Beiträge von Cyre

    Guten Tag,

    vielleicht kann Ihr KIS-Anbieter einmal bei Dedalus (ORBIS) nachfragen, wie die Implementierung funktioniert. :evil:

    Tut mir Leid - ich kann leider nicht weiter helfen. In unserem KIS lässt sich über den MDK-Manager im Vorgang der Dokumentationsbogen erzeugen und die bekannten Felder sind sogar vorausgefüllt. Ich könnte Ihnen einen Blanko-Bogen als pdf drucken, aber dies hilft Ihnen ja leider nicht weiter.

    Mit lieben Grüßen aus Sachsen

    Cyre

    Hallo,

    muss mich da leider Herrn Horndasch anschließen - wenn es keine medizinischen Gründe gegen eine Entlassung am Nachmittag des Vortrages gab, dann sieht es schlecht aus. Wenn der Patient "nur der Bequemlichkeit halber" noch eine Nacht geschlafen hat ... schwierig.

    Natürlich kenne ich das selbst aus dem Klinikalltag - Visite ist eben morgens, welche Uhrzeit kann dem Patienten noch zugemutet werden? Wir hatten mal bei einer Vor-Ort-Begehung des MDK die Aussage, dass auch eine Entlassung um 22 Uhr noch möglich ist.

    Freundliche Grüße aus Sachsen

    Cyre

    Guten Tag die Herren Horndasch und rokka (hoffe nicht falsch gegendert zu haben!),

    erstmal Danke für die Rückmeldungen. Bzgl. DIC-Score werde ich nochmal Kontakt mit den Ärzten aufnehmen, da bin ich leider nicht so firm. Ansonsten wollten wir mit Chef- und Oberarzt noch einmal brainstormen - und ich hierzu die geballte Kompetenz der myDRG-Gemeinde ins Feld führen.

    Nein, Spaß beiseite. Ich bin wirklich unsicher, unsere Ärzte bzgl. DRG auch nicht alle sattelfest und grundsätzlich ist die Haltung eher "ja keine Auffälligkeit bei der Kasse produzieren und ein Negativgutachten kassieren"

    Von daher

    .. na da hat sich doch die PrüfVv doch schon mal für jemanden gelohnt... - Sorry ;)

    Stimmt leider.

    Aber zumindest den DIC-Score können wir ja - wenn vielleicht auch nicht aktuell, aber für zukünftige mögliche Fälle - ins Feld führen.

    Herzlichen Dank und heiße Grüße aus dem östlichen Sachsen

    Cyre

    Hallo liebes Forum,

    ich benötige Hilfe bei der möglichen Kodierung einer Verbrauchskoagulopathie (D65.1). Kurz zum Fall:

    Patn. mit Karzinom des Kolon ascendens mit Hemikolektomie re. und Ileotransversostomie, im Verlauf Anastomoseninsuffizienz mit Re-OP und später massive rektale Blutabgänge und Wiederaufnahme auf ITS.

    Hier dann neben Erys die Gabe von PPSB, Fibrinogen, Konakion und Tranmexansäure - im ITS-Verlauf steht "Gerinnungsproblematik mutmaßlich durch Verbrauch"

    Bisher habe ich eigentlich fast "standardmäßig" die D68.4 kodiert - nun hatte ich vor Kurzem ein Gespräch mit dem OA der ITS, weil ich in einem Leitfaden zur Sepsis bei der Gerinnungsstörung den Verweis auf die D65.1 gelesen habe und mir erklären lassen habe, was eigentlich eine Verbrauchskoagulopathie ist.

    Nun zum Problem: Mit der D65.1 switcht die DRG massiv (Ich weiß, das sollte nicht der Blickpunkt sein, aber bei einer dann garantierten MD-Prüfung wollen wir schon sattelfest sein). Der CA der ITS ist sich unsicher, ob unsere Dokumentenlage die Kodierung belegt - das Labor spricht wohl nicht dafür.

    Reicht hier der geäußerte Verdacht des Intensivmediziners und die Gabe der entsprechenden Mittel zur Kodierung? Müsste bei einer MD-Prüfung zwingend das Labor vorgelegt werden bzw. womit würde sich die Verbrauchskoagulopathie belegen lassen? Aufgrund der Strafzahlungen wollen wir hier keinen Versuch auf gut Glück starten, auf der anderen Seite können wir mehrere tausend Euro auch nicht einfach verschenken, nur weil wir falsch kodiert haben.

    Für Ratschläge, Hinweise oder Korrekturen - weil ich auf dem vollkommen falschen Dampfer bin, bin ich sehr dankbar.

