Hallo,
also ich habe heute mit einer freundlichen Kassenmitarbeiterin telefoniert, weil wir nun vermehrt Rechnungen mit dem Hinweis zurück geschickt bekommen, dass die B-Kode eben nicht an einen A-Kode dran gehangen werden dürfen (siehe Fragestellung oben)
Die Dame erklärte mir, dass das ja vom DIMDI kommt (ich nehme an, sie beruft sich auf die Kodebezeichnung bei den B-Kode "in anderen Kapiteln klassifiziert"). Als ich ihr dann erklärte, dass der Kode aber obligat anzugeben ist, meinte sie, dass sie jetzt nicht sagen kann, wo ich den Code anhängen soll, aber eben nicht an den A-Kode denn dies sei ein Kodierfehler!
*durchatme* Gut, dann hänge ich zukünftig die Keime eben an einen Z-Kode, um nicht mehr fehlerhaft zu kodieren - oder sollte ich diese Frage mal beim DIMDI stellen ?
Grüße
(aber aus den Antworten hier schließe ich, dass andere Häuser nicht das Problem mit den zurückgewiesenen Rechnungen haben?)