Guten Morgen,
zu Ihrer 1. Frage. Ja, Sie interpretieren den Sachverhalt korrekt. Eine SIRS mit Organkomplikation kann zusätzlich zur Sepsis bestehen, ohne Organkomplikation ist dies nicht mehr möglich. (früher war eben SIRS-Kriterien erfüllt = Sepsis)
zur 2. Frage:
Hier müssen ggf. Fachkollegen meine Einschätzung revidieren, aber ich sehe es so: Die =O08.0 beschreibt den Zustand nach einem Abort. Also beispielsweise Aufnahme aktuell mit Zeichen der Sepsis bei bekanntem Abort vor z.B. 3 Tagen (nicht im aktuellen Aufenthalt). Dann ist die O08.0 HD in diesem Fall (analog Beispiel 1)
Wenn Sie im aktuellen Fall die Abortbehandlung durchführen und hieraus aus der begleitenden Infektion eine Sepsis erwächst, so wäre dies entsprechend dem ICD unter O03.- -O07.- mit inkludiert. ("Mit Zuständen, die unter O08.0 aufgeführt sind)
Entsprechend der DKR könnten Sie die O08.- als ND mit angeben, wenn die Kodierung dadurch genauer wird. Hier lässt sich aber sicherlich mit dem MD streiten, ob es wirklich genauer wird oder eine unzulässige Doppelkodierung ist. ("Infektion des Genitaltraktes" ist ja nicht gleich Sepsis )
> Wobei man hier ehrlicherweise sagen muss, dass O08.0 ja auch "Infektion des Genitaltraktes ..." heißt also ebenso wie die .0 unter den entsprechenden Abort-Kodes. Ein Mehr an Information erhalten Sie hierdurch nicht (anders als im Beispiel 4, da dort ja bei der HD "sonstige und nicht näher bezeichnete Komplikationen" gewählt wurden und hier die O08 mit "Schock" dies in der Tat näher bezeichnet.)
Ich hoffe mich einigermaßen verständlich und korrekt ausgedrückt zu haben.
Freundliche Grüße aus Sachsen
Cyre