Beiträge von Cyre

    Guten Tag liebe Gemeinde,

    ich benötige Hilfe bei der Verschlüsselung des folgenden Falles und habe leider nichts zutreffendes im Forum gefunden.

    Patientin kommt zur "Scheidenkorrektur" bei Erosion des TVT-Bandes (10/2019). Im OP-Bericht heißt es nur "Mobilisieren der Scheidenschleimhaut. Wundverschluss mit 3 Einzelkopfnähten." Die Erosion ist unterhalb der Urethra, ca. 4x3 mm groß

    Als HD bin ich erstmal bei der N99.8 gelandet. Als OPS hat mir der Arzt 5-702.1 kodiert. Aber da wurde doch Nichts exzidiert?

    Ich war jetzt irgendwie bei Naht der Vagina, 5-706.0 - lande damit aber in der 802D.

    Ich bitte um Hilfe.

    Vielen Dank aus Sachsen

    Cyre

    Guten Morgen,

    zu Ihrer 1. Frage. Ja, Sie interpretieren den Sachverhalt korrekt. Eine SIRS mit Organkomplikation kann zusätzlich zur Sepsis bestehen, ohne Organkomplikation ist dies nicht mehr möglich. (früher war eben SIRS-Kriterien erfüllt = Sepsis)

    zur 2. Frage:

    Hier müssen ggf. Fachkollegen meine Einschätzung revidieren, aber ich sehe es so: Die =O08.0 beschreibt den Zustand nach einem Abort. Also beispielsweise Aufnahme aktuell mit Zeichen der Sepsis bei bekanntem Abort vor z.B. 3 Tagen (nicht im aktuellen Aufenthalt). Dann ist die O08.0 HD in diesem Fall (analog Beispiel 1)

    Wenn Sie im aktuellen Fall die Abortbehandlung durchführen und hieraus aus der begleitenden Infektion eine Sepsis erwächst, so wäre dies entsprechend dem ICD unter O03.- -O07.- mit inkludiert. ("Mit Zuständen, die unter O08.0 aufgeführt sind)

    Entsprechend der DKR könnten Sie die O08.- als ND mit angeben, wenn die Kodierung dadurch genauer wird. Hier lässt sich aber sicherlich mit dem MD streiten, ob es wirklich genauer wird oder eine unzulässige Doppelkodierung ist. ("Infektion des Genitaltraktes" ist ja nicht gleich Sepsis )

    > Wobei man hier ehrlicherweise sagen muss, dass O08.0 ja auch "Infektion des Genitaltraktes ..." heißt also ebenso wie die .0 unter den entsprechenden Abort-Kodes. Ein Mehr an Information erhalten Sie hierdurch nicht (anders als im Beispiel 4, da dort ja bei der HD "sonstige und nicht näher bezeichnete Komplikationen" gewählt wurden und hier die O08 mit "Schock" dies in der Tat näher bezeichnet.)


    Ich hoffe mich einigermaßen verständlich und korrekt ausgedrückt zu haben.

    Freundliche Grüße aus Sachsen

    Cyre

    ^^

    Also doch nicht eindeutig.

    Ich möchte wirklich keine Grundsatzdiskussion anfachen, nur aufzeigen, dass eben 9 Jahre, 9. Lebensjahr und dergleichen eben doch unterschiedlich interpretiert wird. (bis zum xx. Geburtstag)

    Mein Sohn ist z.B. 2 Jahre (genau 2 Jahre, einige Monate und paar Tage), befindet sich also im 3. Lebensjahr, da er demnächst seinen dritten Geburtstag feiert.

    Deswegen - in den Zitaten oben heißt es einmal "9 Jahre" und einmal "9. Lebensjahr". Für mich 2 verschiedene Paar Schuhe.

    Grüße

    Och, ich sehe da dennoch Potential - Ist das jetzt bis zum 9. oder bis zum 10. Geburtstag? Ist "9 Jahre" = 9. Lebensjahr?

    Wir hatten die Diskussion hier damals im Haus, weil Schwestern es anders interpretiert haben als Anmeldung, als Kodierkräfte, als Kassenmitarbeiter (damals noch "problemlose" Aufnahme von Kindern bis zum 7. Lebensjahr)

    Von daher - wo man will wird es immer Diskussionsmöglichkeiten geben. ;)


    Liebe Grüße aus Sachsen

    Cyre

    Guten Morgen,

    meine urologisch-tätige Zeit ist zwar schon ein paar Jahre her, aber im zweiten Aufenthalt ist der Nierenstein HD, da sie diesen aus dem Nierenbecken extrahieren. (Salopp gesprochen wäre es seltsam einen Ureterstein aus dem Nierenbecken zu fischen)

    Zur Abbildung des Aufwandes im 2. Fall ist es ja unerheblich, ob der Stein vorher im Ureter lag und nach oben geschoben wurde oder direkt in der Niere gewesen wäre.

    Liebe Grüße aus Sachsen

    Cyre

    Guten Morgen,

    wir haben das als Grund- und Regelversorger auch eher selten, kommt aber notfallmäßig schon einmal vor. Ich hatte zuletzt auch einen Fall, bei welcher die KK einen Nachweis über die Bluterentgelte haben wollte - sinngemäß das was bei Ihnen gefordert wird.

    Ich hatte mich dann freundlich nach der Rechtsgrundlage dieser Anforderung außerhalb einer MD-Prüfung oder eines Erörterungsverfahrens gefragt und da war die Mitarbeiterin sprachlos. Sie fordern das schon immer an und ich wäre die Erste, die da nachfragt. Tja. Trotzdem konnte sie mir da nichts rechtssicher eine Auskunft geben, sodass ich auf die Möglichkeit einer MD-Prüfung verwiesen habe, bei welcher ich selbstverständlich die entsprechenden Nachweise beifügen kann.

    Gesagt, getan und AWP vor knapp vier Wochen abgerechnet.

    Liebe Grüße aus Sachsen

    Cyre

    Ich könnte mir nur vorstellen, dass für den MD um 20 Uhr des 27.3. ein neues 24-Stunden-Intervall beginnt, welches sie aber aufgrund der Verlegung nicht "abschließen" konnten. Ansonsten sehe ich da beim besten Willen keine Auffälligkeit.

    Aber vielleicht können ja Kollegen einer anderen Stroke einen Denkansatz bringen ?(

    Guten Morgen,

    ohne mit der Thematik näher befasst zu sein würde ich rein aus dem Wortlaut heraus streng den Ablauf von 24 Stunden annehmen. Also bsp. Aufnahme / Beginn an Tag 1 um 5:33 Uhr, dann 24 Stunden-Intervall bis Tag 2 5:32 Uhr.

    Würde am letzten Tag bedeuten, der fällt weg, da ja da keine 24 Stunden mehr erreicht werden können.

    Liebe Grüße aus Sachsen

    Cyre

    Guten Morgen,

    diese Thematik haben wir aktuell auch mit einer bestimmten Kasse. Problem ist, dass in der Gesetzgebung wirklich nur von der MD-Prüfung die Rede ist, bei welcher kein Pflegeentgelt gekürzt werden muss. Wir haben den Sachverhalt aktuell beim Rechtsanwalt wohl zur Klärung, haben da aber noch keine Rückmeldung erhalten.

    Meiner Meinung muss es auch für Falldialoge gelten, ansonsten brauchen wir ja auch keine mehr durchführen. Das wollte ich dem netten Kassenmitarbeiter schon so mitteilen, bin aber von meiner Vorgesetzten zurück gepfiffen worden. Wegen der "guten Zusammenarbeit und so" X/

    Mit lieben Grüßen

    Cyre