    Und der Vollständigkeit-halber: Die Patientin wurde am Folgetag koloskopiert und hatte nur noch eine leichte Blutung aus der Anastomosenstelle - vermutlich wurde die Gerinnung also ganz gut abgefangen.

    Mit lieben Grüßen und dem besten Dank für jede Rückmeldung

    Cyre

    Hallo,

    also bei uns schicken die Kassen teilweise wie davor auch die Rechnung fehlerhaft zurück mit der "Bitte" entsprechende Kontextfaktoren zu liefern bzw. Begründung wieso nicht ambulant. Die dann nachträglich verfasste MBEG wird akzeptiert oder ggf. ein Falldialog eingeleitet.

    Bei uns ist der Großteil der Fälle, welche amb. Potential besitzen, im Nachhinein begründet (also Kreislaufschwierigkeiten, postoperative Komplikationen im weitesten Sinne) Diese werden / sollen im Aufnahmesatz bereits mit übermittelt. Ich habe mir aber angewöhnt jetzt trotzdem "zusätzlich", spätestens wenn ich den Fall kodiere eine MBEG zu erstellen (keine Kontextfakoren, stationäres Setting nach amb. geplanter OP aufgrund ...)

    Da müssen wir die Kassenreaktion abwarten aber grundsätzlich kann ich sagen, dass bei uns das Vorgehen / Verhalten sich nicht grundlegend geändert hat. Früher kam die Rechnung allg. mit dem Hinweis amb. Potential zurück, jetzt eben mit dem neuen Zusatz "Kontextfaktor" fehlt.

    Liebe Grüße aus Sachsen

    Cyre

    Muss mich nochmal korrigieren, ZE162 ist ja gar nicht der Komplexkode, sondern hochaufwändige Pflege. Da ist ja wirklich die Vorrausetzung eine Verweildauer von mindestens 5 Belegtagen. Darf die Kasse da von sich aus das ZE streichen?

    AndreaB - Ist mir auch eben aufgefallen, Sie waren aber schneller im Tippen.

    Und wie verhält es sich mit der AWP? Das Gutachten hat ja nicht zu einer Minderung des Rechnungsbetrages geführt ... Alles seltsam.

    Hallo,

    ich habe das Gutachten jetzt vorliegen und in diesem wird keine Aussage zu dem ZE getroffen.

    Die zu prüfende HD sowie die ND C20 werden bestätigt, es erfolgte sonst keine weitere Kodierprüfung.

    Bzgl. Verweildauer heißt es:

    "

    Bestand die Notwendigkeit der stationären KH – Behandlung §39 SGB V für die Dauer vom ... bis ...?
    gutachterlich nicht nachvollziehbar"

    Im Erklärungstext dann nur ausgeführt, dass bei Beschwerdefreiheit die Entlassung bereits am 07.11. hätte erfolgen können.

    Auch das Groupingergebnis des MD führt zu keiner Minderung des Abrechnungsbetrages. Also formal für mich MDK01 und nicht MDK02.

    Der LB der Kasse lautet:

    "Im Ergebnis der MD-Begutachtung war festzustellen, dass die vollstationäre Krankenhausbehandlung um einen Tag hätte verkürzt werden können (Fehlbelegung 07.11. bis 08.11.22). Im Gutachten heißt es dazu: "Die VWD vom 03.11.2022 bis 07.11.2022 ist<br>medizinisch nachvollziehbar zur Überwachung der Patientin mit einem zwischenzeitlich deutlich erniedrigten Blutdruck. Bei stabilisiertem Blutdruck, nach der letzten Hb-Kontrolle und Ausbleiben einer erneuten peranalen Blutung war eine Entlassung jedoch<br>am 07.11.2022 medizinisch vertretbar."

    Durch die Kürzung der Verweildauer sind die Voraussetzungen für die Abrechnung des ZE162 (Mindestverweildauer von 5 Belegungstagen) nicht mehr gegeben und das Zusatzentgelt ist zu streichen. Ebenfalls ist das<br>Zusatzentgelt für die Corona-Testung am 08.11.22 durch die Verweildauerkürzung nicht abrechenbar. Die erbrachte Leistung ist in Höhe der DRG G67A für 4 BT ohne die ZEs 162 und für die Corona-Testung am 08.11.22 zu vergüten. Es resultiert ein<br>Erstattungsbetrag in Höhe von 34,12 EUR. Wir bitten deshalb um eine Rechnungskorrektur nach @ 11 Abs. 2 d) PrüfvV. Freundliche Grüße xxx"

    Der zweite Absatz scheint von der Kasse ergänzt worden zu sein ...

    Liebe Grüße und Danke

    Cyre

    Guten Morgen liebes Forum,

    ich hänge mich mal mit meiner Frage hier dran, weil ähnlicher Sachverhalt.

    Habe einen Leistungsbescheid der Kasse erhalten, bei welchem nach MD-Prüfung die Kürzung um 1 BT vorzunehmen ist. (7.-8.11.22 nicht belegt) Im vorliegenden Fall würde die Kürzung aber keine Minderung zur Folge haben, da weit weg von uGVD und oGVD. Nun wurde zu Corona-Zeiten ja fast regulär am Entlasstag ein Schnelltest gemacht, besonders bei Rückverlegung ins Heim. Und hier setzt nun der LB an. Da der 8.11. nicht bestätigt werden kann, wird auch das ZE für den Corona-Test gestrichen.

    Ähm. Der Test ist ja nun erfolgt, wenn schon am 7.11. entlassen worden wäre, dann wäre er eben am 7.11. erfolgt. Er ist ja nicht an das Datum gebunden, sondern an den "Entlasstag". Verstehen Sie meinen Ansatz?

    Darüber hinaus wird der Komplexcode lt. LB gestrichen, weil die 5 Tage nicht mehr erfüllt werden ... den haben wir aber gar nicht kodiert? Geschenkt.

    Es geht um eine Kürzungssumme von 34 Euro (wie auch immer die bei 11,50 Euro ZE zustande kommen) ... aber mich ärgert dies.

    Zumal der Prüfauftrag, bei welchem die Prüfgründe ja "so genau wie möglich" angegeben werden sollen, gar keine Prüfung des ZEs zum Inhalt hatten. Und bzgl. Verweildauer war der Standardtext "ist die KH-Behandlung von ... bis ... medizinisch begründet." (... sind im Original so enthalten)

    Liebe Grüße aus Sachsen

    Cyre

    Guten Morgen,

    da ich direkt angesprochen wurde nur nochmal kurz zur Klarstellung. Wir praktizieren diese Korrekturen im Voraus (aktuell) bei uns im Haus nicht. Ich hatte nur - da ebenfalls ORBIS EOFM-Nutzer, auf die technischen Möglichkeiten hinweisen wollen (konkretes Datum für ToB nicht möglich, aber Pflegeentgelt kürzen ja/nein)

    Aktuell verfolgen wir noch die Schiene - Hoffen auf einen Falldialog und es da dann kürzen. Wenn doch eine MD-Prüfung kommt, Pech gehabt.

    Aber ja, am Besten ist es natürlich, wenn alle Tage begründbar sind. Aber eierlegende Woll-Milch-Säue sind auch toll. ;)

    Liebe Grüße aus Sachsen

    Cyre

    Hallo,

    ich buddel mal das alte Thema wieder hoch, weil ich mit der Kodierung meines Oberarztes bei Rhizarthrose nicht klar komme und allgemein die "Gelenksachen" schwierig sind ... ich verstehe es medizinisch auch nicht.

    Im OP-Bericht heißt es:

    "Vollständige Trapizektomie mit SpannungsArthroplastie (2 Anker 4,75)"

    "

    OP-Verlauf:

    Nach sterilem Abwaschen und Abdecken des linken Hand erfolgte nach Anlage einer Blutsperre von 250 mmHg ein kleiner Hautschnitt in Höhe der distalen Metakarpal daumen bis Arthrotische Trapezoid . Darstellung der Trapezoid . Unter BV erfolgte die entfernung der Tapezoid. Blutstillung . Spannungsarthroplastie der Dig 4 mit Dig 5 . Einbringen des Anker 3,5 mm mit Fiber Tap im Basis der Metakarpal dig 2 und im Basis der Metakarpal dig 1 durch Anker 4,57 mm fixiert werden , es ist stabil a. Diese liegen gut und stabil . Diese zeigte eine gute Haftung und gute Stabilität. Kürzung der Fäden. Spülung . Schichtweiser Wundverschluss."

    Als OPS ist 5-587.x4 hinterlegt. Das ist es ja nach meinem Dafürhalten so gar nicht, oder? KODIP wirft mich irgendwo bei 5-847.52 (je nachdem ob ich alloplastisch und dergleichen auswähle) raus. Ich bin hier medizinisch leider komplett überfordert.

    Bitte das Forum um Hilfe.

    Edit: Kann Niemand helfen?

    Lieben Dank und viele Grüße

    Cyre