Hallo Herr Horndasch,
das ist eine gute Frage....das müsste ich klären.
Wie wäre es denn, wenn..
a) der Beleger abrechnet und dem KH eine Art "Nutzungsentgelt" zahlt bzw.
b) das KH die komplette Leistung abrechnen würde und der Beleger von KH vergütet wird
Bei b) würde ich mal vermuten, dass das KH die operative Beleg-DRG abrechnet und der Beleger die stationären Behandlungstage mit der KV. Für die OP würde der Beleger dann wohl nix vom KH bekommen, oder?
DRG-Schnecke