Beiträge von n.schneiderlein

    Hallo liebes Forum!!

    Ich bräuchte noch mal eure Hilfe:

    Wir haben einen Patienten von uns aus in eine Reha-Behandlung verlegt. Von dort kommt er wieder zu uns zurück.

    Ist das nun eine Rückverlegung oder eine neue stationäre Aufnahme??

    Vielleicht könnt ihr mir weiter helfen. Stehe ein bisschen auf dem Schlauch. :sterne:

    Vielen Dank schon mal und viele Grüße aus dem Sauerland
    Nicole Schneider :hasi:

    Hallo nochmal!!

    Die Rücksprache mit dem Arzt ist auch am Besten. Er müsst doch eigentlich :biggrin: sagen können, woher die Schmerzen kommen und wenn dies nicht möglich ist, dass bleibt wirklich nur noch die Kodierung der R10.1 übrig.

    Viele Grüße
    N. Schneider :hasi:

    Hallo SMirbach,

    wenn man wirklich nachweisen kann, dass die Schmerzen von den Nierenzysten kommen, so ist die HD N28.1.

    Vielleicht können Sie durch Rücksprache mit dem behandelnden Arzt noch was erreichen.

    Hoffe ich konnte Ihnen ein bisschen weiterhelfen.

    Viele Grüße aus dem Sauerland
    N.Schneider

    Hallo Herr Schrader.

    Bei uns im Krankenhaus wird die A09 verschlüsselt, wenn der Patient eine Gastroenteritis hat, wo der Arzt meint, es wäre Virusinfiziert. (Auch wenn der Erreger nicht nachweisbar ist.)

    Den Code K 52.9 würde ich nur verwenden, wenn sich der Arzt sicher ist, dass es keine infektöse Gastroenteritis ist, sondern einen anderen Urspung hat.

    Hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

    Viele Grüße aus dem Sauerland
    N.Schneider

    Hallo mhollerbach!!

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    Sie haben ja vollkommen recht!

    Ich war mir in diesem Fall sowas von unsicher, naja. Jetzt haben wir die Lösung!!

    Vielen Dank

    Nicole Schneider :hasi:

    Hallo!!

    Ich bräuchte noch mal eure Hilfe bei der Kodierung von Totgeburten.
    Lt. den Kodierrichtlinien müssen Totgeburten, die über 500g wiegen, aufgenommen werden. Kann ich denn dafür eine DRG abrechnen??

    Wenn ich die Diagnosen Z38.0 (Einling, Geburt im Krankenhaus) und die P95 (Fetaltod nicht näher bezeichnete Ursache) kodiere, komme ich in eine DRG, die sich P60A (Neugeborenes, Verstorben<5 Tage nach Aufnahme...) nennt. Kann ich diese DRG abrechnen?? :d_gutefrage:

    Von unserem System gibt es da keine Probleme diese DRG abzurechnen, doch ist dies richtig?? :sterne:

    Wenn ich keine DRG abrechnen kann, wie werden dann diese Totgeburten geführt??

    Wäre sehr schön, wenn mir Jemand weiterhelfen könnte...

    Viele Grüße aus dem Sauerland
    Nicole Schneider :hasi:

    Hallo E_Horndasch,

    außerden gilt die vorstationäre Behandlung nicht bei BG-Fälle, da diese notfallmäßig aufgenommen werden. d.h.: Man kann wirklich nur zwischen ambulant oder stationär entscheiden.
    Möchte man einen Fall (nur) vorstationär abrechnen, braucht man eine Einweisung und Arbeitsfälle kommen ja notfallmäßig, oder?

    MfG und viele Grüße aus dem Sauerland
    Nicole Schneider :hasi:

    Hallo liebes Forum!!

    Ich habe mal eine ganz blöde Frage:

    Kann man bei ca. 15 jährigen Jugendlichen eine Inkontinenz verschlüsseln?

    Was meint ihr denn dazu??

    Ich hoffe ihr lacht mich nicht aus, aber diese Gedanken gehen mir wirklich durch den Kopf und irgendwie fehlen mir die Begründungen für die Kodierung oder für die nicht Kodierung.

    Liebe Grüße aus dem Sauerland

    Nicole Schneider :hasi:

    Hallo Zabi!!

    Lt. den den DKR ist die HD, welche im nachhinein zum stationären Aufenthalt geführt hat.
    D.h.: Hat die Ulzeration zum Aufenthalt geführt und nebenbei (weil der Patient einmal da war 8) ) die Metallentfernung durch geführt wurde, so muss die Ulzeration auch HD kodiert werden und die alte Fraktur+Metallentfernung ND.

    Hoffe ich konnte Ihnen weiter helfen.

    LG
    Nicole Schneider :hasi: