Beiträge von Cyre

    Hallo,

    um das Gesagte von MedCo07 noch ein wenig zu übersetzen - Nein, Sie müssen bei einer Hybrid-DRG keine MBEG (Begründung für stationär) schreiben, da Sie denselben Erlös haben, ob der Patient nun am OP-Tag entlassen wird oder eine Nacht bleibt. Im Grunde haben Sie höhere Kosten bei gleichem Hybrid-Erlös.

    Erst wenn der Patient länger als 1 BT bleibt und damit aus der Hybrid-DRG wieder heraus fällt, müssen Sie ggf. begründen, wieso der Eingriff überhaupt stationär erfolgt ist und dann ggf. so lange im KH verbleiben musste.

    So aktuell unser Vorgehen. Ob die Kassen ggf. ab 1.5. - wenn dann auch die Hybrid-Rechnungen eintreffen - ggf. dennoch eine Begründung einfordern muss man sehen. Möglich ist ja Alles.

    Kleine Ergänzung noch: Kontextfaktoren für AOP-Katalog sind nicht deckungsgleich mit Kontextfaktoren Hybrid-DRG. ;)

    Mit lieben Grüßen aus Sachsen

    Cyre

    Hallo,

    kam der Patient am 3.2. mit der Problematik dann werden die Daten aus den beiden Aufenthalten zu einem Fall zusammen gefasst (bei aDRG wäre es eine Fallkopplung)

    Kommt der Patient später (nicht am selben Tag) wieder, dann sind es zwei getrennte Fälle. Einmal Hybrid, einmal "normale" DRG.

    Liebe Grüße aus Sachsen

    Cyre

    Liebe Forumsgemeinde,

    ich wende mich mit folgendem Problem aus dem IT-Bereich an Sie und muss zum Verständnis ein wenig ausholen.

    Nach internen Umstrukturierungsmaßnahmen gibt es in unserem Haus eine operative Ebene, mit der chirurgischen Station auf der einen Seite und der Gynäkologie auf der anderen Seite. Beide jeweils mit eigenen Stationsgrafiken im ORBIS sichtbar. Weiterhin befinden sich auf dieser Ebene 4 "ambulante Zimmer", welche sowohl chirurgisch als auch gynäkologisch belegt werden. Diese Zimmer sind auf beiden Stationsgrafiken sichtbar.

    Nun ist es allerdings so, dass die entsprechenden ambulanten Patienten nicht auf beiden Grafiken erscheinen, da sie aktuell entweder der Chirurgie oder der Gynäkologie (als amb. Fall) zugeordnet werden.

    Beispiel: amb. Zimmer 1 mit 2 chir. ambulanten Patienten, Zimmer 2 mit 2 gyn. Patienten, Zimmer 3 und 4 leer

    Ist die betreuende Schwester (oder ich als Fallbearbeiter) auf der chirurgischen Station im System angemeldet, sehe ich zwar Zimmer 1-4, aber nur die beiden Patienten in Zimmer 1, Zimmer 2 erscheint mir leer.

    Wechsel ich die Anmeldung auf die Gynäkologie, sehe ich die beiden Patienten in Zimmer 2, die Zimmer 1, 3 und 4 erscheinen leer.

    Ist in der praktischen Umsetzung natürlich äußerst umständlich und ab und an müssen auch die anderen Schwestern der Station wissen, dass in Zimmer 2 oder 3 noch Patienten sind.

    Gibt es eine Möglichkeit, die Patienten quasi beiden Stationen zuzuordnen bzw. "keiner Station", damit sie auf beiden Grafiken sichtbar sind? Sicherlich ist dieses Ausblenden aus Datenschutzgründen, aber dieses Hin- und Hermelden ist im Alltag echt hinderlich.

    Eine eigene "Station" für diese Ambulanzzimmer ist leider auch keine Lösung, da der Chefarzt alle seine Patienten auf einer Grafik sehen möchte, gleich ob stationär oder ambulant.

    Hat jemand eine Idee? Ich hatte gedacht vielleicht gibt es die Möglichkeit diesen Patienten als 2. Orgaebene "amb" oder dergleichen zuzuordnen und dieses "amb" dann sowohl auf der chirurgischen als auch gynäkologischen Stationsgrafik sichtbar zu machen.

    Ich hoffe es einigermaßen verständlich erklärt zu haben und bitte den langen Text zu entschuldigen.

    Grüße aus Sachsen

    Cyre

    Guten Morgen,

    anhand der erhaltenden Information wäre ich im ersten Anlauf auch bei Ihrer Kodierung. Wie fimuc schon schreibt, ist ggf. eine S72.- denkbar, da die Patientin gestürzt ist. Da Sie aber eine Histologie mit dem Nachweis der Knochenmetastase haben, wäre ich auch bei Ihrer HD.

