Guten Tag Herr Fuechsl, liebes Forum,
ich habe das INEK gebeten, mir diesen Fall noch einmal etwas näher zu erläutern.
Hier nun die Antwort:
(mit meinen Worten wiedergegeben,da kein Genehmigung zur Veröffentlichung)
1.
Das Koma gilt hier neben der Nierenproblemen als Komplikation anzusehen
( Manifestation ).
2.
Für die Kodierung der HD sind zunächst die Regeln für die Kodierung des Diabetes nicht wichtig.
3.
Die HD wird auch hier als diejenige Diagnose kodiert, die nach Analyse hauptsächlich für die Veranlassung des stat. Aufenthaltes verantwortlich war.
4.
Wichtig ist, ob eine Manifestation oder der Diabetes selbst ( Ätiologie ) im Vordergrund steht.
Zur Kodierung:
Nach Aussage des INEK muss vom Arzt entschieden werden, ob das diabetische Koma die stationäre Aufnahme veranlasst hat bzw. ob die Behandlung dieser Manifestation ( KOMA ) im Vordergrund stand.
Dann wäre an vierter Stelle .0 auch Hauptdiagnose (Abschnitt unter Beispiel 4 auf Seite 91 sei zu beachten). Nebendiagnosen dann entsprechend meines letzten Textabschnittes.
Steht nach Analyse des KH-Aufenthaltes jedoch die Grunderkrankung Diabetes als Aufnahmegrund im Vordergrund, so ist die Null als HD nicht zulässig.
Das INEK sagt auch, wenn der Diabetes im Vordergrund stehen würde ( entsprechend der Def. der HD ), dann handelt es sich hier um einen Diabetes mit multiblen Komplikationen, da neben der Nierenproblematik auch das Koma als Komplikation / Manifestation gilt. Hingewiesen wurde hier auf Beispiel 4,Seite 91,- die \"Anmerkung\"- beachten.
Wenn dem so wäre, also Diabetes im Vordergrund, dann ist die folgende Kodierung offensichtlich richtig ( meine Variante ).
HD: E11.71(ist hier Kreuzcode) ND: E11.01, E11.21 mit Sek.Code N08.3
( vierte Stelle .7, bedeutet mindestens 2 Komplikationen,- dies wäre mit Koma und Niere gegeben ).
Erfüllen zwei Diagnosen gleichzeitig die Definition zur HD, so ist vom Arzt diejenige auszuwählen, die für die Behandlung/Untersuchung die meisten Ressourcen verbraucht hat ( D002c, Seite 8 ).
Für die Kodierung der Nierenkomplikationen ist zu beachten, dass die Richtlinie für Nebendiagnosen ( D003b) erfüllt ist.
Das wäre wohl hier der Fall, so dass die Kodierung mit E11.21 als Primärcode und N08.3 als dazugehöriger Sekundärcode erfolgen kann.
Die Kodierung der -1- an fünfter Stelle bei allen E-Codes habe ich gewählt, da das Koma immer als entgleist gilt, und damit ( wie ich meine )einen direkten Bezug auf die E-Codes nimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen
Med. Dokumentar
Uni Düsseldorf