Hallo,
ich muss das Thema noch einmal hoch holen, da ich aktuell ein Negativgutachten bzgl. Adhäsiolyse bei Sigmaresektion im Zustand mehrerer Sigmadivertikultiten habe, obwohl im OP-Bericht der zusätzliche Aufwand bei ausgedehnten Verwachsungen für meine Begriffe gut beschrieben ist.
Der Gutachter argumentiert, dass die Adhäsiolyse der Freipräparation des OP-Gebietes dient und damit unversichtbar und nicht gesondert zu kodieren ist und beruft sich auf das BSG Urteil vom 18.09.2008 (AZ: 133 KR 15/07 R) - Wenn ich dieses suche geht es da aber thematisch um einen Linksherzkatheter? Oder bin ich auf einen Freitag nach einer heißen Diskussion mit meinem Chefarzt nicht mehr in der Lage korrekt zu lesen?
Ich bitte um Denkanstöße. Vielen Dank und liebe Grüße aus Sachsen
Cyre