Beiträge von CoAu

    Hallo zusammen,
    in unserem Haus wirft sich immer wieder die Frage auf, wie kodiere ich richtig die Herzklappenerkrankungen. LT. ICD 10 sind rheumatische und nicht näher bezeichnete Herzklappenerkrankungen zusammenzufassen (z.B. I07.1 rheum. Trikuspidalklappenins. und die I05.1 rheum. Mitralklappenins. Diese wären jetzt unter der I08.1 zusammenzufassen). Unsere Problematik liegt bei der Kodierung der nichtrheum. Klappenins. bzw. bei der Ursache nicht näher bezeichnet. Wo sieht man da die Abgrenzung. Der MDK versucht uns regelmäßig die nichtrheumatischen zu streichen mit der Begründung, dass allein ein Echo nicht ausreicht um die Ursachen genau zu bestimmen, oder Eindeutig zu belegen das es nicht rheumatisch ist. Und die Klappen damit nicht näher bezeichnet wären und somit wieder zusammenzufassen sind.

    2. Frage: Nach unseren Information liegt beim MDK eine interne Dienstanweisung vor, dass er bei sämtlichen Gutachten mit Herzklappenerkrankungen eine Zusammenfassung vorschreibt. Ist diese Problematik auch in anderen Häusern bekannt?? Bzw, habt Ihr Erfahrung mit Klappenkodierung (nicht rheumatisch) die der MDK auch mal anerkennt?
    Lg. CoAu

    Uns ist in der Klinik folgendes Problem untergekommen. Patient kommt mit Zustand nach Fraktur des Orbitaboden zur Metallentfernung. Lt. Kodierrichtlienien 2004 ist die zugrundliegende Erkrankung (S02.3) als HD zu kodieren, die Metallentfernung (Z47.0) als ND. Als OPS Kode wurde andere OP an Kiefergelenk und Gesichtsschädelknochen (Entfernung Osteosynthesematerial / 5-779.3) kodiert. Der Grouper wirft bei dieser Fallkonstellation eine bewertete Fehler DGR (901Z)aus, obwohl es für diese Art von Entfernung eine spezielle DRG (die I23Z - Lokale Exzision und Entfernung Osteosynthesematerial außer an Hüftgelenk und Femur gibt). Nach dem Kalkulationsschema, dass mir zu dieser I 23Z voliegt, wurde diese DRG unter anderem auf 2003 Daten kalkuliert und dafür unter anderem die Z47.0 zu 27.43% als HD genutzt. Jedoch darf ich diese ICD als HD seit diesem Jahr nicht mehr nutzen. Jetzt mein Frage an euch, logisch wäre es nicht diese Fehler DRG abzurechnen, jedoch wenn ich streng nach Vorschrift gehe, muß ich dies tun.

    Nach unserem Ermessen müßte der komplette ICD Bereich der HNO (besonders der Gesichtsschädelbereich sowie der Kiefergelenksbereich) mit in der I23Z reingehören, denn ansonsten wird diese doch häufig vorkommenden Abrechnungskonstellation nicht richtig abgebildet, bzw. landet jedesmal eine höher Bewerte Fehler DRG.

    Hallo Leute!
    Uns ist in der Klinik folgendes Problem untergekommen. Patient kommt mit Zustand nach Fraktur des Orbitaboden zur Metallentfernung. Lt. Kodierrichtlienien ist die zugrundliegende Erkrankung (S02.3) als HD zu kodieren, die Metallentfernung (Z47.0) als ND. Als OPS Kode wurde andere OP an Kiefergelenk und Gesichtsschädelknochen (Entfernung Osteosynthesematerial / 5-779.3) kodiert. Der Grouper wirft bei dieser Fallkonstellation eine bewertete Fehler DGR (901Z)aus, obwohl es für diese Art von Entfernung eine spezielle DRG (die I23Z - Lokale Exzision und Entfernung Osteosynthesematerial außer an Hüftgelenk und Femur gibt). Nach dem Kalkulationsschema, dass mir zu dieser I 23Z voliegt, wurde diese DRG unter anderem auf 2003 Daten kalkuliert und dafür unter anderem die Z47.0 zu 27.43% als HD genutzt. Jedoch darf ich diese ICD als HD seit diesem Jahr nicht mehr nutzen. Jetzt mein Frage an euch, logisch wäre es nicht diese Fehler DRG abzurechnen, jedoch wenn ich streng nach Vorschrift gehe, muß ich dies tun. Habt Ihr ein Tip. Vielen Dank für euer Interesse