Beiträge von Tinchen

    Hallo,

    danke für die Antworten, es hat mir sehr weiter geholfen.

    BE back:
    Ich bin leider noch in Ausbildung und habe daher keine Ahnung, wie es im Krankenhaus tatsächlich abläuft. Ich muss nur am Donnerstag ein Referat über die Wiederaufnahmeregelungen halten. Ich muss mir noch irgendein Szenario ausdenken, wie es abläuft und wenn ich ehrlich bin, weiß ich noch nicht genau, wie ich das machen soll. Die Theorie ist klar, aber eben nicht die Praxis. Wer prüft das Ganze, wer fügt zusammen usw.? Wer hat welche Aufgaben, wer verschlüsselt?
    Dann stellte sich mir eben auch die Frage, was passiert, wenn irgendetwas übersehen wird, oder wenn es zu irgendwelchen Streitfällen kommt wenn das KH es anders sieht als die KK. So kam ich eben zu der Frage.
    Aber wenn dies im KH eigentlich nicht vorkommt, dann kann ich den Punkt ja außer Acht lassen. Suche halt nur nach Konsequenzen, wenn ich die Wiederaufnahmeregeln nicht beachte.

    Grüßchen,
    Tinchen

    Hallo,
    ich habe noch mal eine Frage, und hoffe, dass sie mir hier jemand beantworten kann.

    Es geht um die Abrechnung mit den Krankenkassen.

    Folgendes Szenario:

    Ich habe einen Patienten mit zwei Fällen, bei dem ich auch beide einzeln abrechne. Die Krankenkasse ist aber der Meinung, dass die Wiederaufnahmeregelung greift, und die Fälle zusammengeführt werden müssen. Ansonten ist bei jedem einzelnen Fall alles korrekt abgelaufen (z.B. Einhaltung §301)

    Was macht dann die Krankenkasse? Bekomme ich mein Geld für beide Fälle und muss dann nach der Prüfung durch den MDK und der Richtigstellung der Rechnung Geld zurück zahlen, oder bekomme ich erst mein Geld, wenn alles korrekt abgerechnet wurde?

    Wie ist es wenn das Ganze anders herum passiert? Also das KH rechnet nur ein Fall ab und die KK meint, dass es zwei sind?

    Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.

    Grüßchen,
    Träumelinchen

    Hallo Herr Konzelmann,

    vielen Dank für Ihre Antwort und die Zusammenfassung.

    Bei mir hat sich jetzt noch eine andere Frage aufgetan, die mir hier vielleicht einer beantworten kann.

    Es geht um die Überprüfung, ob beide in der selben Basis-DRG sind. Die Basis-DRG steht ja erst nach dem Groupen fest, also erst dann, wenn der Patient schon nicht mehr im Hause ist. Erst dann können die Fälle zusammengeführt werden. Sehe ich das richtig?

    Grüßchen,
    Tinchen

    Hallo,

    ich muss nächste Woche ein Referat über die Wiederaufnahmeregelung halten.
    Im Großen und Ganzen habe ich das auch verstanden, aber ich kann mir nicht vorstellen, wie das im Krankenhaus umgesetzt wird.

    Setzt sich da einer hin und kontrolliert jeden einzelnen Patienten? Oder macht das ein Programm?

    Vielleicht kann mir hier ja einer erzählen, wie so eine Verordnung im Krankenhaus umgesetzt wird.

    Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.

    Grüßchen,
    Tinchen