Original von PatKlein:
Liebe Kollegen,
nach Auskunft von Herrn Tuschen soll es so bleiben wie bisher.
Das bedeutet, dass bei Patienten, bei denen erstmals eine Dialyse bei terminaler Niereninsuffizienz durchgeführt wird und die gesamte Neueinstellung etc. stationär erfolgt, die Dialysen im Abteilungspflegesatz Nephrologie (oder Innere) einkalkuliert sind. Dafür müßte es dann eine eigene DRG inclusive der Dialysen geben. Die Z49.1 ist nämlich meiner Meinung nach die Diagnoseziffer für "erstmals Dialysierte", denn die Z99.1 ist ja die Diagnoseziffer für LZ-Dialysen.
Diese "meine" Meinung deckt sich aber nicht mit dem australischen Vorgehen, die für das, was bei uns in vielen Kliniken als "teilstationäre Dialyse" abgerechnet wird (allerdings mit bei uns Hauptdiagnose: chron. Niereninsuff. und Nebendiagnose: Dauerdialyse) die DRG L61Z haben: "Aufnahme zur Dialyse" allerdings unter der strengen Kombination "Day-case" und Z49.1 als HD. Sobald es kein Day-case mehr ist, kann auch die Z49.1 nicht als HD verschlüsselt werden.
Ich halte das Grouping für verhältnismäßig unproblematisch, wenn die Dialysen bei chronischen Dialysepatienten immer als Sonderentgelte abgerechnet werden (läßt sich wenigstens interpretatorisch aus dem Gesetzestext entnehmen und betont auf jeden Fall Herr Neumann von der AOK immer wieder). Da diese Dialysen in der Regel auch kalkulatorisch aus den stationären Krankenhauserlösen ausgegliedert sind (war auf jeden Fall in den beiden Häusern, in denen ich bisher im Controlling gearbeitet habe, immer der Fall), sind sie auch (bisher) nicht für die DRG-Erlöse einbezogen worden. Einbezogen wurden eigentlich nur die im Pflegesatz kalkulierten Dialysen (auf Intensiv zum Beispiel bei Multiorganversagen, bei akuter Niereninsuffizienz, übrigens auch bei Hyperkaliämie bei chronischen Dialysepatienten).
Das Problem ist, dass die Formulierung in der Bundespflegesatzverordnung etwas weit interpretierbar war: Dialysen konnten nicht extra abgerechnet werden, wenn die Hauptdiagnose einen direkten Zusammenhang mit der chronischen Niereninsuffizienz hatte. Das bietet ja leider einen breiten Korridor: ist die hyperkaliämie direkt Niereninsuff.assoziiert? das Lungenödem? die dekompensierte Hypertonie? Da würde ich ja noch denken: o.k.
Aber die Operation einer Nebenschilddrüse bei Hyperparathyreoidismus ist doch auch direkt dialyseassoziiert? Da muss aber die Dialyse schon deshalb exra abgerechnet werden, weil der patient auf der Chirurgie liegt, und im Pflegesatz Chrirugie natürlich kein Controller in Deutschland jemals Dialysen einkalkuliert hat. Und was ist mit der Schenkelhalsfraktur? klar: ein Dialysepatient mit einem sek. Hyperparathyreoidismus bricht sich natürlich häufiger den Schenkelhals und eigentlich ist das dann auch dialyseassoziiert. Und die KHK natürlich schon überhaupt, und die AVK sowieso, etc., etc..
Ich hatte gehofft, dass der neue Gesetzentwurf einfach klarer ist: bei Neudialysen hat es in der DRG kalkuliert zu sein, bei chron. Dialysepatienten wird es extra bezahlt. Punkt.
Leider findet sich im Gesetzestext wieder die Formulierung von früher: §2: "Nicht zu den Krankenhausleistungen nach Satz 2 Nr. 2 gehört eine Dialyse, wenn hierdurch eine entsprechende Behandlung fortgeführt wird, das Krankenhaus keine eigene Dialyseeinrichtung hat und ein Zusammenhang mit dem Grund der Krankenhausbehandlung nicht besteht. Also haben wir mit dem MDK wieder das gleiche Problem wie jetzt (wir haben hausintern mit unseren Kassen und dem MDK einen Katalog von Hauptdiagnosen festgelegt, wo die Dialysen nicht bezahlt werden und einen Katalog, wo die Dialysen bezahlt werden. Das war für alle sehr hilfreich und ich fand sowohl die Kassen als auch den MDK als sehr sachbezogen und pragmatisch.) Solche hausinternen Absprachen kann es unter DRG´s nicht mehr geben, denn so eine "Absprache" muss ja der Grouper "drin" haben. Ich vertraue da auf´s InEK, obwohl in Deutschland die L61Z sicher nicht eine der drei umsatzstärksten DRG´s sein wird, da wir im ambulanten Sektor ganz andere Dialysekapazitäten vorhalten als in Australien.
Tut mir leid, dass ich so langatmig bin, aber ich mache mir ziemlich viel Gedanken darüber. Bleibt der Gesetzestext so wie bisher, wird es für Dialysepatienten unter DRG´s schwer, sich die Gallenblase oder die Nebenschilddrüse oder die TEP operieren zu lassen, da Krankenhäuser den zu erwartenden administrativen Aufwand scheuen werden. Wir sind ein Krankenhaus mit über 20000 Dialysen, wir werden also viele dieser Patienten zwangsläufig bekommen, die dann in den Z-DRG´s schon ganz ordentlich teuer sein können (sogar unabhängig von der Dialyse, denn die Patienten sind ja in der Regel polymorbide). Naja, mal sehen, was das InEK dazu sagen wird, noch ist ja Zeit. Vielleicht wird ja auch der Gesetzestext vereinfacht, ich bin da ja ein optimistischer Rheinländer.
Schöne Grüße
Patricia
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Patricia Klein