

    Ist das rechtens???

    Als Belegarzt rechnet er ja sowohl bei einer AOP, als auch bei einer stationären Behandlung mit der KV ab, aber ist das auch in der Entgelthöhe identisch?

    Wäre für jeden Hinweis dankbar 8o :rolleyes:

    DRG-Schnecke

    Hallo Miteinander,

    ich habe mal wieder einen schönen Fall - sitz da wohl eweng auf der Leitung - und bräuchte eure Unterstützung....

    Pat. mit Z. n. Stentimplantation Gallengang bei Papillenstenose, kommt aktuell mit pulmonalen Infekt und erhöhten Entzündungswerten. Es fehlt eine intra- und extrahepatische Cholestase auf, mit V. a. Stentokklusion (weil länger als 3 Monat in situ). ERCP mit Stentwechsel und Körbchendurchzug mit Konkrementbergung erfolgt.

    Kodiert wurde:
    HD: J22
    ND: T85.5, K71.0 und K83.1 (nicht ccl-relevant und daher nicht vom MDK beanstandet)

    Der MDK ist der Ansicht, dass die intrahepatische Cholestase (K71.0) mit der ND T85.5 abgegolten sei und nicht extra kodiert werden kann.

    Was sagt Ihr dazu?

    LG
    DRG-Schnecke

    Hallo gefi,

    danke für das Feedback, ich sehe das auch so.
    Nur, wie argumentiere ich gegenüber dem MDK am Besten? ?(
    Mit der Aussage "...entspricht am ehesten..." komme ich da nicht gerade weit.
    Hab mir schon überlegt, die OP-Verfahren/-"Örtlichkeiten" (Douglasplastik, Amrhein-Richter, McCall) darzustellen und so die Überleitung zum m.E. richtigen OPS zu schaffen.

    Hat jemand noch einen Tipp für mich?

    LG und eine schöne Woche

    DRG-Schnecke

    Hallo Zusammen,

    ich hab da wieder mal zwei schöne Fälle...

    Patientin mit Descencus uteri und Uterus myomatosus erhält eine Hysterektomie. Aufgrund des Descensus erfolgt eine McCall-Naht (Abwandlung von Amrhein-Richter-Naht) und vordere Beckenbodenplastik.
    Wir haben die McCall-Naht mit OPS 5-704.43 (Vaginale Kolporrhagie und Beckenbodenplastik: Scheidenstumpffixation: vaginal) kodiert.
    Der MDK ändert diesen OPS jetzt in 5-707.1 (Douglasplastik).
    Eine Douglasplastik ist aber m. E. nicht auch nur ansatzweise erfolgt.
    Welcher OPS ist da jetzt der richtigere?
    Wer kann mir da weiterhelfen?

    LG
    DRG-Schnecke

    Hallo F15.2,

    der Schrittmacher wird unter dem Rippenbogen eingepflanzt und von dort am Zwerchfell angedockt. Eine Rippenresektion findet/fand definitiv nicht statt.

    Das zeigt m.E. wie "gut" :thumbdown: die MedTech-Firmen in Sachen "OPS-Kodierung" gebrieft sind und wir dürfens ausbaden .... :D

    Vorallem der Erlösunterschied "OPS MedTech-Firma" vs. "OPS DRG-Schnecke" macht mal schlappe 8 T€ aus, weil da jetzt auch noch ein ZE ausgelöst wird.

    Ich hoffe, der MDK sieht das genauso .... :S

    Vielen Dank.

    MFG
    DRG-Schnecke

    Hallo an alle,

    hat jemand Erfahrung mit der OPS-Kodierung einer Implantation eines Nervus hypoglossus-Stimulators bei Schlafapnoe?
    Von der MedTech-Firma wurden die m.E. unpassenden OPS 5-059.x, 5-262.41 und 5-343.2 übermittelt - es fand allerdings keine Resektion von Speicheldrüsen (5-262.41) bzw. eine Exzision von erkranktem Gewebe der Brustwand: partielle Resektion am knöchernen Thorax, Rippe (5-343.2) statt.

    Nach eigener Recherche und OPS-Suche, bin ich allerdings der Meinung, dass das mit 5-059.c0 am besten abgebildet ist.
    Hat da jemand nen Tipp für mich?
    Danke.

    LG
    DRG-Schnecke