Beiträge von dschwinger

    Patn. mit Herz-Kreislaufstillstand, Zustand nach Reanimation und maschinelle Beatmung über Tubus. Zwei Extubationsversuche nach 26 und 75 Stunden scheitern, die Patient atmet spontan über den Tubus. Da es ihr insgesamt sehr schlecht geht, zunächst keine Tracheotomie. Ausbildung eines apallischen Syndroma mit vita minima auch noch 11 Tage nach Intubation, so dass man sich dann zur Tracheotomie entscheidet.
    Was zählt in diesem Fall zur Beatmungszeit hinzu? Nur bis zum 2. Extubationsversuch oder aber bis zur Anlage der permanenten Trachostomie?

    Die Kosten für eine solche Kapsel belaufen sich auf fast 600,00 €! Dazu kommt die Zeit für Auswertung der Bilder. Das Ganze läuft in eine stinknormale DRG für die Gastroskopie. Eingedenk der Tatsache, dass regelhaft vor der Video-Endoskopie eine Gastroskopie (hauptsächlich wegen der raschen Oesophaguspassage) durchgeführt wird, meist im Rahmen einer Tumor- oder Blutungsquelle-Suche eine Koloskopie hinzukommt, übersteigen hier ganz schnell die Kosten den Erlös!
    Wie kann die Kapsel-Endoskopie anders und für die untersuchende Einrichtung kostendeckend abgebildet werden?

    Die Durchführung einer Video-Kapselendoskopie wird derzeit wohl kaum adäquat vergütet. Kosten für eine Kapsel: fast 600,00 €. Läuft in eine ganz normale DRG für Gastroskopie!! Wie wird an anderen Kliniken verfahren, um nicht in die roten Zahlen zu gelangen. Muss ja wohl auch stationär durchgeführt werden, da ambulant gleich gar nicht bezahlt!?

    Seit 01.01.2004 wurde die ehemalige DRG C04Z in DRG C04A und C04B aufgesplittet. Nach meinem Verständnis werden mit der Abrechnung der DRG C04A auch die Kosten für ein Hornhauttransplantat abgegolten. Unser Chefarzt der Augenklinik ist der festen Überzeugung (weil er es so mitgeteilt bekommen habe!?), dass es eine gesonderte Abrechnungsmöglichkeit für die Horhhauttransplantate gibt (bzw. eine Zuschlagberechnung).
    Wer kann Klärung herbeiführen?