Beiträge von Cyre

    Hallo,

    also ich habe heute mit einer freundlichen Kassenmitarbeiterin telefoniert, weil wir nun vermehrt Rechnungen mit dem Hinweis zurück geschickt bekommen, dass die B-Kode eben nicht an einen A-Kode dran gehangen werden dürfen (siehe Fragestellung oben)

    Die Dame erklärte mir, dass das ja vom DIMDI kommt (ich nehme an, sie beruft sich auf die Kodebezeichnung bei den B-Kode "in anderen Kapiteln klassifiziert"). Als ich ihr dann erklärte, dass der Kode aber obligat anzugeben ist, meinte sie, dass sie jetzt nicht sagen kann, wo ich den Code anhängen soll, aber eben nicht an den A-Kode denn dies sei ein Kodierfehler!?(

    *durchatme* Gut, dann hänge ich zukünftig die Keime eben an einen Z-Kode, um nicht mehr fehlerhaft zu kodieren - oder sollte ich diese Frage mal beim DIMDI stellen ? :/

    Grüße

    (aber aus den Antworten hier schließe ich, dass andere Häuser nicht das Problem mit den zurückgewiesenen Rechnungen haben?)

    Hallo,

    ich würde gern einmal die Meinung der Forums-Gemeinde hören, da ich jetzt vermehrt (durch MDK in anderem Bundesland) auf das Problem stoße, dass uns Rechnungen zurückgewiesen werden bzw. wir Negativgutachten erhalten, weil ein B-Kode an einem A-Kode hängt (bsp. Bakteriämie durch Streptococcus agalactiae - A49.1 mit B95.1!)

    Hier argumentiert die Kasse, aber auch die Gutachter, dass bei den B-Kodes ja "als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind" steht und diese somit nicht zusammen mit A-Kode (da im gleichen Kapitel enthalten) kodiert werden dürfen. Soweit logisch. Nun bin ich aber per DKR verpflichtet den Keim anzugeben. Hänge ich diesen dann an einen R-Kode (auffälliger MIBI-Befund) oder an einen Z-Kode (Keimträger), nur um ein anderes Kapitel zu wählen?

    Ich habe in den Widersprüchen bereits um Klärung gebeten, wie wir solche Konstellationen MDK- und DKR-konform kodieren sollen, die Antworten stehen aber noch aus.

    Kennt jemand diese Argumentation oder wie wird mit dem "Problem" in anderen Kliniken umgangen? Im Endeffekt ist ja schnuppe, wo der B-Kode dran hängt, den Schweregrad nimmt er ja ggf. mit.

    Liebe Grüße aus Sachsen

    Cyre

    Hallo,

    vielen Dank für die Rückmeldung. Bei den Gefäßen habe ich noch so meine Probleme bei der Kodierung, aber heute morgen ist mir bzgl. des ICD noch die T81.2 eingefallen.

    Sonst vermeide ich eigentlich die T-Kodes und halte mich lieber an die S-Kodes mit dem Zusatz Y69!, allerdings in diesem Fall habe ich ja nicht wirklich einen spezifischen Kode für die Veletzung der V. obturatoria, sodass mir die T81.2 fast plausibler erscheint als S35.88? (Und ja, ich würde gern mein CCL retten ;))

    Grüße

    Hallo liebe Forums-Gemeinde,

    ich habe sicherlich eine leichte Frage, komme aber mit ICD-Alphabetik bzw. Systematik nicht weiter.

    Bei meinem Fall wird intraoperativ die Vena obturatoria verletzt und durch den hinzugerufenen Chirurgen legiert. Wird dies korrekt mit der S35.5 (da die Vene in die V. iliaca mündet) oder S35.88 oder (anderer Code) kodiert? Die S35.5 ist DRG-relevant, deswegen meine Frage.

    Wenn mirjemand gleich noch den passenden OPS liefert ... Danke.

    Liebe Grüße aus Sachsen

    Cyre

    Hallo,

    hier sehe ich aber eher das Problem, dass die Patientin auf Aufnahme gedrängt hat und deswegen der eigentliche VST-Termin zur stationären Aufnahme wurde. Dass dann die geplante Operation aufgrund eines Notfalles verschoben werden musste ist ärgerlich, aber diesen Fall hätte ich niemals geklagt. Ein Belegtag halte ich für nachvollziehbar.

    Grüße aus Sachsen

    Hallo Xerete,

    wenn Sie die Chronizität (> 3 Monate) mit alten Werten nachweisen können und jetzt eine GFR von 18 haben, dann ist dies mit N18.4 bei entsprechendem Aufwand (ND) zu kodieren.

    Auch ich kenne die Argumentation das jeweilige Stadium müsste seit mindestens 3 Monaten bestehen, um kodiert werden zu können, dies entbehrt meines Wissens aber jeglicher stichhaltiger Argumente.

    Liebe Grüße aus Sachsen

    Hallo medman,

    mir ging es um die Kodierbarkeit des AV-Blocks II°. Hier fällt mir die Argumentation bzgl. Aufwand ein wenig schwer, weil das Problem ja eigentlich mit dem HSM behoben ist, oder nicht?

    @ Frau Dr. Klapos

    Vielen Dank für die Ergänzung. Nun stellt sich mir die Frage, ob der durchgeführte Aufwand (EKG, Echos, SM-Kontrolle) als Argumentation für die Kodierung der I44.1 dienen, wenn ich Z95.0 ja sowieso anzugeben habe. Mir fehlt ein wenig die medizinische Basis um dies überzeugend differenzieren zu können.

    @ Herrn Horndasch

    Natürlich erfolgt die Kodierung unter Beachtung der DKR, dies wollte ich gar nicht infrage stellen. Aber bei den Z-Kodes (den gängigen, die gefühlt jeder Patient auch in der Grund- und Regelversorgung hat - Z92.1. Z92.2, Z95.5 etc.) prüfe ich nicht jedes Mal den wirklichen Aufwand.

    Bsp. Patient ist wegen akuter Zystitis stationär, erhält Antibiose und ist bekannter HSM-Träger. Dann fliegt die Z95.0 auch in den Datensatz, auch wenn im konkreten Aufenthalt mir der Aufwand für die Z95.0 im Sinne der DKR nicht ersichtlich ist.

    Mag vielleicht nicht wirklich konform sein, macht aber auch keine Probleme.

    Nun muss ich mir nur noch die Formulierung für mein Widerspruch einfallen lassen, um die ND AV-Block Grad 2 im konkreten Fall durch zu bekommen.

    Vielen Dank.

    Hallo Herr Horndasch,

    vielen Dank für die Erklärung. Ich hatte blöderweise. I44.1 und die Z95.0 kodiert, aber dies kann man ja im Widerspruch korrigieren. Muss ehrlich zugeben, dass ich die Erläuterungen zu den Kapiteln bisher immer nicht wirklich beachtet habe, aber das sollte ich vielleicht in Zukunft einmal tun. Die Z-Kodes fliegen so schnell einfach mit in den Datensatz, da sie eh nicht erlöswirksam sind und den Fall aber schöner für die Kasse abbilden. (Patient ist alleinlebend und stark "beeinträchtigt" etc.)