Beiträge von statron

    Hallo Herr Kollege,

    Danke für die Arbeit. Übrigens stehen in den Eigenschaften immer noch Ihre Daten drin. Der geneigte Downloader sollte seine eigen dort eintragen, wenn er die Vorlage letztlich außer Haus gibt, .... sonst ... ;-))))

    Aber - bei der Durchsicht ist mir aufgefallen, dass Sie u.a. in den Ziffern A.1.6.1, A.1.7 und B-2 mit anderen Reihenfolgen arbeiten. Kann es sein, dass Sie entweder die offizielle Vorgabe bewußt abwandeln (fänd ich durchaus gut und beabsichtige ich auch zu tun!) - oder aber ist Ihre Variante nicht auf dem neuesen Stand und dieser Umstand ist nicht bewußt???

    Ich habe meine gegrabberten PDF\'s Anfang April von http://www.vdak.de/krankenhaus/qs…richt_final.pdf sowie von http://www.vdak.de/krankenhaus/qs…etsberichtl.pdf

    Die von der AOK wiederum veröffentlichten Ausfüllhinweise decken sich mit den beiden vorgenannen Quellen: http://www.krankenhaus-aok.de/imperia/md/con…aetsbericht.pdf

    Wie sehen Sie das?

    Statron

    Nochmals nen Nachtrag von meiner Seite:

    Herrn Degenhardt sei zu danken!!! Wenn er gestattet in den Eigenschaften der Word-Datei das StxxxKH in Raxxx gegen das Eigene auszutauschen, dann ist das echt die genial-einfachste Lösung für alle die nach einer Ausgangsbasis suchen.

    Letztlich wäre es schön, wenn die Betreiber von MyDRG diese Word-Variante gleich auf der Startseite verlinken und damit allen googelnden Suchern anbieten würde.

    Damit könnte dann endlich mal gezeigt werden dass es auch ohne die unsinnige Abzocke von vorgenannten Unternehmen geht. Übrigens generiert das teure und aufwendig zu fütternde Programm von KTQ zum Schluss (also als einzigstes Ergebnis) auch NUR eine popelige Word-Datei. Der Berg kreißte und gebar einen Qualitätsbericht....

    Laßt uns lieber unsere CÄ in die Pflicht nehmen sich u.a. endlich aktiver an der \"Externen Qualitätssicherung nach § 137 SGB V\" zu beteiligen. Hier steckt die Arbeit => nicht im Bericht!

    Statron

    Hallo,

    würde empfehlen den Rummel und das Geschäft mit irgendwelcher Q.-Berichts-Software keinesfalls mitzumachen ... schon gar nicht das offizielle Progr. von KTQ (zu teuer, sehr umständliche Installation mit zig absolut schwachsinnigen Systemeingriffen - und eben nicht veränderbar und damit für den \"richtigen\" Q.-Bericht untauglich).

    Das ofizielle Gesetzes-Raster für den Q.-Bericht gibts überall als PDF im Internet. Ebenso die Ausfüllanleitung dazu. PDF-Grabber-Software findet sich kostenfrei (für Testphase völlig ausreichend) auch. => Damit alles nach WinWord saugen und dann genauso wie es vom Gesetzgeber vorgelegt ist eintippen. Vielleicht an der ein oder anderen Stelle eine Tabellenformatierung glatt ziehen und fertig ist der Lack! UND: Kost nix - lieber vom eingesparten Geld die Gage für den QMB erhöhen..... ;)

    Statron

    Hallo,
    In 1999 hat die 72.Gesundheitsministerkonferenz die Weichen für den heute hier diskutierten Qualitätsbericht entspr. SGB V § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 gestellt. Über die Aussagekraft kann man angesichts der neuerlichen Vereinbarungen über Art und Umfang (http://www.krankenhaus-aok.de/imperia/md/con…aetsbericht.pdf)
    leider nicht mehr diskutieren - Es werden vermutlich diejenigen KH, welche inhaltlich echte Aussagen machen möchte (z.B. Nachweise zu QS), den Q.Bericht mit Links und Querverweisen spicken/müssen.

    Aber erstaunlich ist der Gleichmut der Kollegen im Altenhilfebereich, die sich unter Rückzug auf fehlende Aussagen im SGB XI noch locker zurück lehnen. Der dortige §80 und die aktuelle Leistungsvereinbarungen mit den Kassen werden als ausreichende Antworten auf den GMK-Beschluss vorgeschützt.

    Wenn man aber die Beschlüsse der 72. GMK richtig liest (http://www.aqs.de/gmk/gmk_ziele.htm), dann gilt das Ziel einen Q.-Bericht zu veröffentlichen seit 01.01.2003 für ALLE Einrichtungen der Gesundheitswesens (Altenhilfe, Ärztpraxen,usw). Haben die Gesetzgeber hier eine 2-Klassen-QM-Gesetzgebung gebastelt?

    Fragt Statron