    Bzgl. des geforderten Ressourcenverbrauches sehe ich die Operation mittels TEP als den höchsten Verbrauch an, selbst wenn die Primärtumorsuche noch 20 Tage gedauert hat. In einer Schulung hieß es einmal, dass die OP quasi immer den höchsten Ressourcenverbrauch darstellt ggü. Diagnostik. Sie brauchen das OP-Team (personelle Ressourcen), den Saal und das Material. Noch dazu die TEP, die ja auch ihren Preis hat. Also ich denke von der Seite her sind Sie safe.

    Aber wie wir ja alle wissen, sind die Argumentationen des MD manchmal ein wenig seltsam, sodass ich Ihnen ohne Glaskugel nicht bescheinigen möchte, dass Sie mit keinem Negativgutachten rechnen müssen.


    Liebe Grüße aus Sachsen

    Cyre

    Huhu,

    kann mich hierzu nicht hilfestellend äußern, da bei uns im Haus (scheinbar) nach dem Motto agiert wird - "Wir machen erst und schauen dann, was dabei raus kommt". Ein wirkliches Management gibt es nicht.

    Ich selbst bin hauptsächlich im stationären Bereich tätig, sodass ich keinen Überblick habe, wie viele der potentiellen Hybrid-DRG ggf. noch ambulant laufen. Ich habe in der Vergangenheit immer die Fälle auf den Tisch bekommen, die postoperativ mehr oder weniger Beschwerden hatten und deswegen stationär überwacht werden mussten.

    Ich würde aber entsprechend der Umsetzungvereinbarung davon ausgehen, dass bei den Hybrid "Alles" von Vorbereitung bis Nachsorge abgegolten ist und entsprechend kein "Nachbehandlungsschein" etc. greift. Kann hierzu ggf. nochmal mit unserer ambulanten Abrechnung sprechen, sobald irgendwann mal wieder ein Abteilungstreffen ansteht.

    Liebe Grüße

    Cyre

    Guten Morgen und Danke schon einmal für die Rückmeldung.

    Die Begründung ist natürlich logisch - manchmal sieht man einfach den Wald vor lauter Bäumen nicht. Irgendwie wäre es auch einfacher und logischer, wenn die OPS, welche in eine Hybrid-DRG münden, nicht mehr im AOP-Katalog stehen würden. Aber da ist dieses kleine Männchen weiter im Hinterkopf, dass nach einer Begründung schreit, wieso der Eingriff nicht ambulant gemacht wurde.

    Also zusammen gefasst - wenn es eine Hybrid-DRG wird, ist es faktisch egal, ob der Patient direkt nach dem Eingriff entlassen werden kann oder ggf. maximal 1 Nacht zur Überwachung bleibt. Eine Begründung ist nicht erforderlich, erst wenn man aufgrund einer längeren Verweildauer wieder die "normale DRG" ansteuert, korrekt?

    Und AOP mit EBM-Abrechnung ist nicht mehr zulässig, obwohl der OPS weiterhin im AOP-Katalog gelistet ist?

    Tut mir Leid für die vielen Nachfragen, aber ich werde hier im Haus ziemlich allein gelassen mit dem Thema. Die "Schulung" dazu stammt aus Oktober 2023, da war ja noch weniger klar und geregelt als jetzt. X/


    Liebe Grüße und Danke für den Erfahrungsaustausch

    Cyre

    Guten Tag,

    ich habe auch eine Frage zu den Hybrid-DRG, vorrangig bei uns die Leistenhernien-OPs. Grundsätzlich ist (war?) das ja ambulantes Potential mit der Maßgabe bei stationärer Durchführung entsprechend Kontextfaktoren zu liefern. (postoperative Komplikationen in der Mehrzahl der Fälle) Bisher war das dann die DRG mit 1 BT.

    Nun landen dieselben Fälle in der Hybrid-DRG. Waren ambulant geplant, mussten aber aufgrund postoperativer Beschwerden eine Nacht stationär verbleiben. Muss ich für diese nun auch eine Begründung liefern, oder entfällt dies weil ja Hybrid grundsätzlich ambulant oder stationär erbracht werden kann? So ganz erschließt sich mir der Schuh noch nicht.

    Herzlichen Dank für Erleuchtung.

    Cyre

    Hallo Kodiak,

    Danke für die Rückmeldung - das hat man nun davon, wenn man keine Alphabetik mehr zur Verfügung gestellt bekommt. Dann werde ich wohl die T83.4 wählen. Damit lande ich zwar genauso wie bei der N99.8 in einer "Fehler-DRG", aber dann ist es vielleicht auch einfach so.

    Ich danke für die Hilfestellungen und kodiere jetzt T83.4 in Kombination mit der Naht (5-706.0)

    Liebe Grüße aus Sachsen

    Cyre