Beiträge von Cyre

    Guten Tag,

    auch wenn es schon ein wenig her ist möchte ich gern auch meine Erfahrung teilen.

    Wir haben ein durch den Krankenhaushygieniker ausgegeben "speziellen" Dokumentationsbogen zur Dokumentation des Mehraufwandes bei MRE und nMRE. Dieser wird grundsätzlich vom MD akzeptiert. Streitpunkt war immer mal die Schlussdesinfektion und die Reinigung nach Untersuchungen. Fälle, in denen der OPS erlösrelevant wird werden vor der Freigabe durch die Hygiene-Fachkraft geprüft und ggf. fehlende Unterschriften eingeholt. In einem Fall wollte der MD den Nachweis, mit welchen Mitteln die Schlussdesinfektion durchgeführt wurde. Grundsätzlich haben wir in den letzten Jahren kaum Probleme (außer bei eigener Schlampigkeit) :)

    Liebe Grüße aus Sachsen

    Cyre

    Guten Morgen stei-di,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Grundsätzlich vertrete ich diese Auffassung auch. In diesem konkreten Fall bin ich nur der Meinung, dass die Rückweisung durch die Kasse ja nicht berechtigt war, da eben keine formale Auffälligkeit vorlag. Böse gesagt könnte die KK ja erst einmal jede Rechnung abweisen in der Hoffnung, das KH bemerkt das nicht. :evil:

    Aber gut, es ist jetzt auch kein Weltuntergang die Unterlagen bereit zu stellen. Ich hatte mich nur ein wenig "geärgert", lag aber vielleicht auch am Freitag und den Temperaturen.

    Ihnen einen schönen Wochenstart und vielen Dank.

    Grüße aus Sachsen, Cyre

    Liebe Forumsgemeinde,

    ich hoffe, ich habe jetzt nicht ein bereits bestehendes Thema übersehen.

    Folgender Sachverhalt - Wir haben am 10.12.24 eine Rechnung mit der DRG G24C versendet. Es handelt sich um eine operative Versorgung einer Rezidiv-Leistenhernie mittels TAPP. Die KK hat am 13.12.24 die Rechnung per Konverter zurückgeschickt mit der Frage nach stat. Behandlungsnotwendigkeit. Aufgrund der Rezidiv-Hernie ist es aber kein Eingriff aus dem AOP-Katalog.

    Leider ist diese Rechnungsrückweisung lange unbemerkt geblieben, sodass erst am 19.6. die Rechnung wieder los geschickt wurde mit einer kurzen MBEG, dass die Rückweisung aufgrund fehlender Listung im "AOP-Katalog" nicht gerechtfertigt war.

    Nun habe ich natürlich eine MD-Prüfung vom 26.06.2025.;)

    Frage: Habe ich eine Chance mich gegen die Prüfung zu wehren, da die Rechnungslegung ja eigentlich am 10.12. erfolgt ist und formal korrekt war. Die Rückweisung der Kasse entbehrt ja jeglicher gesetzlicher Grundlage, oder? Damit wäre die Prüfung jetzt ja weit nach den 4 Monaten?

    Danke für das Schwarmwissen (gern auch mit stichhaltigen Argumenten für die Argumentation bei der KK) und ein schönes, sonniges Wochenende

    Liebe Grüße, Cyre

    Hallo M. Klink,

    Sie schreiben, dass Sie "zwei SOFA Score" Kriterien hatten. Das klingt für mich verdächtig nach den alten SIRS-Kritieren, die früher einfach zur Kodierung der Sepsis heran gezogen wurden. Nach "neuer" Definition müssen Sie wie bereits geschrieben wurde eine Veränderung des SOFA-Score von mind. 2 Punkten nachweisen. Da meist dieser Score nur regelhaft auf einer ITS erbracht wird (zumindest bei uns), leitet sich daraus die "Behandlung auf einer ITS" ab. Natürlich steht dies nicht eindeutig gefordert, aber bei einer Lebensbedrohlichkeit sollte doch eine Intensivtherapie erfolgen.

    Ich vermute, dass sich daran die Geister stören.

    Liebe Grüße aus Sachsen, Cyre

    Guten Tag,

    ich habe einen ähnlichen Fall, bei dem im Gutachten die perforierte Appendizitis strittig gestellt wird, obwohl der histologische Befund eindeutig von Perforation spricht. Hier wird zum Einen vom Gutachter argumentiert, dass der OP-Bericht keine Perforation beschreibt (qualitativ ist der OP-Bericht wirklich dünn) und eben kein zusätzlicher Aufwand besteht.

    Ich habe das Ding schon durch das Erörterungsverfahren gezogen und aktuell prüft die Kasse eine Klageeinleitung, da wir uns nicht einigen konnte. Ich war aber auch nicht bereit vom histologischen Befund abzuweichen.

    Also ja, die momentane Tendenz scheint in die Richtung zu gehen, dass eine Perforation keinen zusätzlichen Aufwand gemacht hat und deswegen nicht zu kodieren sei.:rolleyes:

    Grüße aus Sachsen

    Cyre

    Hallo zakspeed,

    wir haben in den seltenen Fällen, in denen die MBEG als nicht ausreichend begründend aufgefasst wurde von der Kasse einen Falldialog eröffnet bekommen. Sie könnten in dem Fall auch selbst zum Falldialog auffordern. Ansonsten sehe ich keine Rechtsgrundlage für die Kasse die Rechnung einfach abzuweisen und Rechnungs-/MBEG-Ping-Pong zu spielen. Sie haben die verpflichtende MBEG geliefert, wenn die Kasse weiterhin Zweifel hat steht ihnen der Falldialog oder eine MD Prüfung zur Verfügung. Rein rechtlich muss die Rechnung ja innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungstellung beglichen werden. Wenn Sie diese mit MBEG angeliefert haben sind Sie Ihrer Verpflichtung nachgekommen und ich denke bei weiterer Sturheit der Kasse stünde der Klageweg offen.

    Liebe Grüße aus Sachsen

    Cyre

    Guten Morgen,

    wir haben das Spielchen auch mit einer bestimmten Kasse, alle anderen akzeptieren die Pflegeentgelte auch bei im FD gekürzten Tagen. Die Kasse beruft sich darauf, dass in der PrüfVv nur davon gesprochen wird, dass im Rahmen des MD-Verfahrens die Pflegeentgelte unberührt bleiben und der Falldialog eben kein MD-Verfahren ist. Für mich ist das Krümelkackerei und kann so sicherlich nicht die Intention gewesen sein. Zumal die Fälle vollkommen willkürlich mal gekürzt werden und mal nicht .

    Ich bin jetzt auch dafür genau mit dieser Kasse eben keine Falldialoge mehr durchzuführen ...

    Liebe Grüße aus Sachsen.

    Hallo,

    genau dies war ja auch mein Knoten im Kopf - Fall 1+2 wollte ich mit 3 koppeln. Aber es beruhigt, dass ich nicht allein diesen Denkfehler hatte.

    Liebe Grüße in die Forums-Gemeinde

    Cyre