Hallo liebes Forum,
Patientin wurde wegen akuter Desorientierung auf unsere Stroke Unit verlegt, zur Person und örtlich ausreichend orientiert, zeitlich und siuativ desorientiert. Erinnerungslücken über mehrere Tage. Bei uns lief dann das Stroke- Programm (Monitoring,...) sowie zusätzlich EEG und LP (Ausschluss entzündliche Genese, amnestische epileptische Attacke). Wir haben uns dann trotz der > 24h Rückbildung (Erinnerungslücken) für eine TGA entschieden. Nun sagt der MDK, dass eine TGA formal kein SA-Äquivalent sei und somit die Voraussetzung für 8-981 nicht erfüllt sind. Wir sind uns nicht sicher, ob das tatsächlich so ist (immerhin G45- Einordnung, sowie Triggerung durch Komplexbehandlung B69E - B69D). Würden Sie dem MDK zustimmen oder haben Sie Argumentationshilfen für unseren Fall? Herzlichen Dank!